Ein Bekannter möchte eine Konzession für ein erlaubnispflichtiges Gewerbe beantragen (Gastronomie). Vor wenigen Monaten hat er jedoch einen Strafbefehl wegen Fahrerflucht bezahlt. Der Stafbefehl lag unter 90 Tagessätzen und erscheint somit nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis. Bedroht dieser strafrechtliche Vorgang nun trotzdem die Gewerbeerlaubnis?
Gewerbeerlaubnis wegen Strafbefehls bedroht?
16. April 2008
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Frage vom 16. April 2008 | 22:00
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Status: Schüler (181 Beiträge, 15x hilfreich)
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