Hallo, es wurde gegen mich ermittelt vertoß Geschäftsgeheimnisse. Wurde nix gefunden habe aber nie eine Antwort bekommen od es eingestellt wurde (4 Monate ) her. Jetzt Brief vom Staatsanwalt der Kläger will einsicht in die Akte und ob ich einverstanden bin.
Suchen die oder erhoffen sich irgendwelche Beweise zu bekommen aus der Akte um mich zu verklagen wegen Schadensersatz?!?!
Bin bissl verzweifelt.
War das klassische Bauernopfer,am falschen Ort zur falschen Zeit
Geschäftsgeheimnisse
4. September 2020
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Frage vom 4. September 2020 | 20:00
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsgeheimnisse
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#1
Antwort vom 4. September 2020 | 22:02
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatSuchen die oder erhoffen sich irgendwelche Beweise zu bekommen aus der Akte um mich zu verklagen wegen Schadensersatz?!?! :
Wahrscheinlich
#2
Antwort vom 4. September 2020 | 23:33
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Na dann sollte es ok sein ,habe nichts zu befürchten. Dachte die wollen wieder was neues.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei Privatpersonen bei sowas ,es geht um ein Auto prototyp?!
Werde ich informiert ob die Ermittlungen eingestellt sind? Dauert schon lange ohne irgendwelche infos
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. September 2020 | 02:35
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatWie hoch ist der Schadensersatz :
Kommt auf die Höhe des Schadens an - logischerweise...
... ggf. auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe.
#4
Antwort vom 5. September 2020 | 02:37
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
ZitatWerde ich informiert ob die Ermittlungen eingestellt sind? :
Insofern Sie zur Sache vernommen wurden, ja. Sonst nicht unbedingt.
#5
Antwort vom 5. September 2020 | 07:13
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWie hoch ist der Schadensersatz :
Kommt auf die Höhe des Schadens an - logischerweise...
... ggf. auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe.
Naja bei nem Auto wären das Millionen ist schwer bei Privatperson das zu bekommen....
#6
Antwort vom 5. September 2020 | 07:14
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatWerde ich informiert ob die Ermittlungen eingestellt sind? :
Insofern Sie zur Sache vernommen wurden, ja. Sonst nicht unbedingt.
Ich wurde gefragt ob ich eine Aussage mache habe es verneint da sie schon eine beim Arbeitgeber hatten
#7
Antwort vom 5. September 2020 | 09:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:
Naja bei nem Auto wären das Millionen ist schwer bei Privatperson das zu bekommen....
Dann bekommt der Gläubiger halt ggf. nur den Teil der pfändbar ist ...
#8
Antwort vom 5. September 2020 | 09:16
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitat:
Ich wurde gefragt ob ich eine Aussage mache habe es verneint da sie schon eine beim Arbeitgeber hatten
Dann bekommt man nicht zwangsläufig einen Bescheid.
#9
Antwort vom 5. September 2020 | 09:25
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:
Naja bei nem Auto wären das Millionen ist schwer bei Privatperson das zu bekommen....
Dann bekommt der Gläubiger halt ggf. nur den Teil der pfändbar ist ...
Also was auf meinem Privaten Konto wäre was auf meinem Namen läuft....
Ich frag so blöd da ich noch keinen Anwalt beauftragt habe da ich nicht Angeklagt bin oder ähnliches was mich auch wunder würde
#10
Antwort vom 5. September 2020 | 10:32
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Alles was pfändbar ist ... 30 Jahre lang. Lohn oberhalb der Pfändungsgrenze, Vermögen wie Kraftfahrzeuge, Schmuck usw. Vielleicht erbt man ja auch mal was...
Lohn kann übrigens direkt beim Arbeitgeber gepfändet werden.
#11
Antwort vom 5. September 2020 | 15:09
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatAlles was pfändbar ist ... 30 Jahre lang. Lohn oberhalb der Pfändungsgrenze, Vermögen wie Kraftfahrzeuge, Schmuck usw. Vielleicht erbt man ja auch mal was... :
Lohn kann übrigens direkt beim Arbeitgeber gepfändet werden.
Soweit kann es nicht kommen, wurde aufgrund das ich im selben Raum war wie das Automobil verdächtig ,habe da nur etwas repariert und danach waren noch 3 bis 4 Personen alleine da. Keine Kamera aufnahmen keine Zeugen und meine Handys habe ich nach der Sicherstellung zurüxk bekommen was wohl heisst das es kein Tatwerkzeug war sonst wäre es da geblieben.
Aber nicht schön Post von der Staatsanwalt zu bekommen.
#12
Antwort vom 5. September 2020 | 21:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119437 Beiträge, 39725x hilfreich)
ZitatAlles was pfändbar ist ... 30 Jahre lang. :
Mindestens 30 Jahre lang. Denn mit jedem Pfändungsversuch beginnen die 30 Jahre neu zu laufen, mit etwas zum Pech also Pfändung bis zum Tode ...
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