Gewerbsmäßiger Betrug Schöffengericht / Amtsgerich

30. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
pa499922-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug Schöffengericht / Amtsgerich

Hallo,

es gibt eine Anklage in 109 Fällen durch dieselbe Handlung (Schadenssumme 120.000).
Aufgeflogen ist Ende 2018. Die Schadenssumme kann zu 100% zurückbezahlt werden. Da die Staatsanwaltschaft die Konten eingefroren hat, wird aktuell 1500 EUR pro Monat zurückgezahlt.

Verhandelt wird vor dem Amtsgericht / Schöffengericht.

Nicht vorbestraft, Familie, fester Arbeitsplatz.

Ist eine Bewährung möglich oder wird man um eine Haftstrafe nicht drum rum kommen?

Freue mich auf eure Meinung.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

kann sein. welches Bundesland?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pa499922-79
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
kann sein. welches Bundesland?
NRW

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Theoretisch möglich ist Bewährung. Praktisch halte ich sie für so gut wie ausgeschlossen, wenn nicht erhebliche Strafmilderungsgründe zum tragen kommen. Die Anklage zum Schöffengericht zeigt, dass die StA nach Aktenlage beabsichtigt irgendwas zwischen >2 bis = 4 Jahren zu beantragen. Das Urteil kann zwar natürlich geringer ausfallen, aber ich sehe hier jedenfalls mehr als 2 Jahre, damit (wenn es so kommt) wäre keine Bewährung mehr möglich, da grds. nur Strafen bis 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden können.

Sollte das Strafmaß wider Erwarten doch bei max. 2 Jahren zum stehen kommen, wäre für die Aussetzung zur Bewährung (die auch dann natürlich nur eine "kann-Option" ist) die Sozialprognose entscheidend. Bei Strafen zwischen >1 Jahr bis = 2 Jahre sind da noch mal andere Anforderungen gestellt, als bei einer Strafe bis 1 Jahr, vgl. § 56, Abs. 2 StGB.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 01.12.2020 07:03

3x Hilfreiche Antwort

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