Gnadengesuch - kommt das für mich in Frage?

4. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.09.2022 13:36:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Gnadengesuch - kommt das für mich in Frage?

Hallo ich habe gerade wenig Zeit, bin aufm Sprung zur Arbeit, deswegen etwas gekürzt.

Ich habe einen Brief bekommen, ich soll wegen Erschleichung von Leistungen 800€ Zahlen, das ganze bis heute, sonst muss ich zum Strafantritt und 40 Tage einsitzen.

Das blöde ist aber, ich habe seit heute erst einen neuen Job, dh. ich kann unmöglich diese 800€ von meinem ALG1 zahlen, zumal ich wegen der selben Sache gerade noch 1200€ zu Raten á 50€ / Monat abzahle.

Ich habe jetzt irgendwas von Gnadengesuch auf dem Brief gelesen, in wie fern kommt das für mich in Frage?
Ich wäre ja schon zufrieden, wenn man mir Ratenzahlung ein weiteres Mal gewähren würde mit 50€ im Monat.

Wenn ich jetzt in den Bau müsste, würde mir das das Genick brechen Beruflich und privat.

Hat Irgendjemand einen Tipp, was ich nun machen kann?

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-- Editiert DNAofDeath am 04.10.2011 06:59




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42120 Beiträge, 14678x hilfreich)

Setz Dich mit dem Rechtspfleger in Verbindung, möglicherweise ist ja noch eine Ratenzahlung drinnen.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34342 Beiträge, 17771x hilfreich)

Nun ja: Wenn der TE gerade erst den Strafbefehl erhalten hat, dürfte Ratenzahlung kein Problem sein. Wenn der Brief schon die Ladung zum Haftantritt ist, und danach klingt es ja, kann er Ratenzahlung höchstwahrscheinlich vergessen. Ein Gnadengesuch kann er erst recht vergessen: Das hat keine aufschiebende Wirkung und wird bestimmt nicht binnen 14 Tagen bearbeitet.

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Wenn Sie "bis heute" hätten zahlen sollen haben Sie also bislang absolut nichts in der Sache gemacht, und dass obwohl Sie ja Zeit hatten, denn die Arbeitsaufnahme war ja erst heute.

Na egal.
Sie können Ratenzahlung beantragen. Das sollten Sie aber schnell tun. Wenn der Rechtspfleger jetzt feststellt, dass Sie weder gezahlt noch sonstwie reagiert haben, erhalten Sie als nächstes die Ladung. Parallel zu dem Ratengesuch sollten Sie die erste Rate auch schon mal bezahlen und nicht noch weiter abwarten.

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#4
 Von 
guest-12305.09.2022 13:36:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke für die Antworten, auch wenn ich mich nicht an die Forenregeln gehalten habe, was mir leid tut, hatte die Verallgemeinerung vergessen, war wohl zu lange hier nicht mehr aktiv.

Ich werde morgen früh alles Geld zum Gericht bringen, was ich entbehren kann (also wirklich alles abzüglich miete+strom). Ich hoffe die Summe wird hoch genug sein, um einer Haftstrafe zu entgehen.

Weitere Antworten sind nicht mehr erforderlich =).

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9550x hilfreich)

quote:
auch wenn ich mich nicht an die Forenregeln gehalten habe, was mir leid tut, hatte die Verallgemeinerung vergessen,


In diesem Forum hier wird das nicht so eng gesehen.

Zitat:
Weitere Antworten sind nicht mehr erforderlich


Vielleicht doch:

Zitat:
Ich werde morgen früh alles Geld zum Gericht bringen,


Das alleine bringt wenig, selbst wenn der Betrag "reichen würde um einer Haftstrafe zu entgehen"

Vollstreckungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft, nicht das Gericht. Zwar kann man Einzahlungen auch bei der Gerichtskasse vornehmen, aber -wie gesagt- das alleine bringt nichts. Sie müssen schon Kontakt mit dem zuständigen Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft aufnehmen und mit diesem kommunizieren, ansonsten bewirkt die Zahlung nicht mehr, als dass sie die Anzahl Ihrer Hafttage verringert.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert !!Streetworker!! am 04.10.2011 23:16

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#6
 Von 
guest-12305.09.2022 13:36:18
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Moin, Alles ist gut.

Bin einfach hin, hab direkt 150€ eingezahlt, und gesagt, dass ich beabsichtige ab nächsten Monat 100€ monatlich einzuzahlen.

Die Rechtspflegerin war damit zufrieden, und hat gesagt, dass Haftbefehl erlassen wird, sollte der Betrag nicht eingehen, ansonsten bekomme ich halt eine Ratenvereinbarung zugeschickt.

Da ich die 100€/M zahlen werde, hat sich das Problem damit in Luft aufgelöst.

Der Thread kann also geschlossen werden.

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