Hallo zusammen,
in meiner Verwandtschaft gibt es leider eine Person, gegen die wegen diverser Steuervergehen ermittelt wird.
Die Staatsanwaltschaft hat nun die beschlagnahmten Datenträger von einem IT-Gutachter untersuchen lassen. Das Gutachten liegt bereits vor. Laut Anwalt betragen die Gutachterkosten dafür um die 10.000 Euro.
Der Beschuldigte ist nun leider verstorben und das Strafverfahren gegen ihn wird wohl eingestellt.
In der Verwandtschaft ist jedoch nun die Panik groß, dass die Kosten des Verfahrens und die hohen Gutachterkosten von den Erben übernommen werden müssen.
Vielleicht kennt sich ja hier jemand damit aus und kann eine Einschätzung abgeben.
Vielen Dank dafür im Voraus!
Viele Grüße Leonie
Gutachterkosten nach Todesfall im Strafverfahren
27. September 2020
Thema abonnieren
Frage vom 27. September 2020 | 10:21
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gutachterkosten nach Todesfall im Strafverfahren
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. September 2020 | 11:19
Von
Status: Master (4614 Beiträge, 554x hilfreich)
Mein Beileid.
Das Verfahren gegen den Beschuldigten wird eingestellt (§206a StPO) die entstandenen Gutachterkosten gehen zu Lasten der Staatskasse.
Zitat:$ 465 (3) StPO
...
(3) Stirbt ein Verurteilter vor eingetretener Rechtskraft des Urteils, so haftet sein Nachlaß nicht für die Kosten.
#2
Antwort vom 27. September 2020 | 11:34
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Unter dem Strich richtig, allerdings unter Anwendung anderer Vorschriften, da wir hier offenbar noch im Ermittlungsverfahren sind. § 206a StPO ist erst nach Eröffnung des Hauptverfahrens anwendbar.
Die Einstellung erfolgt nach § 170(2) StPO und Kostentragung der Staatskasse nach § 467(1) StPO. Bei den (externen) Gutachterkosten handelt es sich um "Auslagen der Staatskasse" iSv. § 467(1) StPO
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 27. September 2020 | 11:46
Von
Status: Master (4614 Beiträge, 554x hilfreich)
Vielen Dank für die Berichtigung.
Und jetzt?
Schon
268.224
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
11 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
6 Antworten