Hallo
Wenn ich bei einer Hauptverhandlung ein geständniss ablege (Straftat: Betrug) und ich gestehe das Betrug
begangen habe aber ich gestehe weitere Straftaten weitere Betrüge werde ich dann nur einmal verurteilt oder werde ich dann erstmal für den Betrug erurteilt der mir vorgeworfen wird und für die anderen Betrüge die jetzt erst rausgekommen sind noch mal verurteilt ???
ich meine jetzt sowas ähnliches wie ein "Lebensgeständnis" oder ich lege ein Lebensgeständnis in einer Hauptverhandlung ab.
Ich wurde bereits schon einmal wegen Betrug verurteilt Urteil 90 TS a 10€
und einmal wegen Unterschlagung 30 TS a 10€
gruß
sv
Geständniss mehrere Urteile???
22. April 2009
Thema abonnieren
Frage vom 22. April 2009 | 16:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geständniss mehrere Urteile???
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#1
Antwort vom 22. April 2009 | 17:06
Von
Status: Lehrling (1938 Beiträge, 362x hilfreich)
Diese Frage hätten Sie auch in Ihrem alten Thread stellen können.
Theoretisch ginge das zwar so, daß man direkt für weitere Taten verurteilt wird. Voraussetzung ist aber, daß es eine Anklage für die Tat gibt. Die müßte dann während der Verhandlung verfaßt werden, das Hauptverfahren müßte eröffnet und auf Ladungsfristen verzichtet werden. In der Regel wird es für die weiteren gebeichteten Taten wohl eher eine neue Verhandlung geben.
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"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"
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