Gilt Briefgeheimnis für Eltern?

8. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
iroh99
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gilt Briefgeheimnis für Eltern?

Hey,

Gilt das Briefgeheimnis auch für Eltern, also dass sie auch nicht die Briefe die für ihre Kinder bestimmt sind öffnen dürfen? Gilt dies auch für Minderjährige Kinder? Und gerät das nicht in Konflikt mit der Aufsichtspflicht?

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7 Antworten
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#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


bedauerlicherweise dient die elterliche Sorge (genauer: Personensorge) als Instrument, um das Briefgeheimnis in Deinem Fall zu umgehen. Mit der Aufsichtspflicht hat dies nichts zu tun.

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"Herzliche Grüße,
TachelesNow"

1x Hilfreiche Antwort




#6
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


was tut denn das jetzt zur Sache, was die Regel ist ?

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"Herzliche Grüße,
TachelesNow"

0x Hilfreiche Antwort


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