Grundlagen der bewahrungshilfe

4. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go601587-47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlagen der bewahrungshilfe

Meine Frage lautet, ob ich denn auch sowas wie rechte habe, in Bezug auf die Bewährungshilfe..z.b.: darf ich, wenn ich Schwierigkeiten mit der mir zugeordneten Person habe, einen Wechsel beantragen..?
Wo, kann man sich als Klient hinwenden, wenn man sich nicht gut betreut fühlt..?
Leider, wurde ich von dieser Person schon mehrmals nachweislich angelogen..!
Dinge, die man ausmacht, werden von ihrer Seite nicht eingehalten usw...
gibt es irgendeine Stelle an die man sich als Klient wenden kann bzw. eine rechtliche Grundlage, auf die man sich, als Klient berufen kann..?
oder, wird einem als Erwachsener Mensch, einfach irgendeine Person zugeordnet, die dann willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage walten und verwalten darf..??




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9553x hilfreich)

Zitat (von go601587-47):
darf ich, wenn ich Schwierigkeiten mit der mir zugeordneten Person habe, einen Wechsel beantragen..?


Ja

Zitat (von go601587-47):
Wo, kann man sich als Klient hinwenden, wenn man sich nicht gut betreut fühlt..?


Zunächst mal an den Leiter der Bewährungshilfe. Die nächst höhere Instanz ist nicht in jedem Bundesland dieselbe, weswegen es darauf ankommt, in welchem Bundesland das ganze stattfindet.

Zitat (von go601587-47):
als Erwachsener Mensch,


Zum eigentlichen Sachverhalt lässt sich mangels Schilderung der Vorkommnisse nichts weiter sagen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2084 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat:
einfach irgendeine Person zugeordnet, die dann willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage


Nicht willkürlich und aufgrund richterlicher Anordnung. Ist doch genauso gut. :-)

1x Hilfreiche Antwort

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