Gewerbliche Bandenhehlerei Strafe...???! Hilfe!!

28. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)
Gewerbliche Bandenhehlerei Strafe...???! Hilfe!!

Hallo,

ich wurde vor 1,5 Jahren festgenommen, es ging um gestohlenen Sachen saß 1 Nacht in Untersuchungshaft!
Ich habe nicht gewusst das diese Sachen gestohlen sind Sie wurden von dem davor zum aufbereiten, und reinigen angeboten und dann zum Verkauf..
Wurden dann von mir insgesamt 8 Sachen bei ebay Wert, Wert pro Sache um die 2000€... Bei Beschlagnahmunng 3 Sachen im Wert um die 9000€...

Es war ein Termin diesen Monat geplant indem wir alle (3Leute) aussagen sollten gegen den der den Diebstahl begagngen hatte.. mein Anwalt sowie deren Anwälte haben die Termine abgesagt da mein Anwalt meinte es könnte ein Fallstrick sein da die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise hätte um so uns eins reinzudrücken bei dem Verfahren in dem wir angeklagt sind!
So was kann uns erwarten.. bitte helft mir ich verzweifele!!!
Keine HAFT oder ???? Hätt ich das gewusst hätte ich das nie gemacht ich mein wer ist so dumm und verkauf Sachen über ebay gestohelen Sachen?! Bitte gebt mir Tipps danke!!

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22 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>ich wurde vor 1,5 Jahren festgenommen, es ging um gestohlenen Sachen saß 1 Nacht in Untersuchungshaft! <hr size=1 noshade>


Wohl eher im Polizeigewahrsam

quote:<hr size=1 noshade>So was kann uns erwarten.. bitte helft mir ich verzweifele!!!
Keine HAFT oder ???? <hr size=1 noshade>


Och, doch ... wenn tatsächlich gewerbsmäßige Bandenhehlerei , also § 260a StGB angeklagt ist und Sie deswegen verurteilt werden (und sie zum Tatzeitpunkt min. 21 Jahre alt waren) ist schon die Mindest strafe -pro Fall- = 1 Jahr Freiheitsstrafe (wie man in § 260a StGB nachlesen kann). Da bei Ihnen ja offenbar 8 Fälle zur Debatte stehen, kann da gut eine Gesamtstrafe rauskommen, die über 2 Jahren liegt und somit nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Falls sie nicht vorbestraft sind und Riesen-Dusel haben, geht es vielleicht noch mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung ab.

Aber das sollte Ihnen Ihr Anwalt doch alles bereits erklärt haben????

quote:<hr size=1 noshade>ich mein wer ist so dumm und verkauf Sachen über ebay gestohelen Sachen?! <hr size=1 noshade>


Die Leute (u.a.) die täglich in deutschen Gerichtssälen deswegen verurteilt werden = jede Menge.

Ich hatte letztens einen Klienten, der hat einem Schrotthändler eine halbe Tonne Zinn verkauft, die 6 Monate vorher dem selben Schrotthändler geklaut hatte. :devil: Gibt es alles...

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay.. ja also Vorstrafen sind soweit keine drin außer solche Kleinigkeiten wie mit 15 Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller.. und wegem meinem Unfall vor 1,5 Jahren denke ich vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung...

Mit was meinst du komme ich davon ? Ich meine in Deutschland kommt man ja nicht so schnell in Haft jeder bekommt doch noch eine zweite Chance oder bzw oft ???



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Kleinigkeiten wie mit 15 Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Roller.. und wegem meinem Unfall vor 1,5 Jahren denke ich vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung...


naja Kleinigkeiten sind das auch nicht!
wurden die verfahren eingestellt oder gabs dafür irgenteine Verurteiltung zu Sozialstunden oder ähnliches?

quote:
Ich meine in Deutschland kommt man ja nicht so schnell in Haft jeder bekommt doch noch eine zweite Chance oder bzw oft ???


das geht schneller als man denkt!
bei 8 Fällen mit dem gewaltigen Schaden..
da dürfte wie Streetworker schon richtige schrieb nur mit Glück noch eine Bewährungsstrafe drin sein!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

ja wegen der Rollersache 15 Sozialstunden..

wieso mit Glück.. klar Unwissenheit schützt nicht ? aber woher soll man wissen das Sachen geklaut sind?

Kann ein Anwalt das im Voraus beantworten?

Ich mein der eine wie ich mitbekommen habe später wurde mal wegen Menschenhandel verurteilt einmal der wird nicht mit Bewährung wegkommen?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

Hallo,

quote:
Mit was meinst du komme ich davon ? Ich meine in Deutschland kommt man ja nicht so schnell in Haft jeder bekommt doch noch eine zweite Chance oder bzw oft ???


Nunja, das ist eine sehr pauschale Aussage, die so aber nicht ganz richtig ist.

Schliesslich sprechen wir bei den Ihnen vorgeworfenen Taten nicht mehr von Vergehen sondern von Verbrechen nach dem StGB.

Wie alt sind sie denn? Ihrem Pseudonym nach nehme ich an 24-25. Somit käme mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Und dort geht es vorwiegend um Sühne für die Tat und Bestrafung. Nicht unbedingt, wie im Jugendstrafrecht um den Erziehungsgedanken und die "2. Chance". Und bei solch schweren Delikten ist selbst dann eine Bewährung nicht sicher.

Leider ist, wie Streetworker schon erläutert hat in Ihrem Fall wie Haftstrafe nicht ausgeschlossen.

Dennoch dürfte Ihr Verteidiger Ihnen genauer sagen können ob eine Bewährung hier noch im Raum steht.

Eine Garantie kann Ihnen jedoch keiner geben.

Grüße
PP

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay.. ich bin 23..Tatzeitpunkt war mit 21 d.h doch kein Erwachsenenstrafrecht? Ist jetz 2 Jahre her.. April 2012.. wirkt sich da etwas positiv aus?


Das belastet mich sehr stark.. klar mein Fehler.. aber wusste ja nicht das dieSachen geklaut waren.. laut Anklageschrift die mein Anwalt hat um die 280 Seiten , wie kann das sein das es soviel ist ?

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MEIN Anwalt meinte auch das Sie uns erstmal als Zeugen haben wollten, umso mehr Beweise zu haben, die Sie gegen uns später im Anklageverfahren verwenden können..
Also gegen den ERSTEN der geklaut hatte sollten wir aussagen wegen Diebstahl als Zeugen..

-- Editiert Hotfever1990 am 28.02.2014 13:03

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
ja wegen der Rollersache 15 Sozialstunden..


auch wenn das villeicht schon lange her sein sollte,bis zur Vollendung des 24. Lebensjahrs steht das ganze im Erziehungsregister worauf Staatsanwaltschaften und Gerichte zugriff drauf haben.

erst danach würde es gelöscht werden!

quote:
Ich mein der eine wie ich mitbekommen habe später wurde mal wegen Menschenhandel verurteilt einmal der wird nicht mit Bewährung wegkommen?



das eine hat mit dem anderen gar nix zutun! den es kommt immer auf die umstände des Einzelfalls drauf an

§ 260a
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei sagt aus:

Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

wird das dir nachgewiesen dann musst du eben Zittern das der richter bei dir unter 2 jahren bleibt den eine Bewährungsstrafe gibt es nur bis maximal 2 jahre Strafe!!


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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay.. d.h eine Bewährungsstrafe heist ich bin frei sow wie jetz, erlaube ich mir nochmal was muss ich direkt rein richtig oder?

Wie schätzt ihr den Fall ein? Mein Anwalt meinte auch das wenn die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise für eine Verurteilung hat würde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe an Caritas/Rotes Kreuz eingestellt werden?

Weil von einer kleineren Zahlung bis zu 3-4 Jahren Haft ist ein gescheiter Unterschied! Wollte da wissen wie ich ca dran bin ... damals war ich ja 21.. kommt da Erwachsenenstrafrecht zum tragen?

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und das kann mir ja bestimmt nachgeweisen werden ? ich meine ich wurde ja festgenommen?

-- Editiert Hotfever1990 am 28.02.2014 13:15

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Okay.. d.h eine Bewährungsstrafe heist ich bin frei sow wie jetz, erlaube ich mir nochmal was muss ich direkt rein richtig oder?


ja du wärest dann Frei! aber das Gericht könnte neber einer Bewährungsstrafe auch noch Auflagen verhängen z.b Arbeitsstunden, Geldstrafe, die könnten dir einen Bewährungshelfer zur seite stellen

und wenn du die Auflagen nicht erfüllst dann musst du die Strafe absitzen!

wenn du in der Bewährungszeit eine weitere Straftat begehst könnte die Bewährung wiederrufen werden, dann bekommst du für die begangen Straftat eine Strafe und noch die wiederrufene Bewährung obendrauf!!!

quote:
Wie schätzt ihr den Fall ein? Mein Anwalt meinte auch das wenn die Staatsanwaltschaft nicht genug Beweise für eine Verurteilung hat würde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe an Caritas/Rotes Kreuz eingestellt werden?


hmm wundert mich, nach meiner kenntniss ist bei einem Verbrechen die Einstellung gegen Auflagen ausgeschlossen.
Verbrechen sind alle Taten, die im Mindeststrafe mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr bestraft werden

wie also auch Gewerbsmäßige Bandenhehlerei



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-- Editiert seidi256 am 28.02.2014 13:30

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
PP9325
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 703x hilfreich)

quote:
damals war ich ja 21.. kommt da Erwachsenenstrafrecht zum tragen?


Hallo,

ja. Ab 21 Jahren kommt grundsätzlich Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung. Nur bei vorliegen triftiger Gründe kann auch bei Personen über 21 Jahren Jugendstrafrecht angewandt werden. Die Bedingungen hierfür sind jedoch extrem eng definiert.

Den Rest hat seidi256 schon erklärt.

Kann nochmal bestätigen:

Bei Verbrechen ist eine Einstellung nach Paragraph 153, 153a und 154d der StPO ausgeschlossen.

Rückt die Staatsanwaltschaft nicht vom Vorwurf nach 260a StGB ab oder geht nicht wenigstens auf einen minderschweren Fall runter, so wird aller Wahrscheinlichkeit ein Urteil ergehen.

Grüße
PP


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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>hmm wundert mich, nach meiner kenntniss ist bei einem Verbrechen die Einstellung gegen Auflagen ausgeschlossen <hr size=1 noshade>


So ist es.

Entweder man befindet Sie für "schuldig", dann werden Sie verurteilt, wie beschrieben, oder man befindet Sie für "unschuldig" (konnte nicht wissen, das gestohlen... blabla). Dann werden Sie freigesprochen, müssen also auch keine Geldstrafe oder -auflage zahlen. Entweder haben Sie ihren Anwalt falsch verstanden, oder am Eingangsbeitrag stimmt was nicht (z.B. dass die Anklage gar nicht auf § 260a StGB lautet, sondern nur auf § 260 StGB ) Schauen Sie doch einfach mal in die Anklageschrift. Dort steht es ja drin.

Mit 21 zum Tatzeitpunkt wird definitiv Erwachsenenrecht angewender. Geht gar nicht anders.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

So also Verhandlung vorbei.

Urteil 9 Monate Freiheitsstrafe, auf 2 jahre Bewährung.. eigentlich ein heftiges Urteil naja egal..

verfall des Wertersatz in Höhe von 35.000eu wurde angeordnet was heist das ? Das man nix bezahlen muss für Wert ersatz?

Wann kann man mit dem Urteil rrechnen das es rechtskräftig wird???normal nach eine Woche??!?!ist schon 3 Wochen her!!

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

Muss hier nochmal den Wortklauber spielen und PP9325's Aussage

quote:
Nur bei vorliegen triftiger Gründe kann auch bei Personen über 21 Jahren Jugendstrafrecht angewandt werden


insoweit korrigieren, dass nur bei Vorliegen triftiger Gründe auch bei erwachsenen Personen unter 21 (Heranwachsenden) die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht kommt.

Bei Begehung ab Vollendung des 21.Lebensjahres wird generell kein Jugendstrafrecht mehr angewandt. Never ever ever ;)

Gruß
Krypton

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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Urteil 9 Monate Freiheitsstrafe, auf 2 jahre Bewährung.. eigentlich ein heftiges Urteil naja egal..


das Urteil ist doch ganz gut ausgefallen, es hätte sehr viel schlimmer kommen könne, was daran heftig sein soll weis ich jetzt nicht wirklich!

quote:
Wann kann man mit dem Urteil rrechnen das es rechtskräftig wird???normal nach eine Woche??!?!ist schon 3 Wochen her!!


wenn keine Rechtsmittel eingelegt wurden dann ist das Urteil nach 1 Woche rechtskräftig gewurden.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

normal nach eine Woche??!?!ist schon 3 Wochen her!! Die Frist beträgt in der Tat eine Woche. Aber wenn die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegt, erfahren Sie das auch nicht gleich am 8. Tag, sondern erst, wenn Ihnen das Urteil zugestellt wird.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Krypton
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 448x hilfreich)

quote:
Urteil 9 Monate Freiheitsstrafe, auf 2 jahre Bewährung.. eigentlich ein heftiges Urteil naja egal


Sie wagen es, hier noch rumzujammern, nachdem Sie Angst vor dem Knast hatten und das Gericht nun 16 Monate (!) unter einer Strafe geblieben ist, die Sie definitiv ins Gefängnis befördert hätte??? *FACEPALM*

quote:
verfall des Wertersatz in Höhe von 35.000eu wurde angeordnet was heist das ?


Bin mir nicht 100pro sicher, aber ich denke das heißt folgendes: Verfall bedeutet, dass der "Gewinn" aus der strafbaren Handlung dem Staat zufällt. Schließlich sollen Sie für Ihre krummen Dinger ja nicht auch noch belohnt werden. Vermutlich ist die Hehlerware längst weg, so dass der Staat ihrer nicht mehr habhaft werden kann. Also wird für einen (geschätzten) Gegenwert der Verfall für den Wertersatz angeordnet, in Ihrem Fall eben 35 TEUR.

Was das genau bedeutet, erklären Ihnen sicherlich die anderen Experten hier...

//EDIT//
Eben im Tröndle/Fischer gelesen: "Mit der Anordnung entsteht ein entsprechender staatlicher Zahlungsanspruch gegen den nach § 73 Betroffenen, der wie eine Geldstrafe beigetrieben wird". Sieht verdammt düster aus für den TE, würd ich mal sagen...
//EDIT//



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"Ich sage das, was ist - nicht das, was man vielleicht gerne hätte."

-- Editiert Krypton am 23.04.2014 15:55

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Okay...

Aber Verfall bedeuetet doch das es verfällt diese Betrag zu zahlen..

so wie ich mich erinnere.. hat der Richter bei dem anderen Angeklagten auch gesagt das er den Verfall anordnet und mein Anwalt hat das auch angeordnet.. der würde ja nicht gegen mich arbeiten..!

Der Richter meine dann zu dem einen das der Verfall des Werter. angeordnet wird um den Angeklagten nicht noch mehr finanziell zu belasten..

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Aber Verfall bedeuetet doch das es verfällt diese Betrag zu zahlen.. <hr size=1 noshade>

Nö.
Bei deinem Vermögen "verfallen" 35k€ zugunsten des Staates.
D.h. du musst 35k€ blechen.

Falls irgendwelche Wertgegenstände, Geldbeträge oder Konten schon im Zuge des Verfahrens beschlagnahmt wurden, werden diese mit den 35k€ verrechnet.
Im Eingangspost schriebst du, dass bei dir Sachen im Wert von 9k€ beschlagnahmt wurden. D.h. die siehst du nicht wieder und muss "nur" noch 26k€ zahlen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie soll das funktionieren wenn man nix hat ??

Was gibt's da für Chancen ???

100eu raten ?!?!?!?!

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1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Nachtrag:

quote:<hr size=1 noshade>Der Richter meine dann zu dem einen das der Verfall des Werter. angeordnet wird um den Angeklagten nicht noch mehr finanziell zu belasten..
<hr size=1 noshade>


Damit meinte der Richter wohl, dass nur "normaler Verfall" angeordnet wurde. D.h. der Gewinn aus dem kriminellen Geschäft verfällt zugunsten der Staatskasse.
Das ist der Standardfall und da kann man sich als Verurteilter auch nicht beschweren. Denn dass man den Gewinn aus dem kriminellen Geschäft nicht behalten darf, sollte jedem klar sein. Da kann auch der eigene Anwalt nichts reißen.

Es gibt nämlich auch noch den "erweiterten Verfall". Der ist noch teurer für den Angeklagten.




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


Bevor man jetzt in Panik verfällt, sollte man das Urteil genau anschauen. Offenbar ging es ja um eine gemeinschaftlich (sogar bandenmäßig) begangene Tat.
Entfallen die 35k€ nur auf dich oder ist das die Gesamtsumme für alle Angeklagten zusammen?
Wäre nicht das erste mal, dass ein Verurteilter da was nicht korrekt mitbekommen hat.

Ansonsten schließe ich mich diversen Vorschreibern an.

Wenn ursprünglich gewerbsmäßige Bandenhehlerei angeklagt war und dann 9 Monate (auch noch auf Bewährung) herausgekommen sind, dann ist man ziemlich milde weggekommen.



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1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Hotfever1990
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 8x hilfreich)

ne jeweils 35.000eu...

was ich nich verstehe sind 10fälle je 3500eu...

aber verurteilt wurde ich nur wegen 2 fälle..

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