Meine Frage lautet, ob ich denn auch sowas wie rechte habe, in Bezug auf die Bewährungshilfe..z.b.: darf ich, wenn ich Schwierigkeiten mit der mir zugeordneten Person habe, einen Wechsel beantragen..?
Wo, kann man sich als Klient hinwenden, wenn man sich nicht gut betreut fühlt..?
Leider, wurde ich von dieser Person schon mehrmals nachweislich angelogen..!
Dinge, die man ausmacht, werden von ihrer Seite nicht eingehalten usw...
gibt es irgendeine Stelle an die man sich als Klient wenden kann bzw. eine rechtliche Grundlage, auf die man sich, als Klient berufen kann..?
oder, wird einem als Erwachsener Mensch, einfach irgendeine Person zugeordnet, die dann willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage walten und verwalten darf..??
Grundlagen der bewahrungshilfe
4. Februar 2022
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Frage vom 4. Februar 2022 | 09:04
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Grundlagen der bewahrungshilfe
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#1
Antwort vom 4. Februar 2022 | 16:23
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9517x hilfreich)
Zitatdarf ich, wenn ich Schwierigkeiten mit der mir zugeordneten Person habe, einen Wechsel beantragen..? :
Ja
ZitatWo, kann man sich als Klient hinwenden, wenn man sich nicht gut betreut fühlt..? :
Zunächst mal an den Leiter der Bewährungshilfe. Die nächst höhere Instanz ist nicht in jedem Bundesland dieselbe, weswegen es darauf ankommt, in welchem Bundesland das ganze stattfindet.
Zitatals Erwachsener Mensch, :
Zum eigentlichen Sachverhalt lässt sich mangels Schilderung der Vorkommnisse nichts weiter sagen.
#2
Antwort vom 4. Februar 2022 | 19:28
Von
Status: Student (2021 Beiträge, 531x hilfreich)
Zitat:einfach irgendeine Person zugeordnet, die dann willkürlich und ohne gesetzliche Grundlage
Nicht willkürlich und aufgrund richterlicher Anordnung. Ist doch genauso gut. :-)
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