Gestohlene Ware kaufen erlaubt ?

3. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Michael447
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)
Gestohlene Ware kaufen erlaubt ?

Ich habe gerade den Beitrag mit dem gestohlenen Handy gelesen und hab mal eine ganz allgemeine Frage:

Wenn man mir z.B. einen Fernseher zum Kauf anbietet und der Verkäufer dazusagt, dass das Teil geklaut ist, wäre es dann illegal ihn (für den Privatgebrauch) zu kaufen? Okay, erwerben im eigentlichen Sinne kann man ihn sicher nicht, aber ihr wisst was ich meine..

Denn die einzigen Gründe dagegen die ich kenne sind evtl. Hehlerei und Beihilfe zum Diebstahl, aber ich glaube beides wäre nicht erfüllt, oder ? Dass man mir das Gerät im Zweifelsfall abnehmen würde ist klar.

Notfall oder generelle Fragen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Hehlerei ist tatbestandlich gegeben.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Beihilfe zum Diebstahl ist es nicht, da der Diebstasthl ja längst vorbei ist.

Strafbarkeit wegen Hehlerei liegt aber eindeutig vor.

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#3
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Nur mal zur Info. In Pforzheim wurde vergangene Woche einer verknackt, weil er bei ebay Waren eingekauft hat, bei denen er anhand des Preises erkennen hätte können, daß es sich um gestohlene Ware handelt.

Wenn Dir also einer sagt, daß es gestohlen ist, ist es auch beim Kauf für den privaten Gebrauch Hehlerei. Und die ist nuneinmal strafbar.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

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