Gültiges Semesterticket: Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren

23. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Megamatic
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gültiges Semesterticket: Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren

Hallo,
ich habe ein Schreiben vom Polizeipräsident erhalten, mit Betreff "Belehrung / schriftliche Äußerung im Strafverfahren". Es handelt sich um Beförderungserschleichung in drei Fällen. Mit dem Schreiben werde ich informiert, dass ich die Möglichkeit habe, mich shriftlich zur Beschuldigung zu äußern oder Beweiserhebungen zu beantragen.

Hier der Kontext:
Ich wurde 3 Mal kontrolliert und hatte mein gültiges Semesterticket nicht dabei. Aus privaten und zeitlichen Gründen (nicht in Berlin auf längere Zeit), teilweise auch wegen Zerstreutheit, habe ich nicht die Möglichkeit wahrgenommen, mein Semesterticket noch nachträglich nachzuweisen und somit das erhöhte Beförderungsgeld auf 7€ zu reduzieren. So habe ich also jedes Mal das erhöhte Beförderungsgeld bezahlt, teilweise sogar mit Mahngebühr wegen Abwesenheit aus Berlin. Jetzt wird mir also die Beförderungserschleichung vorgeworfen.

Meine Frage:
Soll ich mich schiftlich äußern und dabei angeben, dass ich in Besitz eines gültigen Semestertickets für die genannten Termine bin, aber das Nachreichen versäumt habe und so die erhöhten Beförderungsgelder gezahlt habe? Meiner Logik nach (das heißt nicht zwangsläufig juristisch korrekt) habe ich keine Beförderungserschleichung begangen, da ich ja eigentlich in Besitz eines Semestertickets bin und somit für die Nutzung der BVG Transportmittel vorab gezahlt habe. Somit ist also kein Schaden verursacht worden.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17242x hilfreich)

Soll ich mich schiftlich äußern und dabei angeben, dass ich in Besitz eines gültigen Semestertickets für die genannten Termine bin, aber das Nachreichen versäumt habe und so die erhöhten Beförderungsgelder gezahlt habe? Natürlich sollten Sie das. Und eine Kopie des Semestertickets sollten Sie auch gleich mit einreichen.

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