Geschäftsgeheimnisse

4. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go556826-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Geschäftsgeheimnisse

Hallo, es wurde gegen mich ermittelt vertoß Geschäftsgeheimnisse. Wurde nix gefunden habe aber nie eine Antwort bekommen od es eingestellt wurde (4 Monate ) her. Jetzt Brief vom Staatsanwalt der Kläger will einsicht in die Akte und ob ich einverstanden bin.

Suchen die oder erhoffen sich irgendwelche Beweise zu bekommen aus der Akte um mich zu verklagen wegen Schadensersatz?!?!

Bin bissl verzweifelt.

War das klassische Bauernopfer,am falschen Ort zur falschen Zeit

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go556826-98):
Suchen die oder erhoffen sich irgendwelche Beweise zu bekommen aus der Akte um mich zu verklagen wegen Schadensersatz?!?!


Wahrscheinlich

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#2
 Von 
go556826-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann sollte es ok sein ,habe nichts zu befürchten. Dachte die wollen wieder was neues.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei Privatpersonen bei sowas ,es geht um ein Auto prototyp?!

Werde ich informiert ob die Ermittlungen eingestellt sind? Dauert schon lange ohne irgendwelche infos

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go556826-98):
Wie hoch ist der Schadensersatz


Kommt auf die Höhe des Schadens an - logischerweise...

... ggf. auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe.

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go556826-98):
Werde ich informiert ob die Ermittlungen eingestellt sind?


Insofern Sie zur Sache vernommen wurden, ja. Sonst nicht unbedingt.

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#5
 Von 
go556826-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von go556826-98):
Wie hoch ist der Schadensersatz


Kommt auf die Höhe des Schadens an - logischerweise...

... ggf. auf die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vertragsstrafe.


Naja bei nem Auto wären das Millionen ist schwer bei Privatperson das zu bekommen....

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#6
 Von 
go556826-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von go556826-98):
Werde ich informiert ob die Ermittlungen eingestellt sind?


Insofern Sie zur Sache vernommen wurden, ja. Sonst nicht unbedingt.



Ich wurde gefragt ob ich eine Aussage mache habe es verneint da sie schon eine beim Arbeitgeber hatten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go556826-98):

Naja bei nem Auto wären das Millionen ist schwer bei Privatperson das zu bekommen....


Dann bekommt der Gläubiger halt ggf. nur den Teil der pfändbar ist ...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von go556826-98):

Ich wurde gefragt ob ich eine Aussage mache habe es verneint da sie schon eine beim Arbeitgeber hatten


Dann bekommt man nicht zwangsläufig einen Bescheid.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go556826-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat (von go556826-98):

Naja bei nem Auto wären das Millionen ist schwer bei Privatperson das zu bekommen....


Dann bekommt der Gläubiger halt ggf. nur den Teil der pfändbar ist ...



Also was auf meinem Privaten Konto wäre was auf meinem Namen läuft....


Ich frag so blöd da ich noch keinen Anwalt beauftragt habe da ich nicht Angeklagt bin oder ähnliches was mich auch wunder würde

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Alles was pfändbar ist ... 30 Jahre lang. Lohn oberhalb der Pfändungsgrenze, Vermögen wie Kraftfahrzeuge, Schmuck usw. Vielleicht erbt man ja auch mal was...

Lohn kann übrigens direkt beim Arbeitgeber gepfändet werden.

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#11
 Von 
go556826-98
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Alles was pfändbar ist ... 30 Jahre lang. Lohn oberhalb der Pfändungsgrenze, Vermögen wie Kraftfahrzeuge, Schmuck usw. Vielleicht erbt man ja auch mal was...

Lohn kann übrigens direkt beim Arbeitgeber gepfändet werden.


Soweit kann es nicht kommen, wurde aufgrund das ich im selben Raum war wie das Automobil verdächtig ,habe da nur etwas repariert und danach waren noch 3 bis 4 Personen alleine da. Keine Kamera aufnahmen keine Zeugen und meine Handys habe ich nach der Sicherstellung zurüxk bekommen was wohl heisst das es kein Tatwerkzeug war sonst wäre es da geblieben.

Aber nicht schön Post von der Staatsanwalt zu bekommen.

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Alles was pfändbar ist ... 30 Jahre lang.

Mindestens 30 Jahre lang. Denn mit jedem Pfändungsversuch beginnen die 30 Jahre neu zu laufen, mit etwas zum Pech also Pfändung bis zum Tode ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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