Hallo liebe Comunity,
Ich habe mich leider schuldig gemacht und wüsste gerne was auf mich zu kommt. Die Summe beläuft sich auf knapp 3700 Euro. Ich muss dazu sagen ich arbeite im öffentlichen Dienst habe mir nie etwas zu schulden kommen lassen. Es geschah aus einer Not und ganz viel Dummheit.
Gewerbsmäßiger Betrug in 45 Fällen nach 263 Abs 1 Abs 3 Nr. 1, 74c StGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
In welchem Stadium ist man denn? Ermittlung? Anklage erhoben?
Bei einem nicht vorbestraften und der für 45 Fälle überschaubaren Schadenssumme, wird das zieml. sicher bei einer Bewährungsstrafe bleiben.
Gibt es schon eine Anklageschrift?
Wenn ja: Zu welchem Gericht wurde Anklage erhoben? Amtsgericht dürfte klar sein, und dort zum ...??
Strafrichter oder Schöffengericht?
Steht in dem "Begleitschreiben" vom Gericht was davon, dass Sie einen Rechtsanwalt benennen sollen, der als Pflichtverteidiger beigeordnet werden soll (oder werden Sie ggf. bereits durch einen Anwalt -Wahlverteidiger- in der Sache vertreten)?
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Erstmal vielen Dank das sich meiner Sache angenommen wird. Es wird vor dem Schöffengericht stattfinden. Und ja in dem schreiben steht das ich einen Anwalt benennen muss oder mir ein Pflichtverteidiger gestellt wird.
ZitatIn welchem Stadium ist man denn? Ermittlung? Anklage erhoben? :
Es wurde entschieden das es vor Gericht geht. Und ich soll mir einen Anwalt suchen oder Pflichtverteidiger wird gestellt.
Dann sollten Sie sich zügig(!) einen Anwalt suchen, der bereit ist, Sie als Pflichtverteidiger zu vertreten. (Sich den Pflichtverteidiger selbst zu suchen, ist besser als einen gestellt zu bekommen.)
Die Anklage zum Schöffengericht bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft sich die Option offen halten will, eine Strafe im nicht-bewährungsfähigen Bereich anzustreben.
By the way: Weiß die Staatsanwaltschaft, dass Sie im öffentlichen Dienst arbeiten? Sind Sie evtl. sogar verbeamtet?
Wenn ersteres der Fall ist, wird Ihr Arbeitgeber informiert werden, wenn zweiteres der Fall ist, droht die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Bin Angestellter und die Tat zog eine fristlose Kündigung nach sich.
Hab schon einen neuen Arbeitgeber gefunden da bisher das Führungszeugnis ja noch ohne Eintrag ist. Es kann natürlich sein, dass der neue AG mich auch kündigt, da hab ich diese Woche noch ein Gespräch. Ich hab halt echt Angst das mein leben quasi "vor die Hunde geht". Ich werde schnellstmöglich dann einen Anwalt aufsuchen. Gibt es vllt ähnliche Fälle wie meinen wo so eine Straftat im öffentlichen Dienst begangen wurde? Ich lese im Internet immer nur ebay Delikte oder ähnliches. Und die wurden meist zur Bewährung verurteilt. Nur denke ich das mein vergehen schlimmer bewertet wird. Dafür spricht ja auch das ich vor das Schöffengericht muss.
Bin Angestellter und die Tat zog eine fristlose Kündigung nach sich. Ja, wurden die Taten denn nun im Dienst begangen (wofür die Kündigung spräche) oder nicht?
ZitatErstmal vielen Dank das sich meiner Sache angenommen wird. Es wird vor dem Schöffengericht stattfinden. Und ja in dem schreiben steht das ich einen Anwalt benennen muss oder mir ein Pflichtverteidiger gestellt wird. :
Dann hat die StA möglicherweise(!) vor, eine Strafe oberhalb von 2 Jahren zu beantragen. Wäre das nicht so, hätte sie zum Strafrichter angeklagt. Das bedeutet aber noch nicht, dass der Antrag am Ende tatsächlich auf mehr als 2 Jahre lautet und -selbst wenn- das Gericht auch mehr als 2 Jahre verhängt.
Der Hinweis auf den Pflichtverteidiger bedeutet, dass mit großer Sicherheit mehr als 1 Jahr verhängt werden wird.
Wir bewegen uns hier derzeit realistisch gesehen de facto irgendwo ab 13 Monaten aufwärts (Theoretisches Maximum = 4 Jahre, denn weiter reicht die Strafgewalt des Schöffengerichts nicht)
Zitat:Gibt es vllt ähnliche Fälle wie meinen wo so eine Straftat im öffentlichen Dienst begangen wurde?
Sicherlich. Nur kann man -mal abgesehen davon, dass wir ja gar nicht wissen, was genau Sie angestellt haben- daraus keine Vergleiche ziehen. Im Strafrecht funktioniert das nicht, da es dort auf viele Kleinigkeiten und Einzelheiten ankommt/ankommen kann. Davon abgesehen urteilt auch jedes Gericht anders.
PS: Und wie schon gesagt wurde: Schnellstens einen Anwalt suchen und das Schreiben vom Gericht mitnehmen. Dieser Anwalt soll sich dann als Pflichtverteidiger beiordnen lassen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.06.2018 18:45
Also die Tat war im Dienst. Ich war geständig damals als die Vorwürfe erstmals aufkamen und hab auch mit allen kooperiert. Ich wurde schriftlich angehört habe da auch alles gestanden. Gibt es Möglichkeiten das die Strafe nicht über ein Jahr hinausgeht ? Also hab ich auch die Chance eine bewährungsstrafe zu erhalten für 11 Monate oder so? Oder ist das im Schöffengericht gar nicht möglich ?
Vielen Dank für die ganzen Informationen.
Also hab ich auch die Chance eine bewährungsstrafe zu erhalten für 11 Monate oder so? Oder ist das im Schöffengericht gar nicht möglich ? Die dürfen Sie sogar freisprechen - werden sie nur nicht machen. Und ein Urteil unter einem Jahr ist höchst unrealistisch.
Das Problem mit gewerbsmäßigem Betrug ist halt, dass es oftmals eine hohe Anzahl von Fällen gibt mit einer Mindesstrafe von 6 Monaten pro Fall. Da diese tatmehrheitlich zueinander stehen, wird diese Mindesstrafe dann angemessen erhöht pro weiteren Fall. Bei 45 Fällen wird man wohl nicht unter einem Jahr bleiben können. Ich würde Ihnen raten einen Anwalt zu nehmen und diesen als Pflichtverteidiger bestellen zu lassen, zusätzlich würde sich auch eine begonnene Wiedergutmachung des Schadens positiv auswirken. Realistisch gesehen sollten sie sich aber, wie schon zuvor gesagt, auf eine Strafe oberhalb eines Jahres einstellen, vermutlich zur Bewährung ausgesetzt.
Zitat:Also die Tat war im Dienst.
Ja, und das (Missbrauch einer Dienststellung zu Straftaten) hat (jedenfalls in der Regel) schon einen höheren Unrechtsgehalt als z.B. ein eBay-Betrug
Zitat:Also hab ich auch die Chance eine bewährungsstrafe zu erhalten für 11 Monate oder so? Oder ist das im Schöffengericht gar nicht möglich ?
Rein theoretisch ist das möglich, wird aber hier zu 99% nicht eintreffen. Gewerbsmäßiger Betrug hat eine Mindeststrafe von 6 Monaten (pro Fall !!) - hier haben wir 45 Fälle. Nun werden die (Einzel-)Strafen aber nicht stumpf addiert, sondern es wird eine sog. "tat- und schuldangemessene Gesamtstrafe" gebildet, Rein theo. liegt die hier zwischen 7 Monaten (6 Minimum + Erhöhung um min. 1) und 15 Jahren (allg. Höchstmaß der zeitigen Freiheitsstrafe). Durch die Anklage zum Schöffengericht existiert jedoch die Deckelung auf 4 Jahre. Würde man mehr als 4 geben wollen, hätte man zur großen Strafkammer am Landgericht anklagen müssen.
Ich bleibe insoweit bei meiner Eingangsprognose (ist natürlich nur grob geschätzt aufgrund von Erfahrungswerten und unter Zugrundelegung der genannten Fakten): zwischen 1 und 2 Jahre auf Bewährung.
ZitatBin Angestellter und die Tat zog eine fristlose Kündigung nach sich. :
Hab schon einen neuen Arbeitgeber gefunden da bisher das Führungszeugnis ja noch ohne Eintrag ist.
[editiert]
Es ist zwar eine Ordnungswidrigkeit ...
Genau ... und "Anleitungen" oder v.m.a. "Schmackhaftmachung" zu Straftaten oder Owis unterlassen wir hier im Forum bitte.
[editiert]
-- Editiert von Moderator am 19.06.2018 19:47
Nochmals vielen Dank an alle die sich hier für mich die Zeit genommen haben. Ich werde Sie alle dann hier nochmal informieren was am Ende da bei raus kam. Ich vermute bis es dann endgültig entschieden ist werden noch einige Tage ins Land gehen. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute.
Und jetzt?
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