Gewerbsmäßiger Betrug ebay

18. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug ebay

Sehr geehrte Damen und Herren , ich wende mich an sie , weil ich mir Sorgen mache . Es ist einiges schief gelaufen und ich habe Betrug begangen in Wert von 3800 Euro . Die Anklageschrift habe ich erhalten , nun warte ich auf die Hauptverhandlung. Es wird mir gewerbsmäßiger Betrug bei eBay Kleinanzeigen vorgeworfen . Ich bin nicht vorbestraft , bin verheiratet und habe zwei Kinder . Arbeite in Teilzeit . Wie stehen die Chancen mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen ? Gestern war die Polizei bei mir mit einem Durchsuchungsbeschluss . Ich soll in einem Versandhaus auf den Namen von meiner Freundin bestellt haben und die Sachen zu mir geliefert haben . Dies stimmt auch nur , nur habe ich wirklich jede Rechnung bar bei ihr bezahlt . Nun habe ich Sorge das ich in u Haft vor dem Urteil komme , oder wird eine Gesamtstrafe gebildet und würde diese nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden ? Vielen Dank für die Antworten .

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35 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
Dies stimmt auch

Mit Erlaubnis der Freundin?



Zitat (von ip581045-33):
nur habe ich wirklich jede Rechnung bar bei ihr bezahlt

Da hat man dann ja sicherlich auch entsprechende Beweise?
Warum eigentlich bei der Freundin und nicht beim Gläubiger?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Eine Haftstrafe ohne Bewährung bei diesem Sachverhalt wäre ungewöhnlich.

Da die Mindeststrafe bereits 6 Monate Freiheitsentzug ist, wird man jedoch nicht mit einer Geldstrafe davon kommen.

Zitat (von ip581045-33):
Dies stimmt auch nur , nur habe ich wirklich jede Rechnung bar bei ihr bezahlt .


Und die Freundin hat dann die Rechnung bezahlt? Oder hat sie sich das Geld eingesteckt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Nur mal fürs Verständnis: Wie kann man denn bei eBay-Kleinanzeigen Betrug bei einem Versandhaus begehen? Sind das nicht Privatkäufe-/verkäufe? Wer hat dich denn angezeigt, weißt du das?
Deine Freundin und du wohnen nicht zusammen, nehme ich an? Hat deine Freundin diese Version mit der Barzahlung so bei der Polizei bestätigt bzw. wird sie das?
Irgendwie ist das in sich irgendwie unlogisch, finde ich, oder es ist einfach zu hoch für mich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Das klingt wie der "Klassiker".

Mal hier auf Rechnung bestellt, ohne zu bezahlen. Dann irgendwann an eine Paketstation mit nem falschen Namen. Bei eBay-Kleinanzeigen die einen Sache mehrmals verkauft, weil drei gleichzeitig angefragt haben.
Es ist halt leicht und verführerisch.
Aber auf der anderen Seite sind jedoch ielleicht auch die Familien die ein gebrauchtes Weihnachtsgeschenk kaufen mussten, das jetzt noch kleiner ausfällt....

Bei uns wird "sowas" meiner Erfahrung nach an das Schöffengericht am Amtsgericht angeklagt und wird bei geständigen Angeklagten und positiver Sozialprognose eine Strafe um die 1 - 2 Jahre auf Bewährung.

-- Editiert von kalledelhaie am 18.12.2021 16:39

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#5
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Bei uns wird "sowas" meiner Erfahrung nach an das Schöffengericht am Amtsgericht angeklagt und wird bei geständigen Angeklagten und positiver Sozialprognose eine Strafe um die 1 - 2 Jahre auf Bewährung.

Das heißt ich müsste mir keine Sorgen bzgl einer Haftstrafe machen? Ich bin ersttäter und nicht vorbestraft .

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Das heißt ich müsste mir keine Sorgen bzgl einer Haftstrafe machen? Doch, natürlich - nur wird diese Haftstrafe vermutlich zur Bewährung ausgesetzt. Trotzdem ist es ja eine Haftstrafe, was spätestens dann, wenn ein Widerruf der Bewährung droht, enorm an Relevanz gewinnt...

-- Editiert von muemmel am 18.12.2021 16:51

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
Das heißt ich müsste mir keine Sorgen bzgl einer Haftstrafe machen? Ich bin ersttäter und nicht vorbestraft .


Eine Haftstrafe wird (wohl) schon ausgesprochen, die wird aber - da auch nicht vorbestraft - wahrscheinlich eher zur Bewährung ausgesetzt, wobei das halt von der "Sozialprognose" abhängt. Hellsehen kann hier auch keiner, aber die Wahrscheinlichkeit auf Bewährung dürfte hoch sein.

Ich verstehe noch nicht ganz... du hast das Zeug über den Account von deiner Freundin bestellt und ihr dafür das Geld in bar gegeben, damit sie es bezahlt?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Ich verstehe noch nicht ganz... du hast das Zeug über den Account von deiner Freundin bestellt und ihr dafür das Geld in bar gegeben, damit sie es bezahlt?


Ja genau

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
Ja genau


Ja, aber dann gäbe es doch gar keine Anzeigen bzw. Probleme? Oder wurde das jetzt eben erst alles im Nachhinein bezahlt? Also ich nehme mal an, es wurde einfach gar nichts bezahlt? Ich meine es bringt ja wenig wenn du hier Dinge schreibst, die nicht stimmen, dann wirst du auch unpassende Antworten bekommen.

Oder soll das jetzt ein Versuch sein, das alles deiner Freundin anzuhängen? Das würd ich dann lieber lassen, da wirst du dir eher noch mehr Probleme einhandeln.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Wie kann man denn bei eBay-Kleinanzeigen Betrug bei einem Versandhaus begehen?
Zitat (von CarstenF):
Ja, aber dann gäbe es doch gar keine Anzeigen bzw. Probleme


Es sind offenbar 2 Tatkomplexe. 1mal der ebay-Kleinanzeigenbetrug. Der ist ja bereits angeklagt. Und dann die Freundin/Versandhaus-Geschichte, wo offenbar das Ermittlungsverfahren noch läuft, wenn gestern eine HD stattgefunden hat.

Hinsichtlich Nr. 2 stellt sich aber dann tatsächlich die berechtigte Frage, warum die Versandhäuser Anzeige erstattet haben und darüber hinaus, warum gegen ihn und nicht gegen die Freundin, denn die ist ja die "Bestellerin". Macht nicht wirklich Sinn so.

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Hinsichtlich Nr. 2 stellt sich aber dann tatsächlich die berechtigte Frage, warum die Versandhäuser Anzeige erstattet haben und darüber hinaus, warum gegen ihn und nicht gegen die Freundin, denn die ist ja die "Bestellerin". Macht nicht wirklich Sinn so.


Nicht das Versandhaus hat mich angezeigt , sondern meine Freundin. Wie gesagt ich habe ihr immer das Geld für die Rechnungen gegeben . Wenn mir nicht geglaubt wird, muss ich mit einer Haft ohne Bewährung rechnen ? Ich bitte diese Frage mir ehrlich zu beantworten .

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
Nicht das Versandhaus hat mich angezeigt , sondern meine Freundin. Wie gesagt ich habe ihr immer das Geld für die Rechnungen gegeben . Wenn mir nicht geglaubt wird, muss ich mit einer Haft ohne Bewährung rechnen ? Ich bitte diese Frage mir ehrlich zu beantworten .


Mir persönlich fehlt der Punkt, wo du schreibst, das du die Erlaubnis hattest auf ihren Namen zu bestellen, obwohl schon danach gefragt wurde.
Also hattest du anscheinend keine Erlaubnis.
Woher hattest du die Zugangsdaten?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von ip851045-33):
Nicht das Versandhaus hat mich angezeigt , sondern meine Freundin. Wie gesagt ich habe ihr immer das Geld für die Rechnungen gegeben .


Deine Freundin hat Dich angezeigt, obwohl Du ihm das Geld in bar gegeben hast? Tolle Freundin.

Gibt es denn wenigstens einen Beleg für die Barzahlung?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Deine Freundin hat Dich angezeigt, obwohl Du ihm das Geld in bar gegeben hast? Tolle Freundin.

Gibt es denn wenigstens einen Beleg für die Barzahlung?


Ja genau :-( nein einen Beleg gibt es nicht . Ich möchte nur wissen ob ich mit einer Haftstrafe die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird rechnen kann ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Es sind offenbar 2 Tatkomplexe. 1mal der ebay-Kleinanzeigenbetrug. Der ist ja bereits angeklagt. Und dann die Freundin/Versandhaus-Geschichte, wo offenbar das Ermittlungsverfahren noch läuft, wenn gestern eine HD stattgefunden hat.


Danke, so ergibt der Eingangspost und das mit der Gesamtstrafe nun etwas mehr Sinn (zumindest mal so grob).

Zitat (von ip581045-33):
Ja genau :-( nein einen Beleg gibt es nicht . Ich möchte nur wissen ob ich mit einer Haftstrafe die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird rechnen kann ?


Um welchen Schaden bzw. um welchen Betrag ging es (ca.) bei dem Versandhaus? Blieb es bei dem einen oder kommt da eventuell später noch was dazu?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Um welchen Schaden bzw. um welchen Betrag ging es (ca.) bei dem Versandhaus? Blieb es bei dem einen oder kommt da eventuell später noch was dazu?


Es ging um einen Betrag von 1380 Euro . Es blieb bei dem einen .

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
Es ging um einen Betrag von 1380 Euro . Es blieb bei dem einen .


Dann schließe ich mich auch mal meinen Vorpostern mit der Bewährungsstrafe an. Einfluss hat natürlich auch, ob man die Tat bereut, ob man den Schaden wieder gut machen kann, bzw. dazu bereit dazu ist etc., aber da du auch keine Vorstrafen hast, spricht doch sehr vieles für Bewährung, denke ich.

Aber das mit der Barzahlung verstehe ich nicht, also du willst das ja hoffentlich nicht deiner Freundin anhängen, das wird bestimmt nicht funktionieren und sich nachteilig auswirken. Dann besser gestehen, bei der Wahrheit bleiben und Reue zeigen. Ich mein, du hast die Sachen doch bestellt, also musst du auch dafür bezahlen. Deine Freundin hat doch damit gar nichts zu tun.


-- Editiert von CarstenF am 19.12.2021 14:39

-- Editiert von CarstenF am 19.12.2021 14:43

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2021 Beiträge, 532x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Aber das mit der Barzahlung verstehe ich nicht, also du willst das ja hoffentlich nicht deiner Freundin anhängen, das wird bestimmt nicht funktionieren und sich nachteilig auswirken. Dann besser gestehen, bei der Wahrheit bleiben und Reue zeigen. Ich mein, du hast die Sachen doch bestellt, also musst du auch dafür bezahlen. Deine Freundin hat doch damit gar nichts zu tun.


Das "Problem" an deinem Ratschlag ist hier halt: Was wenn es wirklich so war, wie der Beitragersteller es schildert, dass es mit der Freundin abgesprochen war, dass er das Geld in bar an sie gegeben hat und sie es zahlen sollte und dann hinterher sagt die Freundin, dass sie davon nichts wusste, dass er etwas bestellt hat...?

Dann funktioniert das "bei der Wahrheit bleiben" und "dass die Freundin nichts damit zu tun hat" halt nicht.

Der Tipp müsste halt lauten, dass man evt. aus verfahrenstaktischen Gründen "geständig ist und Reue zeige", auch wenn es vielleicht nicht der Wahrheit entspricht oder aber, dass man es mit der Wahrheit versucht, auch wenn man es nicht beweisen kann.


Zitat (von hh):
Tolle Freundin.


Das weiss man leider immer erst hinterher und wenn man Gerichtsverfahren (egal ob Straf oder Zivil) anschaut, wäre man überrascht wie oft "Freunde" und/oder Familie wegen Geld hintereinanderkommen.

-- Editiert von Dirrly am 19.12.2021 15:06

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

1. Ich würde mir an Deiner Stelle auch überlegen, ob ich dem Gericht die Geschichte mit der Geldübergabe an die Freundin auftische. Unabhängig davon, ob es stimmt, oder nicht: Glaubhaft ist es im Gesamtzusammenhang nicht sonderlich. Und auch ein von Reue getragenes Geständnis kann manchmal den Ausschlag zwischen Bewährung oder nicht geben.

2. Der Strafrahmen für Tatkomplex 1 liegt bei ab 7 Monaten aufwärts. Je nach Anzahl der Einzeltaten wird da wohl irgendwas um 1 Jahr herauskommen. Mit Fall 2 ist dann eine Gesamtstrafe zu bilden, wobei spätestens die dann die Gesamtstrafe über 1 Jahr drücken wird, was für die Frage "Bewährung ja/nein" erschwerte Bedingungen auslöst:

Zitat:
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.


Bei mehr als 1 Jahr müssen also zusätzlich zu den Bedingungen des Abs. 1 noch "besondere Umstände" vorliegen, damit eine höhere Freiheitsstrafe (bis max. 2 Jahre) zur Bewährung ausgesetzt wird.

Resümierend:

- Auch die Gesamtstrafe wird nicht über 2 Jahre liegen, so dass Bewährung grds. möglich ist.

- Wenn es für Komplex Nr. 1 Bewährung gibt, bleibt das in der Regel auch bei einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung so (wenn es vom Strafmaß her noch geht), da die neuen Taten zum Zeitpunkt des Bewährungsurteils (also der positiven Sozialprognose) schon begangen waren.

- Die Wahrscheinlichkeit einer Bewährungsstrafe ist deutlich höher, als die einer Strafe ohne Bewährung. Kommt halt auf Dich und Deine Sozialprognose an.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Das "Problem" an deinem Ratschlag ist hier halt: Was wenn es wirklich so war, wie der Beitragersteller es schildert, dass es mit der Freundin abgesprochen war, dass er das Geld in bar an sie gegeben hat und sie es zahlen sollte und dann hinterher sagt die Freundin, dass sie davon nichts wusste, dass er etwas bestellt hat...?


Das stimmt natürlich, so war das nicht gemeint. Ich meinte, hoffentlich erfindet er diese Story nicht nur, um diese dann dem Gericht aufzutischen. Falls es sich tatsächlich so zugetragen hat, wär es eine andere Sache, aber dazu fehlen ja jegliche Details im Moment.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):


editiert by Moderator: Die Vollzitat-Funktion ist nicht grundlos deaktiviert. ;) Es ist nicht Sinn der Sache, dann den nahezu kompletten Beitrag manuell zu markieren und zu zitieren. Zumal in diesem Fall auch noch genau der kleine Teil ausgespart wurde, der als Zitat Sinn gemacht hätte. ;)


also habe ich richtig verstanden das es schwer ist eine Bewährungsstrafe zu erhalten ? :-( meine sozialprognose ist gut ; ich habe einen erlernten Beruf , habe zwei Kinder und bin verheiratet .

-- Editiert von Moderator am 19.12.2021 16:42

-- Editiert von Moderator am 19.12.2021 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
also habe ich richtig verstanden das es schwer ist eine Bewährungsstrafe zu erhalten ? :-(


Nein, hast Du nicht.

Das hier:

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die Wahrscheinlichkeit einer Bewährungsstrafe ist deutlich höher, als die einer Strafe ohne Bewährung.


...sagt doch das genaue Gegenteil davon aus.

Genauer prognostizieren oder gar eine Garantie für eine Bewährungsstrafe kann Dir im Voraus aber niemand geben. Schon gar nicht per Internetforum, ohne Aktenkenntnis und aufgrund einer Sachverhaltsschilderung, die alleine die Sichtweise des Angeklagten/Beschuldigten darstellt, wo also sowohl die Schilderung der Zeugin (Freundin) fehlt, als auch das abschließende Ermittlungsergebnis der Polizei.


-- Editiert von !!Streetworker!! am 19.12.2021 16:53

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Wurstsemmel
Status:
Schüler
(454 Beiträge, 73x hilfreich)

Um überhaupt auch nur in die Nähe einer Bewährung zu kommen sollte man als Allererstes die Wahrheit erzählen.

3800€ bei Kleinanzeigen abgezockt ist kein zufälliges Missgeschick, deswegen auch "gewerbsmäßig".

Dann die Räuberpistole mit der Barzahlung bei der Freundin...wer soll sowas denn glauben?

Es wäre dringend an der Zeit sich einen erfahrenen Strafverteidiger zu suchen, bevor man mit solchen Behauptungen noch weitere Ermittlungen vom Zaun bricht.

Haben Sie den Geschädigten das Geld inzwischen erstattet? Wenn nein, warum nicht?

Ein "weil ich kein Geld habe" führt sicherlich zur Nachfrage woher denn das Geld für die behaupteten Barzahlungen stammt. Und damit verbunden halt auch weitere Verdachtsmomente; Geldwäsche, Steuerhinterziehung,...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch eine Frage , in der Anklage steht , dass ich eine Bestellung eines Verteidigers beantragen kann , wenn ich mich nicht in der Lage fühle mich selbst zu verteidigen . Heißt das , ich muss einen Pflichtverteidiger auf Grund der Schwere der Tat benennen bei Gericht oder wird vom Gericht einer gestellt ? Vielen Dank . Wenn ein Pflichtverteidiger nicht benannt werden muss , ist die Chance für eine Bewährungsstrafe dann höher ? Außerdem steht in der Anklage noch ,
Dass ich zum Amtsgericht und zum Strafrichter angeklagt bin .

-- Editiert von ip581045-33 am 11.01.2022 09:10

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
Heißt das , ich muss einen Pflichtverteidiger auf Grund der Schwere der Tat benennen bei Gericht oder wird vom Gericht einer gestellt ?


Kommt drauf an, was da genau steht. Schreib mal den genauen Wortlaut.

Ein Fall der zwingenden Pflichtverteidigung ist aber so eigentlich nicht ersichtlich. Würde bedeuten, du kannst einen Pflichtverteidiger beantragen, musst es aber nicht.

Zitat (von ip581045-33):
Wenn ein Pflichtverteidiger nicht benannt werden muss , ist die Chance für eine Bewährungsstrafe dann höher ?


Das eine hat kausal mit dem anderen nichts zu tun, aber ...ja ... man kann es daraus herleiten.

Zitat (von ip581045-33):
Dass ich zum Amtsgericht und zum Strafrichter angeklagt bin .


...bedeutet, dass nach Aktenlage maximal zwei Jahre zu erwarten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Kommt drauf an, was da genau steht. Schreib mal den genauen Wortlaut


Es steht : sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen , wenn sie glauben , dass wegen der Schwere der ihnen angelastene Tat oder wegen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn sie sich nicht selbst verteidigen können . In dem Antrag können sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen , dessen Bestellung sie wünschen . Der Antrag muss von ihnen gestellt werden .

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Nun ja: Das Gericht weist also nur darauf hin, dass man einen Antrag stellen kann - den muss es aber nicht genehmigen. Es sieht also nicht zwingend einen Fall notwendiger Verteidigung - und wie oben schon festgestellt, ist das eher positiv zu werten...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
ip581045-33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nun ja: Das Gericht weist also nur darauf hin, dass man einen Antrag stellen kann - den muss es aber nicht genehmigen. Es sieht also nicht zwingend einen Fall notwendiger Verteidigung - und wie oben schon festgestellt, ist das eher positiv zu werten...

Ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe , ich bin absolut reumütig , traurig das es soweit kommen musste in meinem Leben . Ich habe zwei Kinder und bin mir bewusst , was es für meine Familie bedeuten würde , wenn ich ins Gefängnis müsste . Stehen die Chancen für eine Bewährungsstrafe ohne Vorstrafen denn gut ohne Pflichtverteidiger ?

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Stehen die Chancen für eine Bewährungsstrafe ohne Vorstrafen denn gut ohne Pflichtverteidiger ? Das wurde schon zigmal beantwortet: Wenn Sie all den Antworten nicht glauben, ist das nun wirklich Ihr Problem...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von ip581045-33):
Stehen die Chancen für eine Bewährungsstrafe ohne Vorstrafen denn gut ohne Pflichtverteidiger ?


Nochmal: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Und wenn man die Frage sinnvoll auf ...

Zitat (von ip581045-33):
Stehen die Chancen für eine Bewährungsstrafe ohne Vorstrafen denn gut ... ?


...reduziert.

Siehe mümmel. Die Frage wurde bereits mehrmals beantwortet.

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