Gründe für verkürzung der Bewährungszeit?

16. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
sabina585
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gründe für verkürzung der Bewährungszeit?

Hallo,


Ein Freund von mir hat eine Straftat begangen und ich wollte mich nur einmal informieren welche Gründe als "triftige Gründe" zur verkürzung der Bewährungszeit zählen.

Erstmal zur Vorgeschichte:
Straftaten die er in der Jugend begangen hat:
1x Sachbeschädigung (1. Mai Freinacht)
1x schwere Körperverletzung (Gruppe)
1x Hausfriedensbruch (Fussball spielen in einer nicht abgesperrten Halle)

Die Strafen hierfür (Sozialstunden + Geldstrafen wurden alle beglichen)


Nun Folgender Fall (nach Erwachsenenstrafrecht):

Er wurde angezeigt wegen (Körperverletzung (eine Ohrfeige) unter Alkoholeinfluss) und hat dafür eine Geldstrafe (Gerichtskosten + Geldstrafe waren ca. 1000€), eine Alkoholtherapie (5 x 1 Stunden) und eine Haftstrafe von 6 Monaten ausgelegt zur Bewährung auf 3 Jahre bekommen. Er darf also 3 Jahre lang nix mehr anstellen, ansonsten müsste er für 6 Monate ins Gefängniss + natürlich die Zeit die er für die neue Straftat bekommen würde.

Die Geldstrafe wurde bezahlt und die Alkoholtherapiestunden alle gehalten. Von den 3 Jahren Bewährung sind jetzt knapp 2 Jahre um, nun zu meiner Frage:

Es gibt ja die Möglichkeit die Bewährungszeit zu Verkürzen ( Zum Beispiel von 3 Jahren auf 2 Jahre), welche Gründe gelten als "triftige Gründe"?

- Arbeitsplatzsuche?
- Wohnungssuche?
- Studium?
- Ausbildung?

Vielen Dank!!

PS: Viele Anwälte werden warscheinlich jetzt die Augen verdrehen und sich ihr Bild machen, aber es waren alles dumme Jugendsünden und meiner Meinung nach auch nicht richtig beurteilt:

Wenn ein Abiturient! eine Anzeige bekommt weil er in seiner Freizeit mit seinen Freunden in eine offene! Sporthalle geht um Fussball zu spielen, an Freinacht mit seinen Freunden draußen blödsinn treibt und bischen mit eiern, mehl und Klopapier schmeißt, eine weitere Anzeige bekommt weil sie sich zu dritt gegen 2 pöpelnde, Streitsuchende Jugendliche verteidigen, und dann zur Bewährung verurteilt wird weil jemand seine Freundin beleidigt und er ihm daraufhin eine Ohrfeige gibt(im betrunkenen Zustand mit 1,6 Promille) find ich es im, Gegenzug dazu irgendwie arm das Kinderschänder, Vergewaltiger und Betrüger immer noch frei rumlaufen!!!

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-- Editiert sabina585 am 16.12.2011 14:57

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- Arbeitsplatzsuche?
- Wohnungssuche?
- Studium?
- Ausbildung? <hr size=1 noshade>


Nichts von dem rechtfertigt für sich alleine genommen eine Verkürzung der Bewährungszeit. Warum auch? Bei nichts vom dem "stört" eine Bewährung gundsätzlich. Man kann auch keine allgemeingültige Liste aufstellen. Man kann unter Darlegung seiner konkreten Umstände eine Verkürzung beantragen, und das Gericht wird dann entscheiden, ob es verkürzt oder nicht. Auch die Meinung des Bewährungshelfers zu dem Thema wird eine gewichtige Rolle spielen.

Die mangelnde Unrechtseinsicht sollte man aber vielleicht dabei nicht so offen zur Schau stellen wie hier.

quote:<hr size=1 noshade>dazu irgendwie arm das Kinderschänder, Vergewaltiger und Betrüger immer noch frei rumlaufen!!! <hr size=1 noshade>


Genau - so lange nicht auch der letzte Kinderschänder hinter Gittern sitzt, sollte Körperverletzung, Sachbeschädigung usw. grundsätzlich straffrei sein.

Vielleicht nicht immer zuerst mit der Finger auf andere zeigen, sondern an die eigene Nase fassen.

quote:<hr size=1 noshade>weil sie sich zu dritt gegen 2 pöpelnde, Streitsuchende Jugendliche verteidigen, und dann zur Bewährung verurteilt wird <hr size=1 noshade>


Tja, das mit dem "verteidigen" hat das Gericht anscheinend anders gesehen. Und wenn sie zu Dritt waren, war es offenbar eine "gefährliche Körperverletzung" nach § 224 StGB . Und dafür sind 6 Monate die gesetzliche Mindeststrafe. Weniger konnte es also im Regelfall gar nicht geben.

quote:<hr size=1 noshade>alles dumme Jugendsünden <hr size=1 noshade>


Schwere Körperverletung ist eine dumme Jugendsünde Deiner Meinung nach? Entweder meinst Du etwas anderes als "schwere Körperverletzung" (z.B. gefährliche KV) oder Du solltest Deine Meinung dazu vielleicht noch mal überdenken:

quote:<hr size=1 noshade>§ 226
Schwere Körperverletzung

(1) Hat die Körperverletzung zur Folge, daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt


so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.


<hr size=1 noshade>


-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"



-- Editiert !!Streetworker!! am 16.12.2011 15:56

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