Hallo,
gilt eine Aussage nur mit Unterschrift des Beschuldigten?
Ich möchte nämlich jetzt doch liebr die Aussage verweigern,
hatte bei einer Hausdurchsuchung mit einem Polizisten geredet aber nix unterschrieben.
Gilt eine Aussage erst mit Unterschrift?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das ist nicht so einfach zu 100% zu beantworten, da man unterscheiden muß zwischen:
-Vernehmung
-informeller Befragung
-Spontanäußerung
Erst mal eine Frage vorab:
Sind Sie (offiziell) 'Beschuldigter' in der Strafsache wegen der die Haussuchung stattfand, oder nicht?
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ja ich bin beschuldigt,aber ich habe nix unterschrieben.
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Die Unterschrift ist ziemlich egal. Als Sie dem Polizisten etwas gesagt haben: Waren Sie da schon als Besch. belehrt?
Mir wurde nur gesagt das ich angezeigt wurde. daraufhin war ich total durcheinander und geschockt und habe irgendwas durch die gegend gestottert. Aber ich meine ohne unterschrift könnte doch jeder polizist irgendwas fälschen?
Man muß nicht immer etwas unterschreiben, damit es Gültigkeit hat.
Der Polizeibeamte mit dem Sie geredet haben, kann vom Gericht als Zeuge vernommen werden, und in dieser Eigenschaft das aussagen, was er in dem Gespräch mit Ihnen "wahrgenommen" hat.
War das 'Gespräch' denn eine offizielle Beschuldigtenvernehmung, d.h. hat man Ihnen gesagt, daß Sie als Beschuldigte nicht auszusagen brauchen? Falls ja, kann das gesagte auf jeden Fall verwendet werden.
Gleiches gilt, wenn man Ihre Äußerungen als sog. 'Spontanäußerungen' werten kann, also wenn Sie mehr oder weniger ungefragt mal so drauf los erzählt haben.
Ein Beweisverwertungsverbot könnte bestehen, wenn man Ihnen die Aussage (mehr oder weniger unter bewußter Umgehung der Belehrung über die Aussageverweigerungsmöglichkeit)
'entlockt' hat. Nur: Falls das der Fall wäre, würde der Polizist das kaum zugeben.
Von daher stellt sich die Frage, ob es unter dem Strich nicht besser ist, evtl. bei dem Geständnis (es war ja wohl eines ??) zu bleiben und die damit verbundene Strafmilderung einzufahren, anstatt jetzt zu bestreiten (oder nichts zu sagen), trotzdem verurteilt zu werden, aber den Geständnisbonus nicht zu bekommen.
Ob
es in dem konkreten Fall besser ist, kann man natürl. von hier aus nicht beurteilen, ohne zu wissen worum es genau geht.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
und habe irgendwas durch die gegend gestottert.
Das dürfte dann eine 'Spontanäußerung' sein, die verwertbar ist.
Wie schon gesagt: In diesem Fall wird der Polizist als Zeuge über das Gesagte vernommen --> sog. 'Zeugenbeweis'
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 12.10.2006 21:33:14
Also ich werde beschuldigt wegen eines stickmusters eine urheberrechtsverletzung begangen zu haben, die polizei hat bei uns zuhause geschaut ob ich diese cd mit dem stickmuster irgendwo habe, habe ich aber nicht mehr, die ist schon lange im müll. die sind ohne beweise wieder gefahren. ich habe nur gesagt das ich diese cd hatte sie aber nicht verwendet habe und schon lange vernichtet habe. und morgen soll ich ne aussage machen, bzw. unterschreiben. will ich aber nicht. ich will nix unterschreiben.
will ich aber nicht. ich will nix unterschreiben.
O.K., wenn das sowiso Ihr Entschluß ist, dann verweigern Sie morgen die Aussage und warten dann einfach ab, was StA und Gericht daraus machen.
Aber wie ich (und auch wastl) schon sagte(n): 'Verbeißen' Sie sich nicht so sehr in die Unterschrift. Darauf kommt es nicht wirklich an.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Genau! Und unterstellen Sie den Polizisten nicht, sie würden Ihnen sonstwas unterstellen. Da haben die nämlich nichts von.
Ne ich unterstelle das niemandem. Das war so ein bköder GEdanke von mir.
'Blöd' ist das richtige Wort dafür , denn in der Tat wird kein Polizeibeamter wegen der Urheberrechte eines XY an einem Strickmuster vor Gericht eine Falschaussage begehen, dadurch die Verurteilung zu einer Mindeststrafe von 3 Monaten Freiheitsstrafe riskieren und damit verbunden natürlich auch seine(n) Karriere/Job.
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Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Kommt man jetzt schon wegen Sticken in den Bau? Ich glaub, ich muss meine Oma warnen - die macht mir zu Weihnachten immer so schöne Söckchen.
Ich habe mich entschlossen auszusagen, die Wahrheit natürlich.
Ich werde sagen wie es war:
Ich habe eine CD bei ebay mit Stickmotiven ersteigert und dann bei ebay angeboten Handtücher mit diesen MOtiven zu besticken.
Aber ich habe (gott sei dank) keine Handtücher mit DIESEN Motiven verkauft.
Meint ihr das reicht so aus?
Oder sollte ich erst einen Anwalt fragen? Bin immernoch total verwirrt.
DAnke und gruss
Kati
Aus Ihrer Erzählung wird noch nicht einmal eindeutig klar, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Es hat wohl ein Anfangsverdacht bestanden, denn sonst wäre vermutlich kein Durchsuchungsbeschluss ergangen. Aus dem wenigen, was Sie sagen, läßt sich aber recht sicher vermuten, daß das Verfahren eingestellt wird, wenn Sie sich entsprechend bei der Polizei äußern. Ein Anwalt kostet natürlich Geld, das würde ich mir in dem Fall vielleicht sparen und einfach hingehen und aussagen. Das wird im Ergebnis das preiswerteste sein.
@thomas.newton: Das denke und hoffe ich auch. Anscheinend werde ich nur verdächtigt und deshalb haben die bei mir Beweise gesucht. Haben aber nix gefunden, gibt ja auch nix zu finden! Also würden Sie mir auch raten zu sagen wie es war, bzw. das ich keinerlei bestickte Sachen mit diesen Motiven verkauft habe?
Vielen lieben Dank nochmal,
die etwas verängstigte Kati
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