Geschenk aus Umschlag entwendet

9. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)
Geschenk aus Umschlag entwendet

Moin,

habe meiner Freundin zum Geburtstag einen Großbrief geschickt, in dem drei kleine Geschenkpäckchen waren. Der Brief kam bei ihr aufgerissen und schön wieder zugeklebt an. Sie hat sich nichts dabei gedacht - hätte ja sein können, dass ich keinen neuen Umschlag verwendet habe. Im Telefonat gestern stellte sich dann heraus, dass in dem Umschlag nur zwei Päckchen waren statt der drei, die ich hinein getan habe. Also ist der Umschlag geöffnet, durchsucht und wieder zugeklebt worden.

Das ist nicht zum ersten Mal passiert - habe bereits diverse leere Warensendungen und geöffnete und wieder zugeklebte Briefe in den letzten 12 MOnaten erhalten. Seit die Post mit DHL zusammen arbeitet und alle möglichen Bereiche outgesourct hat, gibt es da wohl reichlich schwarze Schafe. Ich möchte Anzeige gegen die Post erstatten - zwar ist der Wert des fehlenden Geschenks nicht hoch, aber es reicht einfach - habe aber leider keine Ahnung, wie ich das anstellen muss:
a) wegen was erstatte ich Anzeige? Verstoß gegen das Briefgeheimnis und Diebstahl???
b) WO erstatte ich Anzeige? Marschiere ich einfach zur nächsten Polizeistation?
c) Benötige ich den Umschlag als BEweismittel? Im Grunde beweist er ja nichts.
d) kann mich daraufhin die Post wegen falscher Verdächtigung o.ä. anzeigen?
e) kann ich gegen die Deutsche Post als Institution Anzeige erstatten

Ich weiß, dass es nichts bringen wird, hoffe aber, dass die Verantwortlichen bei der Post irgendwann mal aufwachen, wenn sich derartige Anzeigen häufen.

Gruß karamel

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Ad 1.: Sie müssen sich ja grds. keine Gedanken um die mglw. einschlägigen Tatbestände machen - dafür gibt es ja die Staatsanwaltschaft. Es reicht daher, wenn Sie den Ermittlungsbehörden den Sachverhalt liefern - die rechtliche Wertung übernimmt dann die StA!

Abgesehen davon kommen hier mE die Tatbestände der Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 I Nr. 1 StGB ) sowie der Unterschlagung (§ 246 StGB ) in Betracht. Für einen Diebstahl fehlt es mE an einer Wegnahme, da Sie den Gewahram an dem Brief aufgegeben haben.

Ad 2.: Ja, die Anzeige können Sie bei jeder Polizei, jeder StA und jedem AG erstatten.

Ad 3.: Ich würde ihn als Beweismittel auf jeden Fall aufbewahren.

Ad 4.: Nach Ihrer Schilderung nicht, da Sie ja nicht wider besseres Wissen (§ 164 StGB ) handeln.

Ad 5.: Sie würden Anzeige gegen Unbekannt erstatten, wobei als Täter vermutlich nur Mitarbeiter der DPAG in Betracht kommen würden. Die DPAG als solche kann nicht im strafrechtlichen Sinne verantwortlich gemacht werden, da diese ja nicht selbst, sondern nur durch ihre Organe (Vorstand etc.) handelt.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

Mal im ernst, was sind denn da die Aussichten auf Erfolg ?

Selbst wenn sich herausstellt (aufgrund von vielen Anzeigen) dass vermutlich nur eine Handvoll Mitarbeiter der DPAG in Frage kommen können, wird dies doch wohl nie, aufgrund der Indizien, dazu führen können eine Täter zu überführen, oder ?

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#3
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Unmittelbaren Erfolg wird das nicht haben und dass jemals eine bestimmte Person als Täter überführt wird, glaube ich nicht. Aber wenn die Post für das Problem sensibilisiert ist, wird sie vielleicht ihre Subunternehmer nicht mehr nur danach auswählen, wie billig die sind, sondern auch andere Kriterien beachten. Wenn keiner den Mund auf macht, passiert erst recht nichts. Oder soll man einfach immer schlucken und beim nächsten Geburtstagspäckchen beten, dass es diesmal heil ankommt?

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Es kommt immer wieder vor, dass in irgendeinem dieser vielen Fälle doch ein Täter ermittelt werden kann. Dann ist es gut, wenn vergleichbare Fälle beigezogen werden können, was aber nur geht, wenn Anzeige erstattet worden ist.

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

... und deshalb werde ich das morgen auch machen, auch wenn es angesichts des vergleichsweise geringen Wertes lächerlich erscheint. Ich habe es einfach so satt, und echte Alternativen für den bundesweiten Briefversand gibt es ja leider nicht.

Danke für die Antworten und gute Nacht,
karamel

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kommt immer darauf an, was Deine Warensendungen kosten. Evtl. per Einschreiben schicken?
Oder mit einem privaten Paketdienst?

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"Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie nicht behalten, sondern muss sie auf Anfrage zurückgeben."

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Es war ein verschlossener Großbrief, keine Warensendung. Ein Einschreiben hätte mich auch nicht vor dem Diebstahl beschützt. Und ein privater Dienst wäre bei dem Gewicht der Sendung unverhältnismäßig teuer. Daher schrieb ich ja, dass ich für den Briefversand keine echte Alternative sehe. Päckchen kann ich glücklicherweise über die Firma per UPS schicken

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