Hallo
Ich wollte mal fragen, ob jemand Erfahrung damit hat wie die Chancen bei einer Anzeige
wegen grobes Rausschmisses stehen.
Der Rausschmiss erfolgte aus folgenden Grund:
Ich ging zur Theke und wollte mir ein Bier holen. Als ich dann die Bons bezahlte, rief der Kellner das hier jemand Betrügen möchte(Zahlungsmittel Bons) - Ich hatte selber noch 6Bons und 40€ dabei, bezahlte aber mit 2Bons die ich von einem Bekannten bekam, weil er mir einen ausgeben wollte. Daraufhin kamen dann 2Türsteher und haben mir die Hände verdreht und rausgezerrt, wobei ich danach Schmerzen in der rechten Hand verspürte.
Ich konnte gar nicht glauben, was das ganze überhaupt solle und mich einfach wegen angeblichen Betrugs rauszuschmeissen. Dann habe ich die Polizei angerufen und Strafanzeige gegen den Türsteher gestellt(Hatte 1,5Promille). Ich habe mir vom Arzt eine Verstauchung der Hand attestieren lassen.
Macht die Strafanzeige Sinn? Und ist das Behaupten eines Betrugs anzeigbar?
Grober Rausschmiss
8. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2012 | 12:41
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Grober Rausschmiss
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. Januar 2012 | 13:12
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Auf Schmerzensgeld bin ich gar nicht aus,
finde so eine grobe Behandlung einfach sche***.
Ich wurde wegen Betrug angezeigt.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 8. Januar 2012 | 14:35
Von
Status: Schüler (258 Beiträge, 107x hilfreich)
quote:
Ich wurde wegen Betrug angezeigt.
Ach, daher weht der Wind...
-----------------
""
#4
Antwort vom 8. Januar 2012 | 18:47
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
daher weht der wind nicht.
ich wurde erst im nachhinein wegen betrug angezeigt,
wobei dieser auch nur unterstellt ist und die da nichts beweisen können.
-----------------
""
#5
Antwort vom 9. Januar 2012 | 11:44
Von
Status: Praktikant (958 Beiträge, 373x hilfreich)
quote:
Ich hatte selber noch 6Bons und 40€ dabei, bezahlte aber mit 2Bons die ich von einem Bekannten bekam, weil er mir einen ausgeben wollte.
Die Story ist ja so noch unvollständig. Solange die Bons nicht personalisiert sind, kann man selbstverständlich auch mit Bons bezahlen, die ein Dritter erworben hat.
Andererseits dürfte der Barkeeper auch keinen Grund haben, dich grundlos vorsätzlich falsch eines Betrugs zu beschuldigen.
Also was genau war der Anlass? Was hat der Barkeeper "falsch verstanden" oder was auch immer?
Wirft man dir vielleicht vor, du hättest mit gefundenen Bons bezahlen wollen (die legal nicht dir gehört hätten, sondern als Fundsache abgegeben werden müßten)? Das wäre in der Tat ein möglicher Betrugstatbestand.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
267.055
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten