Guten Morgen zusammen
Wohin,an welche Stelle muss ein Gnadengesuch gestellt werden
Wir sind aus dem Saarland
Gnadengesuch Antrag stellen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Zuständig ist das Justizministerium des Saarlandes. Dieses kann den Gnadentscheid auf die Staatsanwaltschaft übertragen. Den Antrag kann man aber auf jeden Fall beim JM stellen.
Das sollte doch aber eigentlich ihr Anwalt wissen. Wie war eigentlich der gemeinsame Termin beim Justizminister, von dem Sie neulich sprachen?
Hallo! !Streetworker!!
Hier ist ein Forum wo man um Hilfe fragen kann und nicht gedacht das man in anderen Foren Sachen Preis gibt die andere nichts angehen
Wenn ich ihre Hilfe brauch sag ich ihnen Bescheid
Ansonsten möchte ich mit ihnen keine Unterhaltung
Wenn ich nochmal lese das sie hier oder in einem anderen Forum Sachen schreiben die andere nichts angehen werde ich sie melden hier
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatHier ist ein Forum wo man um Hilfe fragen kann :
Eben. Genau deshalb sind sachverhaltsrelevante Rückfragen auch sinnvoll.
ZitatWenn ich nochmal lese das sie hier oder in einem anderen Forum Sachen schreiben die andere nichts angehen :
Na dann sollte man das sinnigerweise immer dabei schreiben, das man Geheimhaltung wünscht.
Richtig clever wäre es allerdings, so was dann erst gar nicht preis zu geben ...
Zitat:und nicht gedacht das man in anderen Foren Sachen Preis gibt die andere nichts angehen
Sie selbst haben doch bei Juraforum.de (also in einem öffentlichen Forum) von dem Termin geschrieben. Warum tun Sie das, wenn es niemanden was angeht?!
Zitat:Wenn ich ihre Hilfe brauch sag ich ihnen Bescheid
Ansonsten möchte ich mit ihnen keine Unterhaltung
Dann sollten Sie in einem öffentlichen Forum keine Fragen stellen. Besteht immer mal die Gefahr, dass ich antworte
Zitat:Wenn ich nochmal lese das sie hier oder in einem anderen Forum Sachen schreiben die andere nichts angehen werde ich sie melden hier
LOL ... machen Sie das mal. Aber nicht vergessen ... Warten sie am Besten gar nicht bis zum nächsten Mal, sondern tun sie es sofort ...
Abgesehen davon kann ich schon nachvollziehen, dass es Ihnen nicht gefällt wenn man widersprüchliche Aussagen von Ihnen in den SV-Schilderungen in den verschiedenen Foren anspricht. Die user (aka "Hilfeleistenden") lassen sich allerdings ungern verklapsen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.05.2019 14:02
Es geht darum das !!Streetworker!! In einem anderen Forum Sachen über mich geschrieben hat die ich hier mal gefragt habe
Auch dieses Forum hier ist öffentlich.
Ich habe in einem "anderem Forum" überhaupt nichts über Sie geschrieben. Sie verwechseln mich mit einem anderen User, der ihre strafrechtliche Vita bei juraforum.de aufgezählt hat, die Sie irgendwann mal hier in diesem Forum öffentlich gepostet hatten.
Ich habe in einem anderen Forum - von Ihnen geschrieben - gelesen , dass Sie gemeinsam mit Ihrem Anwalt in Sachen Gnadengesuch einen Termin beim Justizminister haben. Und da wollte ich einfach mal höflich nachfragen, was bei diesem Termin herausgekommen ist... und was der Justizminister so gesagt hat.... Hat man ja nicht alle Tage,... so einen Termin... beim Justizminister.
Welcher war es überhaupt? Der vom Saarland oder der von NRW? (in dem "anderen Forum" kamen Sie nämlich angeblich aus NRW, falls Sie sich erinnern)
-- Editiert von !!Streetworker!! am 07.05.2019 21:50
Hier haben Sie das auch schon x Mal ausgebreitet.... Daß Sie immer noch jemanden finden, der Ihnen antwortet, ist erstaunlich.
Haben Sie seit dem Sermon im Juraforum denn überhaupt etwas unternommen? Denn dort hat man Ihnen in epischer Breite mehrmals erklärt, wie Sie was machen müssen und wo - bis sich dann herausstellte, daß Sie a) absolut beratungsresistent sind und b) sich die ganze Chose von A bis Z selbst eingebrockt haben und nun, nach etlichen Straftaten und auch schon abgesessenen Haftstrafen, versuchen, mit dem Argument "Ich pflege doch meinen Mann" die neuerliche Haftstrafe abzuwenden....
Melden Sie mich am besten gleich mit....
-- Editiert von fb367463-2 am 08.05.2019 03:19
guten Morgen zusammen,ich habe ja Ende Mai mit meinem Bewährungshelfer ein Gnadengesuch gestellt,ich habe alle Unterlagen hingeschickt,alle Befunde über meinen Mann,es fehlt jetzt noch ein Befund wo wir nächste Woche einen Termin haben,
Jetzt waren vorgestern zwei Beamte der Staatsanwaltschaft bei uns und haben sich die Wohnsituation angesehen,sie waren nett, sie haben zu mir gesagt, mir soll schon klar sein wenn ich noch ein einziges mal straffällig werden würde,das ich dann einfahren würde.
Die Beamten müssen nun einen Bericht schreiben über unsere Wohnsituation sie sagten sie würden das schon gut schreiben,
Sie erzählten mir auch irgendwas von einem Gnadenheft, aber das habe ich nicht so richtig verstanden, aber sie haben gesehen das ich mich um meinen Mann gut kümmer.
Würde das jetzt heißen das mein Gnadengesuch evtl. Erfolg haben könnte
Vielen Dank
Fast jedes Gnadengesuch könnte eventuell die Aussicht auf Erfolg haben. Die Frage ist immer, wie groß die Chance auf Erfolg ist.
Gemäß dem, was über Ihren Fall in den diversen Foren so bekannt ist, würde ich die Chance bei maximal 5 bis 10% ansiedeln.
Nachdem was die Mitarbeiter der Gerichtshilfe offensichtlich so geäußert haben, scheint sie aber wohl etwas besser zu sein.
Was meinst du damit !!Streetworker! !Etwas besser meinst du ich hätte Glück
Der Bewährungshelfer sagte mir gestern sie hätten ihn auch angerufen und der Bewährungshelfer hätte alles bestätigt was wir geschrieben haben und das alles der Wahrheit entspricht
Die Beamten sagten auch das mir klar sein sollte wenn ich noch einmal straffällig werde das ich dann einfahren würde
Das ist mir auch klar
-- Editiert von moppesmoppes am 10.07.2019 07:33
ZitatWas meinst du damit :
Es ist doch recht simpel.
Wenn man die reine Sachschilderung als Entscheidungshilfe nimmt, sähe es mit einem Gnadengesuch bei Ihnen nicht rosig aus.
Die Staatsanwaltschaft scheint es aber zum aktuellen Zeitpunkt anders zu sehen und Ihre Chancen auf Gewährung des Gnadengesuchs oder Umwandlung in Bewährung (§ 453 StPO ) scheinen offensichtlich recht gut zu stehen.
Anders ist die Äußerung " wenn ich noch ein einziges mal straffällig werden würde,das ich dann einfahren würde." ja kaum zu deuten, denn zum Einfahren bräuchten Sie nicht mehr straffällig werden.
Zitat:Was meinst du damit !!Streetworker! !Etwas besser
Dass die Chancen besser sind/zu sein scheinen, als die von mir vermuteten 5 bis 10 Prozent.
Zitat:§ 453 StPO
§ 453 StPO ist hier nicht anwendbar. Der betrifft nur nachträgliche Entscheidungen zu einer Bewährungsstrafe, die bereits im normalen Verfahren zur Bewährung ausgesetzt wurde. Also etwa über nachträgliche Änderungen von Auflagen, Bewährungszeit, oder eben über den Widerruf oder den Straferlass nach Ablauf der Bewährungszeit.
Eine Aussetzung einer Strafe, die rechtskräftig ohne Bewährung verhängt wurde, oder die bereits rechtskräftig widerrufen ist, geht darüber nicht. Die nachträgliche Aussetzung einer solchen Strafe ist über den ordentlichen Rechtsweg nicht möglich. Ausnahme: im Jugendrecht geht es unter sehr, sehr engen Voraussetzungen.
Die nachträgliche Aussetzung zur Bewährung geht bei der TEin allenfalls im Gnadenwege. Und das ist auch das maximale was sie zu erwarten hat. Einen kompletten Erlass der Strafe wird es garantiert nicht geben, beziehungsweise halt erst dann, wenn die noch festzusetzende Bewährungszeit abgelaufen ist und sie es bis dahin hinbekommen sollte, keine weiteren Straftaten zu begehen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 10.07.2019 18:51
Wir haben im Gnadengesuch darum gebeten die Strafe umzuwandeln in die höchste Bewährungsstrafe also 5 Jahre
Ich möchte die Strafe ja nicht erlassen haben
Und ich schaffe auch die fünf Jahre
Ganz bestimmt
ZitatUnd ich schaffe auch die fünf Jahre :
Ganz bestimmt
Das müssen Sie auch, sonst sitzen sie umgehend!
Ende August ist es schon drei Monate her wo der Antrag auf ein Gnadengesuch gestellt wurde
Dauert das immer solange
Gut es sind ja noch Ferien
Soll ich mal da anrufen oder soll ich weiterhin abwarten
Ist das ein positives Zeichen wenn es solange dauert
Was meint ihr
Abgesehen davon dass wir gerade Anfang August haben es also gerade mal gute zwei Monate her ist:
Abwarten...
Weder positiv noch negativ...
Wie bereits gesagt wenn Sie das was die Leute von der Staatsanwaltschaft oder Gerichtshilfe, oder woher immer die waren, beim Hausbesuch gesagt haben richtig verstanden haben, wird das mit dem Gnadenerweis wohl klappen...
Ist zwar objektiv wenig nachvollziehbar, angesichts dessen was so in der Vergangenheit in ihrer strafrechtlichen Vita los war, aber dennoch würde es mich subjektiv gesehen für Sie freuen.
Bleibt halt wie schon gesagt die Frage offen, ob die Bewährung sie wenigstens dieses Mal so weit beeindruckt, um sie von neuerlichen Straftaten abzuhalten. In der Vergangenheit war das ja nun mehrfach nicht der Fall, obwohl sie sicherlich auch dort dem Gericht gegenüber beteuert haben, dass Sie keine weiteren Straftaten begehen werden.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 08.08.2019 20:42
Glauben sie mir
Ich werde alles dafür tun das alles reibungslos verläuft
Es ist mir eine Lehre
In 2 Wochen ist es schon ein halbes Jahr her wo ich einen Antrag gestellt habe -Gnadengesuch -
Dauert das immer so lange
Und kommt da vor Weihnachten noch was
ZitatIn 2 Wochen ist es schon ein halbes Jahr her wo ich einen Antrag gestellt habe -Gnadengesuch - :
Dauert das immer so lange
Manchmal ja, manchmal nein.
Zitat:Und kommt da vor Weihnachten noch was
Das wissen wir nicht. Allerdings werden Sie, selbst wenn das Gnadengesuch abgelehnt werden sollte, vor Weihnachten nicht in den Knast müssen. Denn im Saarland (falls Sie tatsächlich daher kommen) gilt vom 15.11.19 bis 05.01.20 Weihnachtsamnestie, was auch bedeutet, dass in dieser Zeit nicht zum Strafantritt geladen wird, sondern frühestens zum 06.01.2020
-- Editiert von !!Streetworker!! am 13.11.2019 19:44
Darf ich, mangels Kenntnis der Beiträge in anderen Foren, einmal höflich fragen, ob die TEin momentan (wo auch immer) einsitzt oder warum sie es ansonsten so eilig hat mit dem Gnadenbescheid?
Nein, sie sitzt nicht ein. Es gibt aber ein rechtskräftiges Urteil ohne Bewährung zzgl. mindestens 1 offene Bewährung.
Hallo zusammen,
Wie ist es denn Mit dem gandengesuch ausgegngen ?
Liebe Grüße
-- Editiert von Treeworker19 am 19.11.2019 16:43
Wie lange dauert eig so ein Gnadengesuch wenn die gerichtshilfe eingeschaltet ist ?
Liebe Grüße
Das kann man nicht pauschal beantworten. Kommt drauf an, wie lange die Gerichtshilfe für ihren Bericht braucht und wie lange die Gnadenbehörde dann für den Entscheid. Einige Wochen... Vielleicht 4, vielleicht 8, vielleicht 12...
Halo super vielen Dank für die Antwort.
Bericht war positive nach Rücksprache mit dem netten Herren vom Gericht. Die Frage ist in wiefern er die Entscheidung inbegriffen wird
Er fließt in der Regel schon recht wesentlich ein.
Hallo zusammen
Also ich hatte im Mai 2019 vor über einem Jahr das Gnadengesuch gestellt bis heute ist nichts passiert
Na ja, durch Corona wird sich alles mal etwas verlangsamt haben. Gut für dich, so kannst du beweisen, dass du der Gnade tatsächlich würdig bist und dich rechtskonform verhalten.
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