Gesamtstrafenbildung??

22. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
morph82
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)
Gesamtstrafenbildung??

Hallo,

folgender Fall:

Angenommen man wird als Heranwachsender zu 1 Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt.

Danach steht ein neuer Prozess an, bei dem ein anderer Sachverhalt verhandelt wird (der zum Zeitpunkt der Verhängung der Jugendstrafe nicht bekannt war) und man wird darin nach dem Erwachsenrecht zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

Wie bildet sich die Gesamtstrafe, die beiden Einzelstrafen einfach addieren (=3 Jahre....keine Bewährung möglich?)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es wird keine Gesamtstrafe gebildet, weil das zwischen Jugendstrafen einerseits und Freiheits- bzw. Geldstrafen andererseits nicht möglich ist. Beide Sanktionen bleiben nebeneinander bestehen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
morph82
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

achso.

hast du zufällig einen link wo man das detailiert nachlesen kann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Nein, aber es steht in der Kommentierung zu § 55 StGB . In Papierform ;)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
morph82
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Wastl,

eine Frage hätte ich noch:

Angenommen man wird wegen verschiedener Vergehen nach Jugendstrafrecht angeklagt, weil man sie als Heranwachsender begangen hat.

Bei einem anderen Punkt der in der Ermittlungsakte steht, wird vorläufig von Verfolgung nach §170 II StPO abgesehen, weil noch nicht genügend Beweise vorliegen.

Dieser andere Punkt betrifft nicht die Zeit als Heranwachsender sondern liegt in der Zeit von 23-24 Jahren.....wird man hierbei nach Erwachsenenrecht angeklagt oder muss hier wie beim Rest ebenfalls Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen