Gnadenbrief schreiben wegen 2 Wochen Arrest

21. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
oulkgqyrawuryyaxiv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gnadenbrief schreiben wegen 2 Wochen Arrest

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss für 2 Wochen in eine Jugendarrestanstallt und ich wollte fragen, ob es möglich ist diese 2 Wochen zu verkürzen, in dem ich einen Gnadenbrief schreibe? Falls es möglich ist, wie ist dieser zu formulieren und worauf muss ich dabei achten? Weitere Tipps gerne dazu schreiben.

Danke im Vorraus
MfG

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8 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Welche gewichtigen Gründe gibt es denn in dem konkreten Fall, aus denen ein Gnadenerweis gewährt werden soll?

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#2
 Von 
oulkgqyrawuryyaxiv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Welche gewichtigen Gründe gibt es denn in dem konkreten Fall, aus denen ein Gnadenerweis gewährt werden soll?

Meine Abiturnoten leiden zusätzlich zur Corona Pandemie ziemlich stark, da ich nichts anderes mehr im Kopf habe, als in den Arrest zu gehen, für eine Straftat, die ich sehr bereue.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das reicht nicht. Bei entsprechenden örtlichen Gegebenheiten kann man die Schule (insofern Präsenzunterricht stattfindet) auch aus dem Arrest heraus besuchen. Falls Distanzunterricht stattfindet, kann man ggf. aus der Arrestanstalt heraus teilnehmen (müsste man vorher abklären), oder auch beantragen den Arrest während der Ferien, bzw. nach den Abiprüfungen (es ist ja wohl 2021 gemeint) zu verbüßen.

Und "Kopfkino" aufgrund der Gedanken an den Arrest reicht natürlich erst recht nicht. Dann müsste fast niemand mehr irgendeine Strafe antreten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.03.2021 18:43

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#4
 Von 
oulkgqyrawuryyaxiv
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Das reicht nicht. Bei entsprechenden örtlichen Gegebenheiten kann man die Schule (insofern Präsenzunterricht stattfindet) auch aus dem Arrest heraus besuchen. Falls Distanzunterricht stattfindet, kann man ggf. aus der Arrestanstalt heraus teilnehmen (müsste man vorher abklären), oder auch beantragen den Arrest während der Ferien, bzw. nach den Abiprüfungen (es ist ja wohl 2021 gemeint) zu verbüßen.

Und "Kopfkino" aufgrund der Gedanken an den Arrest reicht natürlich erst recht nicht. Dann müsste fast niemand mehr irgendeine Strafe antreten.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.03.2021 18:43


Okay, danke für die Hilfe, aber ich werde es trotzdem mal versuchen. Schadet ja nicht.
Ich hätte noch eine Frage. Muss der Brief an das Amtsgericht, bei dem ich den Gerichtstermin hatte, oder an das Gericht, an der ich auch den Arrest absitzen muss? Das sind nämlich zwei unterschiedliche bei mir.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Muss der Brief an das Amtsgericht, bei dem ich den Gerichtstermin hatte Ja.
oder an das Gericht, an der ich auch den Arrest absitzen muss? Also bei uns in der Gegend sitzt man Jugendarrest in der Jugendarrestanstalt ab und nicht im Gericht. Aber wie schon erwähnt - zuständig ist der Jugendrichter, der Sie verurteilt hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)

Zitat:
und ich wollte fragen, ob es möglich ist diese 2 Wochen zu verkürzen


Zitat:
da ich nichts anderes mehr im Kopf habe, als in den Arrest zu gehen


Und wenn Sie der Arrest auf eine Woche gekürzt würde, dann hätten Sie das Problem nicht?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
zuständig ist der Jugendrichter, der Sie verurteilt hat.


Ja, zumindest wenn der die Vollstreckungsleitung noch nicht an den Vollzugsleiter (das ist der Jugendrichter am Ort der JAA) abgegeben hat, § 85, Abs. 1 iVm. § 90 Abs. 2 Satz 2 JGG, weil der Arrest in ein paar Tagen losgehen soll.

@TE
Schick es mal an den Richter, der Dich verurteilt hat. Das wird (noch) der richtige sein. Und falls doch nicht (mehr), leitet der es schon weiter.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 21.03.2021 19:54

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Man kann sich doch darauf konzentrieren, den Arrest in Schulferien zu verlegen. Das ist bei uns zumindest machbar.

wirdwerden

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