Hallo,
folgender Fall:
Angenommen man wird als Heranwachsender zu 1 Jahr Jugendstrafe auf Bewährung
verurteilt.
Danach steht ein neuer Prozess an, bei dem ein anderer Sachverhalt verhandelt wird (der zum Zeitpunkt der Verhängung der Jugendstrafe nicht bekannt war) und man wird darin nach dem Erwachsenrecht zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.
Wie bildet sich die Gesamtstrafe, die beiden Einzelstrafen einfach addieren (=3 Jahre....keine Bewährung möglich?)
Gesamtstrafenbildung??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Es wird keine Gesamtstrafe gebildet, weil das zwischen Jugendstrafen einerseits und Freiheits- bzw. Geldstrafen andererseits nicht möglich ist. Beide Sanktionen bleiben nebeneinander bestehen.
achso.
hast du zufällig einen link wo man das detailiert nachlesen kann?
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Nein, aber es steht in der Kommentierung zu § 55 StGB . In Papierform
Hallo Wastl,
eine Frage hätte ich noch:
Angenommen man wird wegen verschiedener Vergehen nach Jugendstrafrecht angeklagt, weil man sie als Heranwachsender begangen hat.
Bei einem anderen Punkt der in der Ermittlungsakte steht, wird vorläufig von Verfolgung nach §170 II StPO
abgesehen, weil noch nicht genügend Beweise vorliegen.
Dieser andere Punkt betrifft nicht die Zeit als Heranwachsender sondern liegt in der Zeit von 23-24 Jahren.....wird man hierbei nach Erwachsenenrecht angeklagt oder muss hier wie beim Rest ebenfalls Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen?
Und jetzt?
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