Gesamtstrafenbildung auf Bewährung?

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
rambo1792
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gesamtstrafenbildung auf Bewährung?

Hallo,
ich wurde im September 2014 wegen Betruges in 20 Fällen und 20 000€ Schaden zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Tatmildernd waren die günstige Sozialprognose und dass ich spielsüchtig war.

Nun habe ich eine Anklage vor dem Strafrichter am Amtsgericht erhalten, da ich über Ebay 7x im Juli 2014 über einen Wert von 2900€ gewerblich betrogen habe und verkaufte Ware nicht versendet habe.

Welches Urteil erwartet mich nun? Wird die Bewährung ausgesetzt? Muss ich ins Gefängnis?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Wird die Bewährung ausgesetzt? Widerrufen, meinen Sie? Nö - wie Sie ja offenbar schon erkannt haben, wird eine neue Gesamtstrafe gebildet. Und die wird dann zur Bewährung ausgesetzt oder nicht. Wenn Sie vor 6 Monaten Bewährung erhalten haben, spricht nichts dagegen, daß das jetzt wieder passiert - es sind ja keine neuen Straftaten.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rambo1792
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Was würde dagegen sprechen, erneut eine Bewährung zu gewähren?
Was dagegen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
rambo1792
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie hoch ist das zu erwartende Strafmaß?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Sorry - ich sehe jetzt erst die Gewerblichkeit. Wenn Ihr Anwalt die nicht wegkriegt, wird es wohl auf über 2 Jahre Gesamtstrafe hinauslaufen, und die sind dann schlicht nicht bewährungsfähig - da kann die Sozialprognose noch so günstig sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 06.03.2015 13:50

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#5
 Von 
rambo1792
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum wird dann vor dem Amtsgericht und Strafrichter verhandelt?
Da wäre doch ein Schöffengericht angebracht.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Auch der Einzelrichter darf über 2 Jahre aussprechen...

Aber davon abgesehen:

Das erste Urteil ist ja bereits eine Gesamtstrafe. Dieses wird nun wieder in seine Einzelstrafen aufgesplittet. "Hinzugefügt" werden die Einzelstrafen für die 7 neuen Taten. Aus all diesen Einzeltaten ist dann erneut eine tat- und schuldangemessene Gesamtstrafe zu bilden. Es ist "technisch" also kein Problem unter 2 Jahren zu bleiben.

Selbst wenn das alte Urteil eine Einzelstrafe von 1 Jahr wäre, könnte man aus den 7 neuen Taten, die dazukämen, noch eine Gesamtstrafe unter 2 Jahren machen, wenn man will.

Ob man will, wird sich zeigen....

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#7
 Von 
rambo1792
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Mühe!

Auf welche Faktoren kommt es da nun an?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Darauf, ob dem Gericht nach der Einbeziehung der neuen Taten eine Bewährungs(fähige)strafe noch tat- und schuldangemessen erscheint.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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