Hallo zusammen,
ich hatte gerade eine kleine Diskussion im Freundeskreis.
Folgendes Problem (ist en theoretischer Fall, auf den wir irgendwie gekommen sind als wir über den Wehrdienst/Zivildienst gesprochen haben):
Eine Person A hat in Deutschland den Wehrdienst geleistet (wie es alle männlichen Personen machen müssen) und ist gerade mit dem Wehrdienst fertig geworden.
A möchte jetzt in der Armee eines anderen Landes dienen. Deutschland kommt für A nicht mehr in Frage, weil es A in Deutschland aus vielen verschiedenen Gründen nicht gefällt. Vor allem die Regierungen und Gesetze widerstreben A schon lange.
Das Problem:
A darf ja Deutschland nicht so ohne weiteres verlassen. A untersteht ja der Wehrdienstüberwachung (oder wie man das nennt) und muss jeden Auslandsaufenthalt, der länder als 6 Monate dauert anmelden (weder A noch sonst irgendjemand konnte mir erklären, wie sich das mit dem Grundrecht der Freizügigkeit oder Reisefreiheit vereinbaren lässt; aber Grundrechte scheinen was den Wehrdienst angeht, sowieso nicht so wichtig zu sein).
Weil eine Genehmigung um in der Armee eines anderen Landes zu dienen, sowieso nicht erteilt werden würde, wird A gar nicht erst nach einer fragen und einfach auswandern.
Wenn die Polizei (oder wer auch immer zuständig ist) jetzt aber davon erfährt, dass A ohne Erlaubnis ausgewandert ist, was könnten dann die Folgen für A sein?
Wenn A in einigen Jahren (dann auch mit anderer Staatsbürgerschaft) seine Familie in Dtl. besuchen will, könnte A dann verhaftet werden?
Wenn ja, welche Anklagepunkte hat A zu erwarten und gibt es hier eine Verjährung?
Würde sich das anderst verhalten, wenn A Zivildienst geleistet hat?
Gibt es sowas wie Hochverat?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ich sehe da keine probleme. starfrechtlich ist, dies meiner meinung nach nicht zu beanstanden. ich weiß, daß man in österreich die staatsbürgerschaft verliert, wenn die behörden mitbekommen, daß man in einer ausländischen armee gedient hat, nachdem man österreischischer staatsbürger geworden ist. mit einigen leuten, die in der serbischen armee gedient haben wurde so verfahren.
sie hatten yugoslawische wurzeln, hatten aber die österreichische staatsbürgerschaft. wie das in deutschland gehandhabt wird, vermag ich aber nicht zu sagen.
mfg
chronoton
weder A noch sonst irgendjemand konnte mir erklären, wie sich das mit dem Grundrecht der Freizügigkeit oder Reisefreiheit vereinbaren lässt
1. Daß man es melden muß, heißt ja nicht, daß man nicht reisen darf.
2. Viele Grundrechte stehen unter Schranken. Freizügigkeit ist eingeschränkt für Soldaten, Arbeitslose, Strafgefangene (bzw. gewisse Auflagen bei Bewährungsstrafen) etc. Daran ist nichts ungewöhnliches.
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zuerstmal danke für die Antworten, aber das eigentliche Problem ist zumindest nach dten Recht leider immernoch ziemlich unklar, wenn da noch jemand Ahnung hat, wäre das sehr schön.
zur Freizügigkeit:
Klar ist die begrenzt. Aber in Dtl trifft das ja auf fast jeden Mann (Wehrdienst oder Zivildienstüberwachung auch noch viele Jahrzehnte nach dem Dienst) zu.
Und dann stellt sich mir die Frage, wie das bei einem Grundrecht sein kann.
=> http://www.wehrpflichtrecht.de/entscheidungen/eu_wpfl.html
Warum beantragt A nicht einfach die Staatsbürgerschaft eines anderen Staates und kehrt Deutschland den Rücken?
Dann unterliegt er nicht mehr der Wehrüberwachung und kann im neuen Land tun und lassen was er will.
Nur kann er dann in D in Zukunft höchstens Urlaub machen!
Gruß Holger
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