Geschädigter bei Internetbetrug

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
panthe0n
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschädigter bei Internetbetrug

Hallo in die Runde!

Nachdem man hier viele Beiträge aus der einen Perspektive liest ("Habe ein Handy verkauft und nicht verschickt und jetzt eine Vorladung bekommen – was soll ich tun?!"); hier nun die Problematik von der anderen Seite.

Folgender hypothetischer Fall:

A kauft bei der Kleinanzeigenseite einer bekannten Online-Verkaufsplattform ein gebrauchtes MacBook für den realistischen Kaufpreis von 1.500€ (Neuwert: 2.500€, ca. 2 Jahre alt). Laut Beschreibung ist das MacBook "neuwertig" und "ohne Gebrauchsspuren" (Screenshots liegen vor). Auf Nachfrage bestätigt der Verkäufer – auch dies dokumentiert – auf die explizite Nachfrage des A, dass das Gerät auch technisch "einwandfrei" sei.

A zahlt den Kaufpreis per Überweisung und erhält wenige Tage später ordentlich verpackt das Paket mit dem MacBook, wie gefordert per DHL versandt, vom Versender als Absenderadresse ist eine Packstation angegeben.

Schon der Versuch, das MacBook zu starten – geschweige denn, es zu benutzen – schlägt jedoch fehl: Der Laptop ist im Zustand des "Activation Lock", eine sowohl dem Käufer – als auch auf Nachfrage dem Verkäufer (angeblich) – unbekannte Apple-ID muss mit Passwort eingegeben werden, um den Rechner zu entsperren. Häufig ist dies wohl der Fall, wenn ein Apple-Gerät gestohlen und vom Eigentümer über das Internet gesperrt wird.

Der Verkäufer behauptet (natürlich), dass eine solche Sperre nicht schon zu dem Zeitpunkt bestanden habe, als er das Gerät verschickt habe und weigert sich, das Gerät zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Er argumentiert, dass die Beschreibung zutreffend gewesen ist – optisch ist das MacBook wirklich tiptop, technisch müsse es ja einwandfrei funktionieren, wenn es eine solche Sperre anzeigen kann.

Das Geld ist erst einmal futsch, da mache ich mir keine Illusionen. Haben Sie Ratschläge, wie die Argumentation des Gegenübers zu beurteilen ist, wie ich mich rechtlich einwandfrei verhalte, wenn die Annahme getroffen werden kann, dass das Gerät gestohlen ist, und was der aussichtsreichste Weg ist, das Geld zurück zu erlangen?

Vielen Dank vorab!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat (von panthe0n):
technisch müsse es ja einwandfrei funktionieren, wenn es eine solche Sperre anzeigen kann.


:respekt: :devil:

Zur technisch einwandfreien Funktionsweise gehört selbstverständlich auch, dass es für den Käufer nutzbar ist, was in diesem Fall ja nicht der Fall ist.

Zitat (von panthe0n):
Haben Sie Ratschläge...


Siehe oben. Rückabwicklung fordern, Termin setzen (max. 1 Woche), mit Strafanzeige wegen des Verdacht es des Betruges drohen und mit Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Beitreibung der Forderung.

Wenn er nicht zahlt, beides in die Tat umsetzen. Den Namen (des Kontoinhabers und/oder der "Post-Nummer" falls die angegeben ist) ermittelt die Polizei.

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