Hallo,
es gibt eine Anklage in 109 Fällen durch dieselbe Handlung (Schadenssumme 120.000).
Aufgeflogen ist Ende 2018. Die Schadenssumme kann zu 100% zurückbezahlt werden. Da die Staatsanwaltschaft die Konten eingefroren hat, wird aktuell 1500 EUR pro Monat zurückgezahlt.
Verhandelt wird vor dem Amtsgericht / Schöffengericht.
Nicht vorbestraft, Familie, fester Arbeitsplatz.
Ist eine Bewährung möglich oder wird man um eine Haftstrafe nicht drum rum kommen?
Freue mich auf eure Meinung.
Gewerbsmäßiger Betrug Schöffengericht / Amtsgerich
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
kann sein. welches Bundesland?
NRWZitatkann sein. welches Bundesland? :
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Theoretisch möglich ist Bewährung. Praktisch halte ich sie für so gut wie ausgeschlossen, wenn nicht erhebliche Strafmilderungsgründe zum tragen kommen. Die Anklage zum Schöffengericht zeigt, dass die StA nach Aktenlage beabsichtigt irgendwas zwischen >2 bis = 4 Jahren zu beantragen. Das Urteil kann zwar natürlich geringer ausfallen, aber ich sehe hier jedenfalls mehr als 2 Jahre, damit (wenn es so kommt) wäre keine Bewährung mehr möglich, da grds. nur Strafen bis 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können.
Sollte das Strafmaß wider Erwarten doch bei max. 2 Jahren zum stehen kommen, wäre für die Aussetzung zur Bewährung (die auch dann natürlich nur eine "kann-Option" ist) die Sozialprognose entscheidend. Bei Strafen zwischen >1 Jahr bis = 2 Jahre sind da noch mal andere Anforderungen gestellt, als bei einer Strafe bis 1 Jahr, vgl. § 56, Abs. 2 StGB.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.12.2020 07:03
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