Serv,,,bin 18 und noch nicht vorbestraft..
unzwa ,es geht um folgendes :
Ich habe ein Abiturszeugniss gefälscht (besitze selber keins..)und mich damit beworben bei einer FH.. jetzt ist das aufgeflogen..es ist mir klar das ich jetzt wegen urkundenfälschung und Betrug dran bin..
(aber)
auch habe ich eine Fälschung angefertigt und sie als "originales" Exemplar beim beglaubigen vorgelegt und es hatt geklappt..die Fälschung wurde kopiert und beglaubigt.. nun zu meinen fragen:
- kann ich von dem beglaubiger auch eine Anzeige bekommen? (ich vermute ja...)
- wenn ja was droht mir? muss ich mit einer Haftstrafe, mit sicherheit rechnen?? (also in der Summe[2mal Betrug und einmal Fälschung]..)
- ist eine hausdurchsuchung auch zu erwarten?
- was wäre an dieser Stelle ratsam? / wie soll ich mich verhalten??
Ich bitte um aufrichtige und schnelle Antworten, und nicht um Gesetzes-zitate/Auszüge (ich weiß selber das es ******* und illegal ist..)
Ich danke jedem der mir helfen kann,,
-- Editiert von heiliges_kanonenrohr am 01.08.2008 18:00:33
HILFE HILFE!!!!!!!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Als Erstes solltest Du Dich SOFORT und PERSÖNLICH zum Dekan der FH begeben und Dich entschuldigen, also um gut Wetter bitten.
Es muß Dir klar sein, daß DU jetzt zu Kreuze kriechen mußt !!
Vielleicht hast Du Glück und die FH hat noch keine Anzeige erstattet.
Sollte bereits eine Anzeige am Laufen sein, ist es am Sinnvollsten, den zuständigen Staatsanwalt PERSÖNLICH aufzusuchen und diesem zu erklären, daß es sich um einen einmaligen Ausrutscher handelt und dieser nicht wieder vorkommen wird.
Ehrlichkeit mindert in den meisten Fällen die Strafe !!
In den Knast wirst Du wohl nicht kommen, aber einige Sozialstunden werden schon fällig werden .
-----------------
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Hallo,
in diesem Zusammenhang ist es völlig egal wer Sie anzeigt, da es sich bei der Urkundenfälschung um kein Antragsdelikt handelt. Die StA muss es verfolgen egal ob Sie jemand anzeigt oder nicht. Und wer die Anzeige dann erstattet ist in diesem Zusammenhang auch egal.
quote:
Als Erstes solltest Du Dich SOFORT und PERSÖNLICH zum Dekan der FH begeben und Dich entschuldigen, also um gut Wetter bitten.
Es muß Dir klar sein, daß DU jetzt zu Kreuze kriechen mußt !! Vielleicht hast Du Glück und die FH hat noch keine Anzeige erstattet.
Das macht Sinn, insbesondere wäre wichtig ob die FH Anzeige erstattet hat oder nicht.
Hat die FH Anzeige erstattet ist eigentlich nur abwarten angesagt, die StA aufzusuchen halte ich für wenig sinnvoll weil das Verfahren da möglicherweise noch gar nicht vorliegt sondern die Polizei noch ermittelt.
Eine Hausdurchsuchung müssen Sie wohl nicht befürchten, Sie hatten ja genug Zeit Beweismittel fortzuschaffen, sodas ein Erfolg hier fraglich wäre. im übrigen liegt der SV auch auf der Hand.
Daher sollten Sie sich wenn Sie zur polizeilichen Vernehmung geladen werden geständig einlassen.
quote:
Ehrlichkeit mindert in den meisten Fällen die Strafe !!
In den Knast wirst Du wohl nicht kommen, aber einige Sozialstunden werden schon fällig werden .
Auch ich halte eine Arbeitsauflage im Bereich der 200 Stunden für wahrscheinlich. Eine Jugendstrafe kann hier wohl nicht verhängt werden.
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