Gras im Internet bestellen

27. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Klarwasser
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Gras im Internet bestellen

Hallo,
eine Frage hat mich letztens ins grübeln gebracht.
Angenommen fiktive Person A bestellt im Darknet jeden Monat 20g Gras für seinen Eigenbedarf.
Was wäre, wenn dies nach 5 Jahren herausgefunden wird?
Das wären ja 60 Monate * 20g = 1,2 kg

Würde diese Person dann für 1,2kg verurteilt werden?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn es 5 Jahre nach der ersten Bestellung wäre, würde er für Erwerb von je 20g in 59 Fällen verurteilt (der älteste Fall wäre verjährt).

Wenn es 5 Jahre nach der letzten Bestellung herauskommt, würde er für max. 1 Fall a 20g verurteilt werden, da die anderen 59 verjährt wären, ggf. auch alle (wenn es bspw. 5,5 Jahre nach der letzten Bestellung herauskommt).

Eine Addition der Mengen (also Verurteilung wegen 1 Fall des Erwerbs von 1,2 KG) findet in keinem Fall statt. Jede Bestellung ist eine einzelne, unabhängige Tat.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.12.2020 00:39

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klarwasser
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):

Eine Addition der Mengen (also Verurteilung wegen 1 Fall des Erwerbs von 1,2 KG) findet in keinem Fall statt. Jede Bestellung ist eine einzelne, unabhängige Tat.


Ist das vom Strafmaß her schlimmer, wenn es 59 Taten a 20g sind?
Mit welcher Strafe hat man da zu rechnen, falls kein Gras gefunden wird und somit auch nicht der THC-Wert bestimmt werden kann?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Die Mindeststrafe für 1,2 KG auf einen Schlag wäre 1 Jahr Freiheitsstrafe. Wenn das Zeug aus dem Ausland kommt, wären es min. 2 Jahre.

Bei 60 (oder 59) mal 20g wäre theoretisch noch eine Geldstrafe möglich. Was praktisch passiert ist eine andere Frage, die sich nicht im Voraus beantworten lässt.



Zitat (von Klarwasser):
und somit auch nicht der THC-Wert bestimmt werden kann?


Das ist bei 20g egal. Die "geringe Menge" ist in jedem Fall überschritten (da kommt's auf's Brutto an) und die "nicht geringe Menge" (wo es auf den Wirkstoff ankommt) kann man bei 20g brutto noch nicht annehmen, im Wege der Schätzung, da zugunsten des Beschuldigten von einer unterdurchschnittlichen Qualität auszugehen ist. Wir reden also so oder so von einer "Normalmenge"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.210 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen