Gestohlenes Fahrzeug gekauft

13. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)
Gestohlenes Fahrzeug gekauft

Person B kauft auf einem Automarkt ein gestohlenes Fahrzeug im Wert von 17000€ Person B weiss nicht das es gestohlen ist meldet es an und fährt über ein jahr damit rum bis sie beim nächsten Werkstattbesuch fündig werden und dies direkt der Polizei melden. Das Fahrzeug wird beschlagnahmt das ist klar.Wie sieht die Rechtslage aus Person B hat keinerlei vorstrafen oder ähnliches kann Person B zur rechenschaft gezogen werden?Person B hat ja nichts mit dem Diebstahl zu tun sie hat ja schließlich 17.000€ für das Fahrzeug bezahlt.

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wie kam der Verkäufer denn an den KFZ-Brief, wenn er das Auto geklaut hat?

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn Person B nichts von dem Diebstahl wusste, hat er sich auch nicht strafbar gemacht. Allerdings ist die Frage nach dem KFZ-Brief durchaus berechtigt. Denn es wird darauf ankommen, wie glaubwürdig die Geschichte des B ist. Wieviele Schlüssel hat B eigentlich erhalten ? Wieviel war das Fahrzeug denn tatsächlich wert? Extrem günstiges Schnäppchen?

Es wäre durchaus denkbar, dass man Ihnen in einem Verfahren wegen Hehlerei unterstellt, dass Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass das Fahrzeug gestohlen war.

Übrigens müssen Sie das Fahrzeug auch zurückgeben. Selbst wenn Sie nichts von dem Diebstahl wussten, haben Sie zu keinem Zeitpunkt Eigentum an dem Fahrzeug erworben (verg. § 935 BGB ).



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"justice"

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#3
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Das Fahrzeug war aus mehreren Autos zusammen gewürfelt 2 schlüssel waren vorhanden fahrzeugneuwert ist bei etwa 60.000€ aber bei mobile autoscout gehen die Fahrezeuge für etwa 15-16000E weg. Wenn man jetzt ein verfahren bekommen würde was würde dies heissen?Freiheitsstrafe Geldstrafe?

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#4
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Wie der Verkäufer an den KFZ Brief dran kam weiß ich auch nicht. Er war da und das Fahrzeug konnte Problemlos angemeldet werden.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das Verfahren würde -wenn dann- Hehlerei (ich glaube das ist § 259 StGB, hab jetzt keine Lust nachzusehen :-) ) "heißen"

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#6
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

Wie würde das Strafmaß dan aussehen?? Würde die jeniege in den Knast kommen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.03.2013 09:59:05
Status:
Beginner
(143 Beiträge, 22x hilfreich)

???????

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Würde die jeniege in den Knast kommen?
Nein.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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