Gewerbsmäßiger Betrug - erneute Vorladung der Polizei wegen Computerbetrug?

13. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug - erneute Vorladung der Polizei wegen Computerbetrug?

Erstmal Hallo zusammen, bin zufällig auf diese Seite gestoßen und hoffe ich finde dementsprechende hilfe.

Ich habe ziemlichen Mist gebaut und brauche mal einen Rat.
im Mai hatte ich eine Vorladung wegen Warenkreditbetrug in 1 Fall (gesamtwert 160€). Hatte damals was auf Rechnung bestellt und konnte es später nicht bezahlen da ich Arbeitslos geworden bin. War geständig und der Polizist hat mir direkt gesagt das wird auf eine Geldstrafe hinauslaufen. (dazu später mehr)
Da ich mit sowas überhaupt noch nie was zutun hatte, hatte ich natürlich Angst das ich eine hohe Summe auf einmal bezahlen muss, und das eine Ratenzahlung abgelehnt wird. (Da ich viel gegooglet habe, standen da natürlich beide beispiele mit drin. Von der Ratenzahlung bis hin zur ablehnung einer Ratenzahlung.) Da ich seitdem einfach nur noch schlaflose Nächte hatte und Angst bekam das ich dann eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten muss kam ich 2 Wochen nach dem Polizei Termin auf eine im nachhinein saudumme Idee.
Ich bestellte mir im Internet Klamotten per Lastschrift. Da ich kein Geld hatte um es zu bezahlen, habe ich mir im Internet eine Iban Kontonummer rausgesucht und diese dann bei den bestellungen eingetragen. Das ganze habe ich dann 11 mal gemacht. Ich dachte mir in dem Moment da ich ja nicht der Kontoinhaber bin passiert da nix groß und es wird erst gar nicht abgebucht. Die bestellten Klamotten habe ich dann per Ebay kleinanzeigen verkauft für nichmals ein drittel des Wertes, damit ich schnell Bargeld habe für die Geldstrafe die auf mich zu kommt von der Sache mit dem Warenkreditbetrug. Ich dachte mir das ich dann bei dem Versandhaus eine Ratenzahlung oder später beim Inkasso machen kann, und das Geld dann dort begleiche.
2 Wochen nachdem ich das gemacht habe bekam ich eine erneute Vorladung der Polizei wegen Computerbetrug über mehrere Tage. Bin dahin und habe alles gestanden und dem Polizisten gegenüber auch geschildert wieso ich das gemacht habe. Ich hatte einfach auf Deutsch gesagt schiss das ich wegen der Geldstrafe ins Gefängnis muss.

vor 3 1/2 Wochen bekam ich dann wegen der 1. Sache mit dem Warenkreditbetrug einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 520€ (Widerspruch habe ich keinen eingelegt, und die Rechnung wird jetzt irgendwann in nächster Zeit kommen. Die Dame vom Gericht meinte es kann 1-2 Monate dauern.)

Vor 2 Tagen kam nun erneut Post vom Amtsgericht wegen der Computerbetrug Sache.
Eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft die eine Verhandlung gegen mich beantragt. Binnen 1 Woche kann ich dagegen Einspruch einlegen usw.
Angeklagt werde ich in 11 Fällen,
In der Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt zu haben, dass er durch Vorspielung falscher Tatsachen einen Irrtum erregte, wobei er gewerbsmäßig handelte und es in einem Fall bei einem Versuch blieb.
Gesamtschade in Höhe von 1.580.14€
Vergehen, strafbar gemäß §§263 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 , 22, 23, 53 StGB .
Weiter unten steht:
Der Strafregisterauszug des Angeschuldigten enthält keine Eintragungen. (Aber es wurde wegen der Warenkreditbetrugs Nummer vermerkt das aktuell ein Strafbefehl gestellt worden ist samt Aktenzeichen.)
Auf der Rückseite steht dann noch:
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den konkreten Anklagesatz Bezug genommen.
Es wird beantrag,
das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht - Strafrichter - zu eröffnen.

Ich hab so eine Panik mitlerweile seitdem das alle am laufen ist. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, also wird es auf einen Pflichtverteidiger hinauslaufen. Habe ich zu dieser Person dann vorher schon kontakt um mich mit ihm zu besprechen ? Oder erfahre ich erst kurz vor der Verhandlung wer es ist und habe dann kurz Zeit mit der Person zu reden ? Und was kann auf mich zu kommen ? Es war einfach nur ein RIESEN Fehler den ich leider nicht rückgängig machen kann. Nie wieder werde ich auf solche dummen Ideen kommen. Aber leider ist es dafür nun zu spät. Ich hoffe mir können einige Leute hier weiterhelfen da ich mich in solchen Angelegenheiten leiter null auskenn.

Ich danke schonmal im Vorraus für jede Antwort.

-- Editiert von Moderator am 14.08.2014 11:25

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
2 Wochen nachdem ich das gemacht habe bekam ich eine erneute Vorladung der Polizei wegen Computerbetrug über mehrere Tage


Tatsächlich? Oh Wunder!

quote:
Ich dachte mir ...


Sorry, ich bin seit mehr als 10 Jahren in diesem Forum und habe in dieser Zeit schon eine Menge dusselige Ausreden gehört, aber diese hier schaffte es mindestens unter die TOP 3. :grins: Weil man "Angst" hat, dass man für die Geldstrafe für den ersten Betrug keine Ratenzahlung bekommt, begeht man 11 neue... Wie wollten Sie denn die Strafen dafür begleichen? Eine Bank überfallen, mit der Sie sich dann später auf eine Ratenrückzahlung einigen?! Also, mit dieser Geschichte sollten Sie niemandem kommen, erst Recht nicht einem Richter.

quote:
also wird es auf einen Pflichtverteidiger hinauslaufen


Wenn in dem Begleitschreiben zu der Anklageschrift nichts von Pflichtverteidiger steht, wird es das nicht. Einen Pflichtverteidiger gibt es näml. erst ab einer gewissen Tatschwere. Im Übrigen ist auch ein Pflichtvertediger nicht umsonst. Der Staat legt die Kosten nur aus und holt sie sich von Ihnen wieder, bzw. dass wäre der Fall, wenn Sie einen Pflichtverteidiger bekommen würden, was wohl eher nicht passieren wird.



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo calm85,

erstmal, warum um Gottes Willen gehst du zur Polizei und machst Aussagen?
Die ursprüngliche Sache war - soweit deine Schilderung stimmt - wahrscheinlich überhaupt kein Betrug. Warum gestehst du diesen?

Zum Pflichtverteidiger (den müsstest du übrigens auch bezahlen, dass nur zu "kann ich mir nicht leisten"): Vor dem Amtsgericht herrscht keine Anwaltspflicht, du wirst aller Voraussicht nach allein vor dem Richter stehen.
Und da du bereits alles möglich zugegeben hast kannst du imho jetzt auch nicht mehr viel falsch machen (und ein Anwalt nichts mehr heilen); ergo brauchst du auch keinen Anwalt (der holt sicher weniger raus als er kostet, =unwirtschaftlich).

Mein Rat: In der Verhandlung alles kurz schildern, insbesondere aber über die Zukunft reden (Wie willst du den Schaden wieder gut machen? Hast du einen Job?).

Und schon mal die Bitte: Informiere uns doch zu gegebener Zeit über den Ausgang.

Stefan

PS: Wie alt bist du eigentlich?

-- Editiert reckoner am 14.08.2014 00:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Also in der Anklageschrift steht ich soll einen Rechtsanwalt meines Vertrauens benennen ansonsten bekomm ich vom Gericht einen Pflichtverteidiger.


Also bei der Polizei ausgesagt habe ich da weil ich dachte das wirkt sich Strafmildernd aus.

Ich bin 28 und einen Job hab ich momentan nicht. Da werd ich mich erst nachdem der ganze Mist vorbei ist auf die Suche machen. Momentan hab ich für nichts einen Kopf.
Ich hoffe mal ich komm irgendwie noch halbwegs mit einem blauen Auge davon.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Also in der Anklageschrift steht ich soll einen Rechtsanwalt meines Vertrauens benennen ansonsten bekomm ich vom Gericht einen Pflichtverteidiger. <hr size=1 noshade>

Das ist erstmal kein gutes Zeichen.
Denn eigentlich liegt hier kein Regelfall der Pflichtverteidugung vor.
http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html

Wenn das Gericht trotzdem meint, dass eine Pflichtverteidigung erfoderlich ist, dann liegt der Fall des §140(2) StPO vor. D.h. platt gesagt, das Gericht ist schon jetzt davon überzeugt, dass du dich alleine nicht verteidigen kannst, weil die Tat zu schwerwiegend, die Gesetze zu kompliziert und/oder du überfordert bist/sind.

Gesagt wurde ja schon, dass ein Pflichtverteidiger nicht kostenlos ist. Die Rechnung kommt nach dem Urteil zusammen mit der Gerichtskostenrechnung - es sei denn du wirst freigesprochen, dann zahlt die Staatskasse alles, auch den Verteidiger.

Du solltest dir möglichst selbst einen Pflichtverteidiger suchen. (Anwalt für Strafrecht aufsuchen und fragen, ob er für dich als Pflichtverteidiger tätig werden möchte. Der setzt sich dann selbständig mit dem Gericht in Verbindung.) Dann kennst du ihn schon vorher und hast die Möglichkeit für eine Besprechung.

Viel zu besprechen gibt es da aber wohl nicht, denn die Sach- und Motivlage ist ja schon klar, wegen dem hier:
Bin dahin und habe alles gestanden und dem Polizisten gegenüber auch geschildert wieso ich das gemacht habe.

Das Eigentor dabei war vor allem, dass jetzt im Raum steht "Beim nächsten finanziellen Engpass wird calm85 wieder straffällig werden."

In der Hauptverhandlung wird also eine große Rolle spielen
(a) wie du den Schaden wieder gut machen wirst
(b) ob du beim nächsten finanziellen Engpass wieder zu illegalen Mitteln greifen wirst

Wenn bis zur Verhandlung der Schaden möglichst weit wieder gut gemacht wurde, ist das ein ganz enormer Pluspunkt.

Der Verteidiger sollte darauf hinarbeiten, dass als Strafe nicht wieder eine Geldstrafe (die bei Nichtzahlung zu einer Ersatzfreiheitsstrafe wird) und auch nicht eine Freiheitsstrafe (weil der Richter meint, du bräuchtest einen Schuss vor den Bug) herauskommt, sondern eine Bewährungsstrafe mit (happiger) Arbeitsauflage. Zeit zu arbeiten hättst du ja und es kostet erstmal kein Geld. Die Kosten für Gericht und Pflichtverteidiger sowie die Schadenswiedergutmachung sind schon teuer genug.

By the way: Ich bin auch da angeeckt, wo reckoner stutzig wurde. Die erste Tat wäre nur dann ein Berug gewesen, wenn man schon bei der Bestellung weiß, dass man nicht zahlen kann (und trotzdem bestellt). Das reine Nichtbezahlen einer Rechnung ist noch kein Betrug im Sinne des Strafrechts. Und für einen Betrug mit 160€ Schaden gibt es beim ersten Mal auch keinen Strafbefehl, zumindest dann nicht, wenn man geständig ist und Wiedergutmachung betreibt. Also stimmt da irgendwas nicht, es liegen "Vorbelastungen" vor, oder du hast dich total(!) ungeschickt verhalten.

Ansonsten schließe ich mich dem hier an:
Und schon mal die Bitte: Informiere uns doch zu gegebener Zeit über den Ausgang.




-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich bin 28 und einen Job hab ich momentan nicht. Da werd ich mich erst nachdem der ganze Mist vorbei ist auf die Suche machen. Momentan hab ich für nichts einen Kopf. Na, falls Sie das dem Gericht auch so mitteilen, wird es mit einer Bewährung wohl nichts werden. Es kann übrigens auch noch Monate dauern, bis das verhandelt wird.
@ drkabo: Die Beiordnung eines PV ist vor allem dann Usus, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr im Raum steht. Das dürfte hier der Grund sein. Und über eine Geldstrafe muß sich die TE auch keine Sorgen machen - bei gewerbsmäßigem Betrug ist die ja nun schon vom Strafrahmen her ausgeschlossen.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Erstmal danke für deine Antwort.
Zu der Warenkreditbetrugs Sache:
Kann sein das ich mich ungeschickt verhalten habe, oder es lag daran das ich auf die Mahnung nicht reagiert habe als die kam ( und es kam nur eine, nichtmals ein Inkasso schreiben etc. das kam erst nach der Vorladung irgendwann).

Ja dann werde ich das mal Morgen früh machen mit dem Anwalt kontaktieren und fragen ob jemand mein Pflichtverteidiger sein möchte. Wird aber denk ich mal schwer, da die da nur einen bruchteil von dem bekommen was sie sonst für ihre Dienste erhalten.

Falls das nicht klappt, bekomm ich den Pflichtverteidiger auch früh genug genannt um mich mit ihm in Verbindung zu setzen ? Oder passiert das nur kurz vorher erst ? Und wie lange dauert das noch ca. bis es zu einer Verhandlung kommt ? Erstmal müssen ja nun die 7 Tage abgewartet werden, danach entscheidet das Gericht ob es zur Verhandlung kommt. Damit ich ungefähr weiß wie viel Zeit ich noch habe um in der zwischenzeit zu versuchen den Schaden etwas gut zu machen.

Und nach dem Ausgang melde ich mich sowieso nochmal.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Damit ich ungefähr weiß wie viel Zeit ich noch habe um in der zwischenzeit zu versuchen den Schaden etwas gut zu machen. Von welchem Geld denn? Arbeiten wollen Sie ja nicht.
Und wie lange dauert das noch ca. bis es zu einer Verhandlung kommt ? Ein paar Monate.
danach entscheidet das Gericht ob es zur Verhandlung kommt. In der Tat - allerdings lautet die Entscheidung praktisch immer auf eine Verhandlung.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Ich will ja Arbeiten so ist es nicht, nur in meinem Kopf schwirren immer Gedanken rum das ich deswegen nun ins Gefängnis muss, und das blockiert irgendwie alles. Wenn es noch paar Monate dauert kann ich ja auch solang erstmal noch keine Arbeit habe etwas Geld abbezahlen nach und nach.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Keine Arbeit zu haben erhöht allerdings Ihre Wahrscheinlichkeit, ins Gefängnis zu kommen (Stichwort negative Sozialprognose).

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Also ich habe eben eine Kanzlei gefunden die Pflichtverteidigung macht und habe dort Angerufen. Der Rechtsanwalt ist heute leider nicht erreichbar, da er beim Amtsgericht ist, aber er ruft mich Morgen früh um 10 Uhr an.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich will ja Arbeiten so ist es nicht, nur in meinem Kopf schwirren immer Gedanken rum das ich deswegen nun ins Gefängnis muss, und das blockiert irgendwie alles. <hr size=1 noshade>

Dann solltest du professionelle Hilfe (Psychologe o.ä. Therapeut) in Anspruch nehmen.
Eine geregelte Arbeit hilft bei der Schadenswiedergutmachung (durch das Einkommen) und führt zu einer guten Sozialprognose. Beides extrem wichtig.
Wer Arbeit hat, hat es erstmal nicht nötig Geld durch Betrügereien zu erlangen. Und wer Arbeit hat, wird gesetzestreu leben, weil er den Arbeitsplatz nicht gefährden möchte. - Das ist die Logik vor Gericht.
Ohne Arbeit ist die Sozialprognose schlecht. Und eine schlechte Sozialprognose kann in diesem Fall gesiebte Luft bedeuten.

Du solltest alles(!) daran setzen, eine geregelte Arbeit zu finden, damit du bei der Hauptverhandlung (a) mit ordentlicher Wiedergutmachung und (b) Aussicht auf ein zukünftig straffreies Leben glänzen kannst.




-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 14.08.2014 12:03

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Du solltest alles(!) daran setzen, eine geregelte Arbeit zu finden, damit du bei der Hauptverhandlung (a) mit ordentlicher Wiedergutmachung und (b) Aussicht auf ein zukünftig straffreies Leben glänzen kannst. Nun ja - das hatte ich ja auch schon erwähnt, aber die TE scheint es nicht zu interessieren... Angesichts der Art, in der die TE sich selbst alles kaputt macht, kann ich dem Rat, mal zum Psychotherapeuten zu gehen, nur heftigst beipflichten.

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Wird aber denk ich mal schwer, da die da nur einen bruchteil von dem bekommen was sie sonst für ihre Dienste erhalten.


Das stimmt so nicht. Zwar bekommen Pflichtverteidiger etwas weniger als ein Wahlverteidiger, aber "ein Bruchteil" ist stark untertrieben.

Als Grundgebühr bekommt ein Wahlverteidiger z.B. 200,00 € (ausgeh. von der Mittelgebühr), ein Pflichtverteidiger 160,00 €)

Für einen Hauptverhandlungstag am Amtsgericht bekommt der WV 275,00 € (Mittelgeb.), der PV 220,00 €.

So extrem sind die Unterschiede also nicht. Außerdem hat der Anwalt bei der PV den Vorteil, dass er sein Geld auch sicher bekommt und nicht dahinter her rennen muß, wie es -gerade im Strafrecht- oft der Fall ist, weil hier die Mandanten oft nicht gerade die zahlungskräftigsten sind.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

...wobei ein guter Wahlverteidiger ein Stunden- oder Tageshonorar ausmachen wird. Und dann ist der Unterschied doch recht groß.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)


Ja, aber hier geht es ja "nur" noch um Schadensbegrenzung, also ein mildes Urteil. Die Taten an sich sind ja klar und unbestritten. Der Verteidiger muss also im wesentlichen "nur" calm85 in einem möglichst guten Licht dastehen lassen.
Das sollte (hoffentlich) jeder Anwalt hinbekommen.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>...wobei ein guter Wahlverteidiger ein Stunden- oder Tageshonorar ausmachen wird. Und dann ist der Unterschied doch recht groß. <hr size=1 noshade>


Klar, wenn man sich wegen eines 08/15-Falles einen -mehr oder weniger- "Starverteidiger" leisten will, der auf ein Stunden- oder Tageshonorar besteht, kann der Unterschied erheblich sein. Bei der heutigen Anwaltsschwemme ist das Angebot jedoch eigentl. groß genug, um darauf nicht angewiesen zu sein.

Von den rd. 15 versch. Strafverteidigern, mit denen ich hier am Ort regelmäßig zusammenarbeite (wovon mehr als die Hälfte FA f. StR. sind) rechnet nicht ein einziger in einem solchen Fall nach Stunden- oder Tageshonorar ab (erst recht nicht bei Menschen mit geringem Einkommen), sondern iaR. nach RVG oder -wobei der Mandant meist noch besser wegkommt, als bei RVG- es wird ein günstiges Pauschalhonorar vereinbart.

Nicht zuletzt hat sich der Anwalt auch an § 14, Abs. 1, Satz 1 RVG zu halten, jedenfalls wenn er sich innerhalb des Gebührenrahmens des RVG bewegt.

quote:<hr size=1 noshade>§ 14 RVG Rahmengebühren

(1) Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit , der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen.
<hr size=1 noshade>



-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

Die Kanzlei hat mich eben schon zurückgerufen, und für Morgen früh habe ich einen Termin bei einem Anwalt in Sachen Strafrecht. Werde mich dann Morgen nochmal melden und schildern was der Anwalt mir gesagt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Werde mich dann Morgen nochmal melden und schildern was der Anwalt mir gesagt hat. <hr size=1 noshade>

Das wäre prima.
Es ist immer schön, wenn man Rückmeldungen aus der "Realität" bekommt. Passiert hier (leider) zu selten.
Vielen Dank schon mal im voraus.


-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

So wie versprochen melde ich mich wegen des Anwaltermins.
Der Fachanwalt für Strafrecht konnte mir jedenfalls schonmal meine Ängste vor dem Gefängnis nehmen, da er mir versichert hat das es dafür keine Haftstrafe ohne Bewährung geben wird.
Außerdem rechnet er mit einem Urteil von Maximal 1 Jahr für die Schwere der Tat.

Außerdem legte er mir noch ans Herz, das was auch einige von euch schon gesagt haben, das ich mir am besten einen Job suche. Es muss kein Vollzeitverhältnis sein, es reicht auch erstmal Geringfügig, damit das Gericht auch sieht das ich was ändern möchte. (jetzt habe ich auch wieder den Kopf frei nachdem der RA mir die Angst genommen hat)

Außerdem habe ich auch schon versucht eine Rückzahlungsvereinbarung des Gesamtschadens zu vereinbaren in Form von einer Ratenzahlung. Da die zu Entscheidende Person leider nicht zu sprechen war, sondern erst Dienstag, bekomme ich Telefonisch eine Rückmeldung ob es i.O geht. Was aber zu 100% klappen wird, da denen 1. Das Geld sowieso zusteht 2. Die ja froh sind das sie es zurück bekommen.

Nun heißt es abwarten bis der Gerichtstermin irgendwann kommt. Mein RA meinte es wird ca 2 Monate dauern, am besten wäre es natürlich wenn es noch länger dauert, bis dahin kann ich mehr zurückzahlen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
calm85
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

So.. damit auch mal nen Feedback aus dem "Realen Leben" kommt:

Urteil ist mitlerweile rechtskräftig da die 7 Tage Berufungs- Frist seit Freitag vorbei ist (Habe eben beim Gericht angerufen)

Den Gewerbsmäßigen Punkt konnte mein RA durch gute Argumentation + meinem glaubhaft geschilderten Geständnis abschmettern. Mit der ersten Sache (Dem Warenkreditbetrug wo ich 30 Tagessätze bekam) und dem anderen Fall wurde eine Gesamtstrafenbildung in Form von 90 Tagessätze a 10€ gemacht. Also nomma mit nem blauen Augen davon gekommen :) War mir auch ne Lehre genug diese Zeit.

-----------------
""

-- Editiert calm85 am 18.11.2014 09:05

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
sulahipik
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Gewerbsmäßigkeit wird in Anklageschriften sehr häufig recht pauschal angenommen, wenn mehrere Straftaten der gleichen Art aufeinander folgen. Das Problem ist dann immer, dass jede einzelne dieser Taten mit sechs Monaten Mindestfreiheitsstrafe bedroht ist, aus denen dann eine Gesamtstrafe gebildet wird. Das erklärt auch, warum hier nach § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger notwendig war - wenn man elf Einzelstrafen von jeweils sechs Monaten ausurteilt, ist man fast zwangsläufig bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, so dass wegen der Schwere der Tat die Verteidigung notwendig ist ([URL=http://pflichtverteidiger.info/wann-steht-mir-ein-pflichtverteidiger-zu/]Schwere der Tat § 140 StPO [/URL] siehe hier). Gott sei Dank sehen auch viele Amtsrichter es so, dass eine Freiheitsstrafe über einem Jahr im Missverhältnis zu der Schwere der einzelnen Taten steht, so dass die Gewerbsmäßigkeit dann verneint wird. Das muss aber nicht so sein, hätte also auch anders ausgehen können.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.095 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen