Google Bewertung --> Abmahnung Verleumdung

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Arratel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Google Bewertung --> Abmahnung Verleumdung


Guten Tag zusammen,

mein Erster Beitrag hier entsteht leider aus der Not herraus...
Ich selbst kenne mich als Finanzwirt nur mit dem Steuerrecht aus und hatte mit allem anderen bisher keine Berührung. Ich bin hier natürlich auch nicht auf der Suche nach einer Beratung, viel mehr geht es darum ob ich mit meiner Empfindung richtig liege.

Folgender Sachverhalt:
Eine Frau wurde im Dezember an der Wirbelsäule operiert und war in der folge , bis heute , körperlich eingeschränkt. Im Dezember und Januar war der Ehemann zuhause um die Betreuung der 2 Kinder und die Pflege der Frau zu übernehmen. Für Februar hat die Famielie einen Pflegedienst beauftragt. Die Krankenkasse hatte eine Haushaltshilfe für 8Std. täglich ,5 Tage die Woche genehmigt. Nach langer Suche hat die Familie einen Pflegedienst gefunden, der ohne zögern den Auftrag unter den genannten Voraussetzung angenommen hat.

Knapp eine Woche vor Einsatzbeginn wurde der Frau dann bestätigt, dass ab dem 03.02.2020 eine Haushaltshilfe für 6Std. täglich kommt. Es sei noch nicht genau klar wer und wann genau aber das würde sich schon regeln. Hier fehlten schon 2 Std. täglich was die Familie nach kurzer unmutsbekundung aber so hingenommen haben. Die Erste Woche gab es dann diverse Abstimmungsprobleme, da Personal an Tagen eingeplant wurde, an denen eigene Termine anstanden. Es fehlte also an klarer Organisation des Pflegedienstes.

2 Wochen später, an einem Mittwoch gegen 17:00Uhr bekam die Frau dann eine Whats app Nachricht mit der Information, dass für den nächsten Tag kein Personal zur Verfügung stehe. Die Ansprechperson sei auch ab 18Uhr nicht mehr erreichbar und könne nichts regeln. die Familie wurde also vor die Tatsache gestellt, dass die stark eingeschränkte Frau am nächsten Tag mit 2 kleinen Kindern den Tag überstehen musste.

Durch diese diversen schlechten Erfahrungen folgte folgende Googlebewertung des Ehemannes :"Nicht zu empfehlen.. Schlechte bis keine Organisation.. Kein Personal trotz Zusagen.. Meine Frau sitzt nun nach einer Rücken OP mit 2 Kindern ohne Hilfe Zuhause, da einem gegen 18uhr gesagt wird,dass am nächsten Tag niemand kommen kann."

Für diese Bewertung hat der Mann nun eine Abmahung eines Rechtsanwaltes erhalten, der zufällig der Lebensgefährte derjenigen Dame ist, de den Pflegedienst betreibt.

Meiner Ansicht nach sind die Tatbestände des §187StGB hier nicht erfüllt, da es sich faktisch nicht um eine unwahre Tatsache handelt, sondern klar die Erfahrung der Familie wiedergibt, wenn auch sehr deutlich.


Ich würde mich über ein paar Einschätzungen von euch freuen.
Grundsätzlich bin ich nicht auf einen Rechtsstreit aus und würde das ganze gerne außergerichtlich Lösen. Allerdings wurde der Abmahnung direkt eine Rechnung in Höhe von 1.582,40€ beigelegt für die Leistung des Anwalts (Lebensgefährten )

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Arratel):
Für diese Bewertung hat der Mann nun eine Abmahung eines Rechtsanwaltes erhalten,

Und was genau schreibt er nun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Arratel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

DIe in der Bewertung getätigten Äußerungen seien unwahr und daher gem §187 StGB strafbar.
Es soll eine Strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben, die Bewertung gelöscht und 1.500€ für den bisherigen Arbeitsaufwand des RA bezahlt werden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wenn die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen und auch idealerweise noch beweisbar sind, dann würde ich darauf überhaupt nicht reagieren.

1x Hilfreiche Antwort

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