Hallo,
hier geht es nicht um Mittäter und Beihilfe.
Sondern darum, ob es vorkommen kann oder vielleicht sogar schon mal vorgekommen ist, dass zwei Personen unabhängig voneinander für die gleiche Tat verurteilt wurden.
Man braucht dazu eine Tat, die kein klares Opfer hat, also vielleicht eine Straftat gegen die öffentliche Ordnung oder den Betrieb einer Webseite mit rechtswidrigen Inhalten.
Jetzt hatte ich den folgenden Gedankengang:
Nehmen wir eines der oben genannten Szenarien. Es werden Strafanzeigen erstattet.
Es gibt Indizien zu Tätern. Da mehrere Strafanzeigen in unterschiedlichen Bundesländern erstattet wurden, ermitteln mehrere Staatsanwaltschaften.
Nun finden, sagen wir mal, zwei Staatsanwaltschaften einen Tatverdächtigen (es ist hier egal, wer der richtige Verdächtige ist und ob überhaupt).
Beide Staatsanwaltschaften klagen aufgrund (vermeintlicher) Beweise "ihre" jeweiligen Täter an. Zwei unterschiedliche Gerichte verurteilen nach freier Beweiswürdigung.
Die Frage ist:
Könnte das passieren? Gibt es irgendwelche "Sicherungsvorkehrungen" dagegen?
Meines Wissens werden nur Daten über Tatverdächtige gespeichert, sodass es unbekannte Überlappungen geben könnte, die theoretisch niemals aufgedeckt werden.
Ist das richtig?
Ginge das: zwei Personen für gleiche Straftat verurteilt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Mal wieder grundlos sinniert?ZitatJetzt hatte ich den folgenden Gedankengang: :
Ja, das dürfen die und kommt öfter vor, als man denkt. Einzuhalten ist mind. der vom Gesetzgeber vorgegebene Strafrahmen. Und zu *würdigen* ist die Vorgeschichte der Täter.ZitatZwei unterschiedliche Gerichte verurteilen nach freier Beweiswürdigung. :
Ja, täglich.ZitatKönnte das passieren? :
ZitatKönnte das passieren? :
klar
ZitatGibt es irgendwelche "Sicherungsvorkehrungen" dagegen? :
nicht kriminell werden
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Der Anklage geht ein Ermittlungsverfahren voraus. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Täterermiittlung. Diese Ermittlung erfolgt typischerweise am Tatort. Und da sollte es eigentlich den Ermittlungsbeamten auffallen, wenn sie 2x am selben Tatort aufschlagen, die Zeugen vernehmen, die sie schon mal vernommen haben. Dass wegen der Wohnorte der Geschädigten unterschiedliche Ermittlungsbehörden ein Verfahren starten, das ist normales Procedere. Diese werden dann jedoch in der Regel zusammen geführt - wirklich kein Problem.
Ich kenne einen einzigen Fall, der so heute auch nicht mehr passieren könnte, wie das passiert ist. Eineiige Zwillinge, beide beruflich als Mittagseinbrecher unterwegs. Die kamen mit ihrer eigenen Buchhaltung durcheinander.
wirdwerden
ZitatDiese werden dann jedoch in der Regel zusammen geführt - wirklich kein Problem. :
Richtig.
Aber es kann dann doch mal die Ausnahme geben.
Und wenn es keiner merkt, dann hat man tatsächlich Pech gehabt.
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