Gewerbsmäßiger Betrug und der Rechtsbeistand

26. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tinka123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug und der Rechtsbeistand

Hallo,

heute habe ich eine Anklageschrift vom Amtsgericht bekommen. Ich soll gewerbsmäßigen Betrug in 15 Fällen begangen haben. Es geht um einen Betrag von 5200 Euro.
Vorgeschichte:
Mein Expartner und ich haben uns letztes Jahr im September sehr unschön getrennt. Ich musste mit zwei Kindern unter Aufsicht der Polizei notmäßig ein paar Anziehsachen einpacken um überhaupt etwas mitnehmen zu können und gehen zu können. Seitdem konnte ich das Haus nicht mehr betreten. Mein Expartner gibt weder Möbel noch persönliche Sachen, geschweige denn die Sachen der Kinder raus.
Im letzten November habe ich dann nochmal vor dem Haus gestanden und versucht mit ihm zu reden, was mir tatsächlich auch gelungen ist. Er meinte, er wäre krank und er würde das nicht ertragen bzw. überblicken, welche Sachen mitgenommen werden. Deswegen würde er nicht wollen, dass jemand das Haus betritt. Er hat mir dann aber vorgeschlagen, dass ich Geld bekommen könnte um wenigstens ein wenig Ausgleich zu bekommen. Natürlich war ich damit einverstanden. Da er selbst durch die Krankheit nicht mehr in der Lage wäre zur Bank zu gehen oder Überweisungen zu tätigen, hat er mir weiterhin seine PayPal-Zugangsdaten gegeben und meinte, ich könne bis zu einem Betrag von 5500 Euro dort Geld auf mein Konto überweisen. In meiner Not war ich so dumm und habe es tatsächlich so akzeptiert. Nun konnte ich den Gesamtbetrag aber nicht auf einmal abheben, sonst hätte ich das gemacht. Als ich ihn damit konfrontiert hatte meinte er, ich könne immer nur jeweils 300 Euro pro Tag (eine Einstellung von PayPal?) abheben.
Im Januar kam dann auf einmal die Vorladung zur Polizei. Er hat mich angezeigt um das Geld von seiner Bank zurückbekommen zu können. Die Bank hat mich daraufhin auch angezeigt und die Staatsanwaltschaft hat daraus nun gewerbsmäßigen Betrug gemacht.
Als ich meinen Ex darauf angesprochen habe, hat er gelacht. Er hätte nicht mehr lange zu leben und dafür, das ich ihn verlassen habe, wird er es mir auf seinen letzten Metern so schwer wie möglich machen. Er würde dafür sorgen, dass man mir die Kinder wegnimmt und nicht studieren kann.

Ich bin total verzweifelt, weil ich scheinbar keinen Anspruch auf kostenfreien Rechtsbeistand habe. Ich selber beziehe nur Bafög, da ich mich gerade aufs Studium vorbereite. Wobei ich das natürlich mit so einer Vorstrafe komplett vergessen kann. Er zahlt keinen Unterhalt für die Kinder, weil er ja inzwischen nicht mehr arbeiten gehen kann. Somit habe ich absolut kein Geld mir einen Anwalt zu leisten. Im Gerichtsschreiben wird mir aber nur die Möglichkeit einer Dolmetscherin aufgezeigt.
Das kann doch so nicht sein....ich kann da doch nicht während einer so schwerwiegenden Verhandlung stehen, die mein gesamtes weiteres Leben ruinieren kann und auch das meiner Kinder, und habe niemanden der mir helfen kann.
Leider habe ich auch keine weiteren Familienmitglieder mehr, die mir irgendwie aus dieser Misere heraushelfen können.
Was kann ich an dieser Stelle noch machen? Welche Möglichkeiten habe ich? Und ganz wichtig: was passiert, wenn der Richter tatsächlich die Auffassung der Staatsanwaltschaft teilt?

Verzweifelte Grüße

Tinka

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Das kann doch so nicht sein....ich kann da doch nicht während einer so schwerwiegenden Verhandlung stehen, die mein gesamtes weiteres Leben ruinieren kann und auch das meiner Kinder, und habe niemanden der mir helfen kann.

Doch, das ist wohl so.
Für eine Pflichtverteidigung ist der Vorwurf anscheinend noch nicht schwerwiegend genug.
Abgesehen davon ist auch eine Pflichtverteidiger nicht kostenlos.
Wenn man freigesprochen wird, zahlt die Staatskasse den Anwalt (egal ob selbst gewählter Verteidiger oder Pflichtverteidiger).
Wenn man verurteilt wird, zahlt der Verurteilte den Anwalt (egal ob selbst gewählter Verteidiger oder Pflichtverteidiger).

Es gibt die Möglichkeit, auch bei nicht so schwerwiegenden Fällen einen Pflichtverteidiger zu bekommen, wenn die "Sach- und Rechtslage" kompliziert ist. Das könnte hier der Fall sein. Davon müsste man aber das Gericht überzeugen.

Was man machen könnte: Erstmal einen Anwalt mit Akteneinsicht und einer einmaligen Beratung beauftragen. D.h. ein Anwalt schaut sich die Sache an, Sie bekommen eine professionelle Einschätzung, aber keine weitere Verteidigung. Das ist dann deutlich billiger. Geht z.B. gleich nebenan:
http://www.123recht.net/Akteneinsicht--Ermittlungsverfahren__rsc344.html
Bei der Beratung kann man den Anwalt dann auch Fragen, ob er denkt, dass ein Antrag auf Pflichtverteidigung aussichtsreich ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Wobei ich das natürlich mit so einer Vorstrafe komplett vergessen kann. Unfug. Keine Uni fragt nach Vorstrafen. Und nach dem Studium ist die Strafe längst aus dem Führungszeugnis gelöscht.

-- Editiert von muemmel am 26.04.2016 13:33

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

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