Gewerbsmässiger Handel BTMG

11. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sirius4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmässiger Handel BTMG

Hallo,

ein ehemaliger Arbeitskollege wurde wohl anfang des letztes Jahres in Südamerika mit einer 2 stelligen Kg Menge Kokain erwischt als er es nach Deutschland bringen wollte.
Im Zuge dessen haben sie seine Wohnung durchsucht und anscheinend eine Plantage mit 10 - 15 Pflanzen gefunden.
Einen anderen ehemaligen Kollegen über den er anscheinend die benötigte Hardware geordert hatte ( er selber konnte aus Schufagründen nichts bestellen) wurde daraufhin besucht und eine kleine Menge grünes Material gefunden ( laut seiner Aussage ca 9 g). Dieser Kollege ist verbriefter Nichtraucher (also auch kein grünnes Material) er hat es von ihm geschenkt bekommen sagte er.

Nun fast ein jahr später stehen die Hernn in Grün um 6:30 morgens bei mir vor der Tür mit Durchsuchgsbeschluss und Beschluss für Haare, Blut und Urin Abgabe.
Angeblich waren sie bei Ihm in Südamerika und er hatte ausgesagt das ich falls er nicht rechtzeitg aus dem Urlaub kommen würde, auf seine Pflanzen aufpassen und Giessen sollte.

Bei der HS wurde nichts gefunden. Das Ergebniss der Proben liegt noch nicht vor und würde ggf. nur einen einmaligen Konsum ca. 3 Wochen vor diesem Vorfall anzeigen. Da ich schon sehr lange sonnst nichts mehr rauche (ca. 2 Jahre).

Ich hatte weder einen Schlüssel zu seiner Wohnung noch eine Anweisung dazu von ihm erhalten, auch wusste ich nichts von seinem Garten in einem der hinteren Räume. Dies habe ich auch so zu Protokoll gegeben.

Nun wirft man uns 3 Gewerbsmässigen Handel mit Gewinnerzielungsabsicht vor, was ich nicht nachvollziehen kann.

Was kann mir hierzu passieren ?
Auch zb. den Führerschein und Führungszeugniss betreffend

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Nun wirft man uns 3 Gewerbsmässigen Handel mit Gewinnerzielungsabsicht vor, was ich nicht nachvollziehen kann.

*Wenn* die Ernte der grünen Pflanzen zur Weitergabe bestimmt war, dann gehört der Anbau bereits zum Handel mit dazu. Sprich: Wenn Sie mit angebaut haben, haben Sie auch (rechtlich gesehen) am Handel teilgenommen.

Zitat:
Was kann mir hierzu passieren ?

Das kann man kaum sagen, ohne zu wissen, was genau vorgeworfen wird (§29 BtMG , §29a BtMG , ....?) und was der "Südamerikaner" ausgesagt hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Was kann mir hierzu passieren ?


Eine mehrjährige Freiheitsstrafe - je nach dem...

Zitat:
Führerschein und Führungszeugniss


...dürften dann die kleinsten Sorgen sein.

Zitat:
das ich falls er nicht rechtzeitg aus dem Urlaub kommen würde, auf seine Pflanzen aufpassen und Giessen sollte.


Das alleine wäre erst mal nur Beihilfe zum unerlaubten Anbau (ggf. in nicht geringen Mengen). Im BTM-Bereich ist aber auch der "vollendete Handel" schneller erfüllt, als man denken mag.

Aber Ihnen scheint man ja was anderes vorzuwerfen, und da müsste man wissen, was genau das ist. Vom gewerbsmäßigen Handel mit "normaler" Menge, über nicht geringe Menge, ggf. bandenmäßig begangen, ist da ja anscheinend alles in der Verlosung. Die Mindest(!)strafen wäre da gestaffelt 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre ... Höchststrafe jeweils 15 Jahre.

Hier ist dringend der Weg zum Rechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht, am besten mit Tätigkeitsschwerpunkt BTM-Strafrecht) angesagt... Akteneinsicht nehmen und dann sehen, was genau vorgeworfen wird, und welche Munition die StA hat.

Das Führungszeugnis wäre natürl. bei jeder dieser Verurteilungen im Eimer. Dafür reicht schon eine Geldstrafe von 91 Tagessätzen (oder auch eine darunter, wenn es schon eine Vorstrafe gibt)

-- Editiert von !!Streetworker!! am 11.02.2019 11:59

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#3
 Von 
Sirius4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was er damit nun vor hatte, kann ich nicht sagen, denn ich wusste nichts davon.

Was der Südamerikaner ausgesagt hat bekommt mein Anwalt erst in ein paar Tagen oder Wochen wenn er Akteneinsicht bekommen hat.

Ich Mein (bin grad in der Arbeit und kann es nicht nachschauen) §29a BtMG

Mich ärgert das ich mich mit nicht entlasten kann. Und die angebliche Aussage obwohl ich damit nichts zu tun habe.


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#4
 Von 
Sirius4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Aber Ihnen scheint man ja was anderes vorzuwerfen, und da müsste man wissen, was genau das ist. Vom gewerbsmäßigen Handel mit "normaler" Menge, über nicht geringe Menge, ggf. bandenmäßig begangen, ist da ja anscheinend alles in der Verlosung. Die Mindest(!)strafen wäre da gestaffelt 1 Jahr, 2 Jahre, 5 Jahre ... Höchststrafe jeweils 15 Jahre.


Laut des Beschlusses, Bandenmässiger Handel mit der Absicht der Gewinnerziehlung mit nicht geringer Menge.

Bei 10 - 15 Pflanzen ist da scheinbar schon annähernd 800 gr und davon 23 g THC zusammen gekommen zu sein.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Bandenmässiger Handel mit der Absicht der Gewinnerziehlung mit nicht geringer Menge. Also § 30a BtmG - mindestens 5 Jahre Haft. Ich kann mich dem Rat, zum Anwalt zu gehen, nur dringend anschließen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Laut des Beschlusses, Bandenmässiger Handel mit der Absicht der Gewinnerziehlung mit nicht geringer Menge.

Das ist der §30a BtMG .
Der hat im Regelfall einen Strafrahmen von 5-15 Jahren, beim minder schweren Fall 0,5-10 Jahre.
Das gehört in die Hand eines Anwalts - keine Frage.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sirius4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Anwalt (Fachanwalt für Strafrecht) ist bereits drann.
Ich bin immer noch Geschockt von dem Vorwurf.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

*Wenn* die Pflanzen ingesamt mehr als 7,5 THC enthielten, zum Weiterverkauf bestimmt waren und von einem Team angebaut wurden, das aus mehreren Personen bestand, dann sind die Punkte "nicht geringe Menge", "Handel" und "Bandenmäßigkeit" eben erfüllt.
Für die Gewerbsmäßigkeit müsste noch hinzukommen, dass die Plantage kontinuierlich über einen längeren Zeitraum betrieben wurde oder dies zumindest geplant war (= dauerhafte Einnahmequelle). Bei professionellem Equipment aber relativ einfach: Dass man viel Geld in Equipment investiert, ohne die Plantage längerfristig betreiben zu wollen, ist lebensfremd.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#9
 Von 
Sirius4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was genau an Equip vorhanden war hat man mir nicht gesagt und auf den Fotos die man mir gezeigt hat konnte ich nicht viel erkennen. Dazu kenn ich mich damit auch nicht wirklich aus. Die Herrn in Grün meinten aber das es wohl schon professionel ist.
Wie gesagt wir warten auf Akteneinsicht um dann mehr zu wissen.
Die Hintermänner für seinen Trip hin und zurück nach Südamerika hat er wohl nicht verraten wollen.
Wie er dann auf mich kommt ist mir schleierhaft, wie gesagt hatte nicht mal nen Schlüssel zu seiner Wohnung.

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