Geschönte Schufa-Selbstauskunft = Betrug?

12. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)
Geschönte Schufa-Selbstauskunft = Betrug?

Hallo,

wie ist der folgende Sachverhalt zu bewerten? Handelt es sich um Betrug?

Der Immobilienmakler fragt bei der Vermittlung einer Mietwohnung den Interessenten: "Wie sieht denn Ihre Schufa aus?".
Der Interessent antwortet: "Da steht nichts drin, was MICH beunruhigt." Weitere Aussagen trifft er nicht.
Der Makler grinst "wissend" und fragt nicht weiter nach. Er vermietet die Wohnung an diesen Interessenten. Der Interessent bietet dem Makler die sofortige barzahlung der Courtage an, dieser zieht aber eine Überweisung vor. Vor Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Interessent (inwischen Mieter) wegen einer anderen Sache in U-Haft, so dass er nicht mehr dazu kommt, die Überweisung zu tätigen. Kaution und Mieten wurden jedoch bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.
Der Makler erstattet Anzeige wegen Betruges (bezüglich der schufa-Aussage).
Hat er Recht?

Vielen Dank.
MfG. Bobby


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Guten Abend :

Der Makler hat nicht recht. Ein Betrug liegt nicht vor.

Ggf. muss der Makler mit einer Retourkutsche wegen falscher Verdächtigung rechnen.

Viele Grüße
nwg100

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#2
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

Ich darf NWG100 zustimmen, es fehlt auch am rechtswidrigen Vermögensvorteil. MfG

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#3
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Noch ein Nachtrag zu dem Sachverhalt:

Die Schufa des Interessenten (Mieters) ist durch Ereignisse aus der Vergangenheit negativ, es existieren nach wie vor unbefriedigte Gläubiger. Über das oben geschilderte Gespräch hinaus, gab es aber keine weiteren Nachfragen des Maklers. Die Miet- und Kautionszahlungen sind aber, wie gesagt, bis zur Verhaftung regelmäßig gezahlt worden.

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#4
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

wie ich sagte: Der Mieter hat keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erhalten wie im Betrug 263 gefordert. MfG

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#5
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Danke für den Nachtrag was aber meine Aussage und die von Dumbele nur noch weiter bekräftigt.

Der angeblich böse Schufa-Bube hat doch Kaution und die Mietzahlungen korrekt bezahlt.Er war noch nicht mal in Verzug.

Das ist überhaupt kein Betrug, egal ob er bei Otto-Versand, Quelle, Vodafone, Rheinische Boden-und Kiesbank oder bei mir ein paar Miese hat.

Grüße
nwg100

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#6
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

@ Bobby,

verzeih, ist nur meine Meinung und ich finde es nicht so ganz fair.

Meine Schufa ist schlecht.
Ich war 3 Jahre im Knast.
Ich war 2 Jahre arbeitlos.
Ich rauche.
Ich trinke.

Ich arbeite seit 15 Jahren, zahle Miete & Kaution mehr als pünktlich.

Ist doch für den Makler und Vermieter völlig uninteressant.

Ist von mir nicht bös gemeint und bitte auch nicht persönlich nehmen, aber gegen eine solche Fragestellung hab ich REIN persönlich schon was.
Selbstverständlich ein Rechtsforum hier und da dürfen Sie immer und alles fragen.

War eben nur meine Anmerkung und ich hoffe, Ihre Frage wurde hinreichend beantwortet.

Viele Grüße

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#7
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

@ nwg100:

Ich hoffe, der zuständige Richter sieht das genauso ;-)

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#8
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

@ bobby,

ich kann mir beim besten Fall nicht vorstellen, dass es im besagten SCHUFA-FALL überhaupt zu einer Gerichtsbehandlung kommt, da keine Strafbarkeit vorliegt.

Grüße
nwg100

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#9
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Mieter hat keinen rechtswidrigen Vermögensvorteil erhalten

Die Vermögensgefährdung reicht doch. Nur kommt man mit der Prüfung gar nicht so weit. Es scheitert ja schon an der Täuschung. Der künftige Mieter erklärt ja nicht, keine Schufaeinträge zu haben, sondern macht eine nebulöse Bemerkung ohne jeden Aussagewert, die als Antwort hingenommen wird.
Aber was mich wundert: Gibt es darüber keine schriftliche Erklärung? So etwas steht doch zumeist irgendwo drin, da reicht doch nicht die mündliche Erklärung des Interessenten gegenüber dem Makler. Allein schon wegen der späteren Beweisproblematik.

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#10
 Von 
555bobby6
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 42x hilfreich)

Nein, einen schriftlichen Austausch über diese Dinge gab es nicht. Der Makler hatte die Wohnung über einen längeren Zeitraum nicht vermitteln können, was dem Interessenten (später Mieter) bekannt war. Deshalb fragte der Makler mehr obligatorisch nach der Schufa, interessierte sich aber im Grunde gar nicht richtig für die Antwort. Er schien sich aufgrund der übrigen Umstände, die ihm von dem Interessenten bekannt waren, keine Sorgen um die Zahlungsmoral zu machen, was sich bis zur Verhaftung ja auch bestätigte. Nun hat er vermutlich Stress mit dem Vermieter, der seit der Inhaftierung keine Miete mehr sieht (da der Mieter während der UHaft ja kein Geld verdienen kann), und versucht vermutlich deshalb, die Sache über eine Betrugs-Klage zu regeln. Darüber hinaus wurde der Makler, als er bzgl einer Anzeige unschlüssig war, auch vom Staatsanwalt hierzu bekräftigt, als dieser dabei war, verschiedenes gegen den Mieter (nun U-Häftling) zu ermitteln.







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