Gewerbsmäßiger betrug 2500€

22. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Valmir74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbsmäßiger betrug 2500€

Hallo,
habe zwischen 2012 und 2014 waren bestellt ohne zu bezahlen. Ca. 10 Bestellungen. Warenwert ca. 2500€.
Welche Strafe hätte ich bei einer Anzeige zu erwarten? Und kann mir gewerbsmäßiger bertrug vorgeworfen werden?

Mfg Valmir

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Welche Strafe hätte ich bei einer Anzeige zu erwarten? Keine Ahnung - es fehlen relevante Angaben, insbesondere zu Vorstrafen. Außerdem ist ein Teil der Fälle schlicht verjährt (Frist: 5 Jahre).
Und kann mir gewerbsmäßiger bertrug vorgeworfen werden? Vielleicht. vielleicht auch nicht - das kann man ohne Kenntnis der näheren Umstände nicht beurteilen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
Valmir74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin 30 jahre alt und nicht vorbestraft. Habe bei größeren warenhäusern Bestellung gemacht. Jeweils zwischen 100 und 500€

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Nun, wenn wir mal nicht-gewerblichen Betrug unterstellen, tippe ich auf eine höhere Geldstrafe.
Habe bei größeren warenhäusern Bestellung gemacht. Und die haben das allesamt nicht angezeigt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
Valmir74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, bis jetzt nicht

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Dann sind die Taten tatsächlich teilweise verjährt.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Valmir74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was wäre wenn man mir gewerbsmäßigen Betrug vorwirft? Habe im Internet gelesen das es bei 10 betrugsfällen passieren kann. Oder liege ich da falsch?

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Aber was wäre wenn man mir gewerbsmäßigen Betrug vorwirft? Dann fällt die Strafe höher aus - ich würde da mal mit einer Bewährungsstrafe rechnen. An der Verjährung ändert es übrigens nichts.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
Valmir74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Echt? Habe gedacht gewerbsmäßiger betrug verjährt erst nach 10 Jahren

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#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Da dachten Sie falsch.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Valmir74
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47500 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Habe gedacht gewerbsmäßiger betrug verjährt erst nach 10 Jahren


Muemmel denkt falsch. Gewerbsmäßiger Betrug verjährt erst nach 10 Jahren.

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#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nee, Du denkst falsch, bzw. lässt § 78, Abs. 4 StGB außer Acht. :-) Nur bandenmäßiger Betrug verjährt nach 10 Jahren, wenn zusätzlich gewerbsmäßig begangen, 263, Abs. 5 StGB...

-- Editiert von !!Streetworker!! am 22.01.2018 22:10

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