HAUPTVERFAHREN!

8. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
raikagesama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
HAUPTVERFAHREN!

ist es möglich, dass zeugen nicht vorgeladen werden (bei dem hauptverfahren im gericht), wenn sie schon vor monaten ihre aussage gemacht haben???

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9 Antworten
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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Richtig. Zeugen werden dann geladen, wenn das Gericht meint, dass die Aussage wichtig ist. Ob sie schon vorher (bei der Polizei) ausgesagt haben, ist dafür völlig egal, denn es gilt das Prinzip der Unmittelbarkeit. Wenn das Gericht also meint, dass ein Zeuge wichtig ist, wird es ihn laden auch wenn er schon vorher mal ausgesagt hat.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
raikagesama
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

achso okay danke für die antworten
wie ist das dann, wenn der geladene zeuge sich quasi an nichts mehr erinnert(aufgrund von verschiedener faktoren wie z.B. die zeit, prüfungen etc.)? kann er sich auf seine aussage bei der polizei beziehen?
denn ist es nicht besser nichts zu sagen anstatt was falsches?


-- Editiert raikagesama am 08.12.2011 20:55

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Der Zeuge kann sich in der HV nicht auf frühere Aussagen beziehen. Er soll nur das sagen, was er noch in Erinnerung hat. Wenn er also etwas nicht mehr weiß, kann er sagen, dass er sich nicht mehr erinnert. Dann können ihm seine früheren Aussagen "vorgehalten" werden. Soll heißen, man liest sie ihm auszugsweise vor. Sinn der Sache ist, dass ihm vielleicht wieder etwas einfällt. Wenn nicht, dann ist das eben so. Es ist nicht schlimm, wenn sich ein Zeuge nicht mehr erinnert. Eine Vernehmung ist keine Prüfung wie in der Schule, wo man auf alles eine Antwort haben sollte. Wenn man etwas nicht mehr weiß, ist es eben nicht zu ändern.

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#5
 Von 
rescco
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

manchmal wird aber auch nur ein Zeuge vom Hörensagen geladen, die reinen Tatzeugen aber nicht. Und Erster muss dann aussagen, was er von den Tatzeugen vor Monaten gehört hat.

Manchmal werden aber auch Zeugen geladen, die am Verhandlungstag hunderte Kilometer weit weg sind, auf mehrfache Nachfrage aber dringenst benötigt werden. Und dann am Verhandlungstag ungläubig gefragt werden, warum sie denn von soweit her anreisen und das nicht mitgeteilt haben; man hätte sie wegen der enormen Kosten sonst wieder ausgeladen...

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Äh, ja. Sowas soll es geben...

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1499x hilfreich)

Ja, kommt vor. Nicht schön, aber passiert eben.
Sollte das als Kritik gemeint sein: Fehler passieren eben.
Nur werden die von anderen meist für schlimmer gehalten als die eigenen.

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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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#8
 Von 
rescco
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Fehler passieren, keine Frage!

Nur, in beiden Fällen wurde das jeweilige Gericht mehrfach darauf hingewiesen, dass hier augenscheinlich etwas schief laufen könnte. Die Hinweise wurden ignoriert.

Das sind m.E. vermeidbare Fehler. Oder irre ich da? ;-)

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"Wer die Wahrheit sagt, braucht ein verdammt schnelles Pferd!"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30223 Beiträge, 9557x hilfreich)

Nee, aber auch vermeidbare Fehler kommen vor. Der wohl größte Teil aller Fehler hat die Eigenschaft vermeidbar zu sein.

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