Gewerbsmäßiger Betrug - was kann ich tun um die Strafe noch zu mildern?

10. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmäßiger Betrug - was kann ich tun um die Strafe noch zu mildern?

Hallo,
ich habe demnächst eine Verhandlung wegen gewerbsmäßigen betrug in 10 fällen schaden ca 11000euro. Die verhandlung findet vor den Jugendschöffengericht statt da 2 fälle noch vor dem 21 lebensjahr eingehen.
Vorstrafen
Betrug 50arbeitsstunden
Betrug 80arbeitsstunden und 3 wochen dauerarrest
Betrug 3000euro geldstrafe
Betrug 1250euro geldstrafe

ich befinde mich der zeit damit ich nicht mehr rückfällig werde in einer Psyscho therapie genauso wie in der schuldnerberatung. Was erwartet mich ca für eine strafe? Und was kann ich tun um die strafe noch zu mildern? Ich werde geständig sein im vollen umfang. Würde es was bringen wenn ich an die geschädigten ein entschuldigungsschreiben schicke? Ich bereue die taten zu tiefst auch wenn es jetzt zu spät ich aber ich habe befriffen, das was ich getan habe alles andere als in ordnung war. Ich bin 22jahre alt und komme aus sachsen.

Lg

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16 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Wenn es die letzten Male schon Geldstrafen gab, dann spricht vieles dafür, dass es eine Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht gibt. Sie haben vermutlich mit einer Bewährungsstrafe zu rechnen, ggf. verbunden mit der Auflage, Schadensersatz nach Kräften zu leisten und die Therapie fortzusetzen.



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"justice"

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#2
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das ich nach erwachsenstrafrecht veruteilt werde habe ich mir schon gedacht. Und im welchen bereich würde die Haftstrafe liegen? Achja Bwährung hatte ich bisher noch keine gehabt. Und die geldstrafen bezahle ich in monatlichen raten ab. lg

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Das wird eine Freiheitsstrafe geben, bzw. Jugendfreiheitsstrafe falls Jugendrecht angewendet werden sollte, was aber höchstwahrscheinlich nicht der Fall ist, da die Mehrzahl der Taten im Erwachsenenalter liegt. Strafschärfend sind natürlich die 4 einschlägigen Vorstrafen zu werten. Strafmaß beim gewerbsmäßigen Betrug geht von 6 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Bei der Mindestrafe von 6 Monaten wird es hier garantiert nicht bleiben. Ich vermute (wobei das jetzt tatsächlich nur stark geschätzt werden kann, da es auf viele hier nicht bekannte Umstände ankommt), dass man Ihnen trotz der einschlägigen Vorstrafen noch die Chance auf eine Bewährungsstrafe einräumt, also die Strafe nicht höher als 2 Jahre liegen wird. Ob die dann auch tatsächlich zur Bewährung ausgesetzt wird , hängt von der Sozialprognose ab und dem Eindruck den Sie bei Gericht hinterlassen.

Und vor allem (auch wenn Sie jetzt sagen, "Sie haben es begriffen"): Sie haben sich von den anderen 4 Verurteilungen auch nicht beeindrucken lassen (obwohl sogar ein Dauerarrest, also Freiheitsentzug dabei war), sondern weiter betrogen. Wenn Sie jetzt eine Bewährungsstrafe bekommen, haben Sie wieder keine spürbare Konsequenz erhalten, sondern gehen aus dem Gericht, als wenn nichts gewesen wäre (abgesehen von einer Bewährungsauflage vielleicht). Da Sie das aber auch in der Vergangenheit nicht weiter beeindruckt hat, ist zu befürchten, dass auch diese Verhandlung mit der Zeit "verblassen" wird und -wenn dann auch das Geld wieder knapp wird- wieder betrogen wird. Und dann ist die Bewährung halt auch sehr schnell widerrufen. Klar sagen Sie jetzt, dass das nicht passieren wird und ich kann natürlich auch nicht in die Zukunft sehen, aber Sie können mir glauben, dass das schon sehr viele Leute zu mir gesagt haben, jedoch es bei 9 von 10 meist anders kommt.

Aber gut - erst einmal müssen Sie ja überhaupt eine Bewährung erhalten, denn auch wenn die Strafe unterhalb von 2 Jahren bleibt, heißt das ja nicht, dass sie automatisch zur Bewährung ausgesetzt wird. Man kann auch 1 Jahr oder 1,5 ohne Bewährung verhängen. Wird halt ein gutes Stück Arbeit das Gericht davon zu überzeugen, warum Sie sich gerade diesesmal von einem bloßen "Warnschuß" (mehr ist Bewährung ja nicht) beeindruckt zeigen sollten, wenn alles andere vorher Sie auch nicht beeindruckt hat.

Einen Anwalt haben Sie ja sicherlich bei dem Tatvorwurf, oder? Was sagt der denn zu der Sache?

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#4
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit meinen Anwalt habe ich noch nicht gesprochen da ich erst am 17 einen Termin habe. Ich muss dazu sagen, die betrugsfälle die jetzt verhandelt werden sind passiert vor den taten wo ich die geldstrafe erhalten habe, und nicht nach dem ich die geldstrafen erhalten habe.
-Was würdet ihr mir raten zu tun damit die strafe möglichst gering ausfällt?
Lg

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#5
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie sieht es aus wenn ich an die betroffenen ein entschuldigungsschreiben schicke? macht dies sinn? Lg

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
die betrugsfälle die jetzt verhandelt werden sind passiert vor den taten wo ich die geldstrafe erhalten habe, und nicht nach dem ich die geldstrafen erhalten habe.


Ja, das ist aber nicht weiter von Bedeutung, ausser dass die Geldstrafen dann mit in die neue Verurteilung einzubeziehen sind (nachträgl. Gesamtstrafe). Das kann in Fällen, wo es "Spitz auf Knopf" steht, sogar eher negativ sein, wenn dadurch die Grenze des bewährungsfähigen Bereichs überschritten wird.

quote:
Und wie sieht es aus wenn ich an die betroffenen ein entschuldigungsschreiben schicke?


Das können Sie machen, wenn Sie wollen, nur strafmaßmäßig bringen wird Ihnen das nicht viel bei einer Tat dieses Umfangs. Ausserdem ist auch das Gericht nicht blöde. Wenn die sehen, dass Sie die Schreiben erst ein paar Tage vorm dem Verhandlungstermin abgeschickt haben, wissen die schon einzuordnen wie Ernst Ihnen die Entschuldigung ist.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#7
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, und schadens wiedergutmachung will ich unbedingt noch machen, die wird sich laut meiner info aus dem inet positive aus? Oder liege ich da auch wieder falsch? Lg

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

quote:
Ok, und schadens wiedergutmachung will ich unbedingt noch machen, die wird sich laut meiner info aus dem inet positive aus? Oder liege ich da auch wieder falsch? Lg


Nein, die wirkt sich natürlich postiv aus, nur hätten Sie auch damit ja schon längst beginnen können. Das wäre dann halt noch besser angekommen, als wenn man erst kurz vor der Verhandlung damit anfängt. Aber besser spät als nie.

Oder können Sie den kompletten Schaden (also die ganzen 11.000 €, oder zumindest die Hälfte) noch vor der Verhandlung zurückzahlen? Das wäre natürlich sehr gut, aber das wird ja wohl eher nichts werden, oder?

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#9
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch die hälfte kann ich in jedem fall noch vor der verhandlung zurück zahlen. Hatte dies auch schon die ganze zeit vor. Nur war das problem das ich mit den leuten die ich betrogen habe kein kontakt mehr habe keine email bzw telefonnummer oder name der betroffenen sonst wäre dies schon geschehen.Also werde ich meinen anwalt klar machen das er sich mit den betroffenen in verbinung setzen soll, oder habt ihr nen anderen vorschlag wie ich an die geschädigten komme? Vllt über die staatsanwaltschaft? Lg

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Wenn der Anwalt die Anschriften der Geschädigten hat (aus der Ermittlungsakte) ist das der unkomplizierteste Weg. Und natürlich sollte, wenn tatsächlich jeder der Geschädigten min. 50% seines Schadens ersetzt bekommen kann, das unbedingt noch vor der Verhandlung stattfinden und dort vorgebracht und belegt werden.

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"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia

Gruß, Bob (Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#11
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok danke ihr habt mir sehr geholfen. Noch ist kein gerichtstermin angesetzt wurden. lg

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#12
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

So Leute heute ist der "große" Tag an dem meine Verhandlung ist. Ich hoffe inständig das ich nochmals mit einen Blauen auge davon komme. Ich werde euch berichten wie es gelaufen ist. Lg

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#13
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Also urteil lautet
2jahre auf 4 jahre bewährung
10monate auf 4jahre bewährung
1500euro geldstrafe

aber was ich nicht ganz verstehe wie ich 2 bewährungsstrafen bekommen kann? Kann mir das vllt einer erklären? Lg

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#14
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

nee - da das nicht möglich ist, kann Ihnen das auch keiner erklären.

Gruß vom mümmel

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#15
 Von 
Jhmee8
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber das war mein urteil. So ganz verstehe ich das auch net. oder es wurde eine gesamt freiheitsstrafe gebildet und da wurden 2jahre auf bewährung gegeben?

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#16
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Hi,

das kann schon sein. Nur: Wenn die 2 Einzelstrafen 2 Jahre und 10 Monate betragen, muß die Gesamtstrafe ÜBER 2 Jahren liegen. Außerdem wird nicht jede Einzelstrafe einzeln zur Bewährung ausgesetzt...

Gruß vom mümmel

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