Gnadengesuch Antrag stellen

7. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Gnadengesuch Antrag stellen

Guten Morgen zusammen
Wohin,an welche Stelle muss ein Gnadengesuch gestellt werden
Wir sind aus dem Saarland

Notfall oder generelle Fragen?

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37 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zuständig ist das Justizministerium des Saarlandes. Dieses kann den Gnadentscheid auf die Staatsanwaltschaft übertragen. Den Antrag kann man aber auf jeden Fall beim JM stellen.

Das sollte doch aber eigentlich ihr Anwalt wissen. Wie war eigentlich der gemeinsame Termin beim Justizminister, von dem Sie neulich sprachen?

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo! !Streetworker!!
Hier ist ein Forum wo man um Hilfe fragen kann und nicht gedacht das man in anderen Foren Sachen Preis gibt die andere nichts angehen
Wenn ich ihre Hilfe brauch sag ich ihnen Bescheid
Ansonsten möchte ich mit ihnen keine Unterhaltung
Wenn ich nochmal lese das sie hier oder in einem anderen Forum Sachen schreiben die andere nichts angehen werde ich sie melden hier

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39751x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Hier ist ein Forum wo man um Hilfe fragen kann

Eben. Genau deshalb sind sachverhaltsrelevante Rückfragen auch sinnvoll.



Zitat (von moppesmoppes):
Wenn ich nochmal lese das sie hier oder in einem anderen Forum Sachen schreiben die andere nichts angehen

Na dann sollte man das sinnigerweise immer dabei schreiben, das man Geheimhaltung wünscht.
Richtig clever wäre es allerdings, so was dann erst gar nicht preis zu geben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
und nicht gedacht das man in anderen Foren Sachen Preis gibt die andere nichts angehen


Sie selbst haben doch bei Juraforum.de (also in einem öffentlichen Forum) von dem Termin geschrieben. Warum tun Sie das, wenn es niemanden was angeht?!

Zitat:
Wenn ich ihre Hilfe brauch sag ich ihnen Bescheid
Ansonsten möchte ich mit ihnen keine Unterhaltung


Dann sollten Sie in einem öffentlichen Forum keine Fragen stellen. Besteht immer mal die Gefahr, dass ich antworte :devil:

Zitat:
Wenn ich nochmal lese das sie hier oder in einem anderen Forum Sachen schreiben die andere nichts angehen werde ich sie melden hier


LOL ... machen Sie das mal. Aber nicht vergessen ... Warten sie am Besten gar nicht bis zum nächsten Mal, sondern tun sie es sofort ... :pc:

Abgesehen davon kann ich schon nachvollziehen, dass es Ihnen nicht gefällt wenn man widersprüchliche Aussagen von Ihnen in den SV-Schilderungen in den verschiedenen Foren anspricht. Die user (aka "Hilfeleistenden") lassen sich allerdings ungern verklapsen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.05.2019 14:02

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Es geht darum das !!Streetworker!! In einem anderen Forum Sachen über mich geschrieben hat die ich hier mal gefragt habe

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Auch dieses Forum hier ist öffentlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich habe in einem "anderem Forum" überhaupt nichts über Sie geschrieben. Sie verwechseln mich mit einem anderen User, der ihre strafrechtliche Vita bei juraforum.de aufgezählt hat, die Sie irgendwann mal hier in diesem Forum öffentlich gepostet hatten.

Ich habe in einem anderen Forum - von Ihnen geschrieben - gelesen , dass Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt in Sachen Gnadengesuch einen Termin beim Justizminister haben. Und da wollte ich einfach mal höflich nachfragen, was bei diesem Termin herausgekommen ist... und was der Justizminister so gesagt hat.... :) Hat man ja nicht alle Tage,... so einen Termin... beim Justizminister.

Welcher war es überhaupt? Der vom Saarland oder der von NRW? (in dem "anderen Forum" kamen Sie nämlich angeblich aus NRW, falls Sie sich erinnern)


-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.05.2019 21:50

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Hier haben Sie das auch schon x Mal ausgebreitet.... Daß Sie immer noch jemanden finden, der Ihnen antwortet, ist erstaunlich.

Haben Sie seit dem Sermon im Juraforum denn überhaupt etwas unternommen? Denn dort hat man Ihnen in epischer Breite mehrmals erklärt, wie Sie was machen müssen und wo - bis sich dann herausstellte, daß Sie a) absolut beratungsresistent sind und b) sich die ganze Chose von A bis Z selbst eingebrockt haben und nun, nach etlichen Straftaten und auch schon abgesessenen Haftstrafen, versuchen, mit dem Argument "Ich pflege doch meinen Mann" die neuerliche Haftstrafe abzuwenden....

Melden Sie mich am besten gleich mit....

-- Editiert von fb367463-2 am 08.05.2019 03:19

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

guten Morgen zusammen,ich habe ja Ende Mai mit meinem Bewährungshelfer ein Gnadengesuch gestellt,ich habe alle Unterlagen hingeschickt,alle Befunde über meinen Mann,es fehlt jetzt noch ein Befund wo wir nächste Woche einen Termin haben,
Jetzt waren vorgestern zwei Beamte der Staatsanwaltschaft bei uns und haben sich die Wohnsituation angesehen,sie waren nett, sie haben zu mir gesagt, mir soll schon klar sein wenn ich noch ein einziges mal straffällig werden würde,das ich dann einfahren würde.
Die Beamten müssen nun einen Bericht schreiben über unsere Wohnsituation sie sagten sie würden das schon gut schreiben,
Sie erzählten mir auch irgendwas von einem Gnadenheft, aber das habe ich nicht so richtig verstanden, aber sie haben gesehen das ich mich um meinen Mann gut kümmer.
Würde das jetzt heißen das mein Gnadengesuch evtl. Erfolg haben könnte
Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Fast jedes Gnadengesuch könnte eventuell die Aussicht auf Erfolg haben. Die Frage ist immer, wie groß die Chance auf Erfolg ist.

Gemäß dem, was über Ihren Fall in den diversen Foren so bekannt ist, würde ich die Chance bei maximal 5 bis 10% ansiedeln.

Nachdem was die Mitarbeiter der Gerichtshilfe offensichtlich so geäußert haben, scheint sie aber wohl etwas besser zu sein.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Was meinst du damit !!Streetworker! !Etwas besser meinst du ich hätte Glück
Der Bewährungshelfer sagte mir gestern sie hätten ihn auch angerufen und der Bewährungshelfer hätte alles bestätigt was wir geschrieben haben und das alles der Wahrheit entspricht
Die Beamten sagten auch das mir klar sein sollte wenn ich noch einmal straffällig werde das ich dann einfahren würde
Das ist mir auch klar

-- Editiert von moppesmoppes am 10.07.2019 07:33

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Was meinst du damit


Es ist doch recht simpel.

Wenn man die reine Sachschilderung als Entscheidungshilfe nimmt, sähe es mit einem Gnadengesuch bei Ihnen nicht rosig aus.
Die Staatsanwaltschaft scheint es aber zum aktuellen Zeitpunkt anders zu sehen und Ihre Chancen auf Gewährung des Gnadengesuchs oder Umwandlung in Bewährung (§ 453 StPO ) scheinen offensichtlich recht gut zu stehen.
Anders ist die Äußerung " wenn ich noch ein einziges mal straffällig werden würde,das ich dann einfahren würde." ja kaum zu deuten, denn zum Einfahren bräuchten Sie nicht mehr straffällig werden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Was meinst du damit !!Streetworker! !Etwas besser


Dass die Chancen besser sind/zu sein scheinen, als die von mir vermuteten 5 bis 10 Prozent.

Zitat:
§ 453 StPO


§ 453 StPO ist hier nicht anwendbar. Der betrifft nur nachträgliche Entscheidungen zu einer Bewährungsstrafe, die bereits im normalen Verfahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Also etwa über nachträgliche Änderungen von Auflagen, Bewährungszeit, oder eben über den Widerruf oder den Straferlass nach Ablauf der Bewährungszeit.

Eine Aussetzung einer Strafe, die rechtskräftig ohne Bewährung verhängt wurde, oder die bereits rechtskräftig widerrufen ist, geht darüber nicht. Die nachträgliche Aussetzung einer solchen Strafe ist über den ordentlichen Rechtsweg nicht möglich. Ausnahme: im Jugendrecht geht es unter sehr, sehr engen Voraussetzungen.

Die nachträgliche Aussetzung zur Bewährung geht bei der TEin allenfalls im Gnadenwege. Und das ist auch das maximale was sie zu erwarten hat. Einen kompletten Erlass der Strafe wird es garantiert nicht geben, beziehungsweise halt erst dann, wenn die noch festzusetzende Bewährungszeit abgelaufen ist und sie es bis dahin hinbekommen sollte, keine weiteren Straftaten zu begehen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.07.2019 18:51

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Wir haben im Gnadengesuch darum gebeten die Strafe umzuwandeln in die höchste Bewährungsstrafe also 5 Jahre
Ich möchte die Strafe ja nicht erlassen haben
Und ich schaffe auch die fünf Jahre
Ganz bestimmt

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10650 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Und ich schaffe auch die fünf Jahre
Ganz bestimmt


Das müssen Sie auch, sonst sitzen sie umgehend!

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Ende August ist es schon drei Monate her wo der Antrag auf ein Gnadengesuch gestellt wurde
Dauert das immer solange
Gut es sind ja noch Ferien
Soll ich mal da anrufen oder soll ich weiterhin abwarten
Ist das ein positives Zeichen wenn es solange dauert
Was meint ihr

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Abgesehen davon dass wir gerade Anfang August haben es also gerade mal gute zwei Monate her ist:

Abwarten...

Weder positiv noch negativ...

Wie bereits gesagt wenn Sie das was die Leute von der Staatsanwaltschaft oder Gerichtshilfe, oder woher immer die waren, beim Hausbesuch gesagt haben richtig verstanden haben, wird das mit dem Gnadenerweis wohl klappen...

Ist zwar objektiv wenig nachvollziehbar, angesichts dessen was so in der Vergangenheit in ihrer strafrechtlichen Vita los war, aber dennoch würde es mich subjektiv gesehen für Sie freuen.

Bleibt halt wie schon gesagt die Frage offen, ob die Bewährung sie wenigstens dieses Mal so weit beeindruckt, um sie von neuerlichen Straftaten abzuhalten. In der Vergangenheit war das ja nun mehrfach nicht der Fall, obwohl sie sicherlich auch dort dem Gericht gegenüber beteuert haben, dass Sie keine weiteren Straftaten begehen werden.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.08.2019 20:42

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Glauben sie mir
Ich werde alles dafür tun das alles reibungslos verläuft
Es ist mir eine Lehre

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

In 2 Wochen ist es schon ein halbes Jahr her wo ich einen Antrag gestellt habe -Gnadengesuch -
Dauert das immer so lange
Und kommt da vor Weihnachten noch was

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Und kommt da vor Weihnachten noch was


Ja, wenn nicht vor diesem Weihnachten, dann vor dem nächsten, oder dem übernächsten, oder....

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
In 2 Wochen ist es schon ein halbes Jahr her wo ich einen Antrag gestellt habe -Gnadengesuch -
Dauert das immer so lange


Manchmal ja, manchmal nein.

Zitat:
Und kommt da vor Weihnachten noch was


Das wissen wir nicht. Allerdings werden Sie, selbst wenn das Gnadengesuch abgelehnt werden sollte, vor Weihnachten nicht in den Knast müssen. Denn im Saarland (falls Sie tatsächlich daher kommen) gilt vom 15.11.19 bis 05.01.20 Weihnachtsamnestie, was auch bedeutet, dass in dieser Zeit nicht zum Strafantritt geladen wird, sondern frühestens zum 06.01.2020

-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.11.2019 19:44

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
DeusExMachina
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 291x hilfreich)

Darf ich, mangels Kenntnis der Beiträge in anderen Foren, einmal höflich fragen, ob die TEin momentan (wo auch immer) einsitzt oder warum sie es ansonsten so eilig hat mit dem Gnadenbescheid?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Nein, sie sitzt nicht ein. Es gibt aber ein rechtskräftiges Urteil ohne Bewährung zzgl. mindestens 1 offene Bewährung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Treeworker19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

Wie ist es denn Mit dem gandengesuch ausgegngen ?

Liebe Grüße

-- Editiert von Treeworker19 am 19.11.2019 16:43

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Treeworker19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie lange dauert eig so ein Gnadengesuch wenn die gerichtshilfe eingeschaltet ist ?

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das kann man nicht pauschal beantworten. Kommt drauf an, wie lange die Gerichtshilfe für ihren Bericht braucht und wie lange die Gnadenbehörde dann für den Entscheid. Einige Wochen... Vielleicht 4, vielleicht 8, vielleicht 12...

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Treeworker19
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Halo super vielen Dank für die Antwort.
Bericht war positive nach Rücksprache mit dem netten Herren vom Gericht. Die Frage ist in wiefern er die Entscheidung inbegriffen wird

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Er fließt in der Regel schon recht wesentlich ein.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo zusammen
Also ich hatte im Mai 2019 vor über einem Jahr das Gnadengesuch gestellt bis heute ist nichts passiert

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4557 Beiträge, 552x hilfreich)

Na ja, durch Corona wird sich alles mal etwas verlangsamt haben. Gut für dich, so kannst du beweisen, dass du der Gnade tatsächlich würdig bist und dich rechtskonform verhalten.

2x Hilfreiche Antwort

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