Hallo,
angenommen A begeht als Ersttäter in ca. 40 Fällen gewerbsm. Betrug
mit einem Gesamtschaden von ca. 15000 €.
A ist geständig, nicht vorbestraft, weiblich um die 30, hat zwei Kinder, gutes soziales Umfeld, in gutem Arbeitsverhältnis. Die Gläubiger werden ständig mit kleinen Raten bedient.
Die Frage ist, wie hoch die Gesamtstrafe ausfallen "könnte" - auch ohne Glaskugel - und welche Faktoren ausser den bereits genannten etwas an der Gesamtstrafe verändern?
Danke für Eure Meinungen / Einschätzungen.
Netterweise bitte diesen Thread nicht für Moralapostel-Postings missbrauchen, es geht hier lediglich um einen fiktiven Fall.
Viele Grüsse aus dem Norden.
Gewerbsmäßiger Betrug - Gesamtstrafe?
27. Juni 2012
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Frage vom 27. Juni 2012 | 19:43
Von
Status: Beginner (127 Beiträge, 66x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug - Gesamtstrafe?
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#1
Antwort vom 28. Juni 2012 | 00:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Geschätzt werden kann hier zwischen 6 Monaten und 18 Monaten.
#2
Antwort vom 28. Juni 2012 | 12:22
Von
Status: Richter (8350 Beiträge, 1493x hilfreich)
Da die Mindeststrafe pro Fall bei 6 Mo. liegt muss die Gesamtstrafe höher sein.
Bei der Strafzumessung spielt eine wesentliche Rolle, ob A geständig ist oder ob 40 Zeugen anreisen müssen und die Sache an sonstwieviel Tagen verhandelt werden muss.
Bei einem Geständnis dürfte ziemlich sicher eine Bewährungsstrafe im oberen Bereich, also 2 Jahre oder knapp darunter herauskommen.
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