Gestohlenes Gemälde im Internet entdeckt

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sungam
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)
Gestohlenes Gemälde im Internet entdeckt

Hallo,
ich hatte ein Gemälde welches ich 2009 mal zu einer Auktion gegeben habe. Damals wurde es nicht verkauft. Durch Umzug etc. landete das Gemälde im Keller, aus welchem dieses und andere Kleinigkeiten 2012 gestohlen wurde.
Ich brachte dieses nicht zur Anzeige da auch wieder Umzug etc. nun habe ich dieses Gemälde im Internet entdeckt.
Was habe ich für Möglichkeiten mein Eigentum wieder zu bekommen?
Danke für Antworten
Sungam

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Sungam):
Was habe ich für Möglichkeiten mein Eigentum wieder zu bekommen?

Wie könnte man das behauptete Eigentum beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sungam
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Wie könnte man das behauptete Eigentum beweisen?


Durch Zeugenaussagen, Unterlagen des Auktionshaus von 2009, Fotos von Gemälde?

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sungam):
Durch Zeugenaussagen, Unterlagen des Auktionshaus von 2009, Fotos von Gemälde?


Das Problem wird sein, dass es in den zwischenliegenden 7 Jahren eine schier endlos lange Kette an Käufern/Verkäufern auftun wird. Allein auf Zuruf, wird man dem derzeitigen Besitzer das Bild nicht abnehmen und ihnen überreichen.
Von welchem Wert sprechen wir in etwa?
Wer garantiert denn, dass sie das Gemälde nicht heimlich verkauft haben und sich jetzt unrechtmäßig Bereichern wollen?
Wie genau soll der Diebstahl bewiesen werden, wenn nicht mal die rudimentärsten Schritte (Anzeige) seinerseits unternommen wurden?

-- Editiert von NaibaF123 am 22.08.2019 09:56

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#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Auf jeden Fall käme, falls da ein Verfahren eröffnet würde und das Bild einen entsprechenden hohen Wert haben sollte, ein Echtheitsgutachten durchgeführt. Haben Sie ein solches vor der Auktion machen lassen? Denn ansonsten müssten Sie meiner Meinung nach außer dem eigentlichen, damaligen Besitz zudem noch beweisen, daß das Original von heute (wenn es eines ist) damals Ihnen gehörte und nicht irgendeine Reproduktion.

Ich zitiere Xavier Naidoo: "Dieser Weg wird kein leichter sein..."

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#5
 Von 
Sungam
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Wert ist ca. 5000 €. Nun bei dem Belegen des Auktionshauses sind defekte der Leinwand aufgeführt bzw. fotografiert...ja es wird bestimmt nicht leicht deshalb überlege ich ja ob ich mir den Stress und die wohl auch damit verbundenen Kosten antun soll...

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Sungam):
Hallo,
Wert ist ca. 5000 €. Nun bei dem Belegen des Auktionshauses sind defekte der Leinwand aufgeführt bzw. fotografiert...

Es wird nicht ihr Problem sein zu beweisen, dass sie irgendwann mal Eigentümer und Besitzer des Objekts gewesen sind...
Es wird ihr Problem sein zu beweisen, dass sie irgendwann mal unrechtmäßig ihres Besitzes beraubt wurden.

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