HILFE: Ladendiebstahl-Entschuldigungsschreiben

5. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Amy*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
HILFE: Ladendiebstahl-Entschuldigungsschreiben

Heute habe ich die größte und wohl beschämendste Dummheit meines Lebens begangen: bei H&M habe ich mich mit einem Armreif im Wert von 7,90€ auf den Weg zum Ausgang gemacht - bezahlt habe ich ihn nicht und wurde promt von einem Ladendetektiv gestellt.
Ich musste ihm in sein Büro folgen und habe sofort gestanden. Dann wurde ich informiert dass jetzt Strafanzeige gegen mich erstattet wird und ich demnächst Post von der Polizei bekomme.
Der peinliche Höhepunkt ist dass ich Jurastudentin bin und nun natürlich mit allen Mitteln eine Einstellung nach § 153 (ff.) StPO erreichen möchte, ein Eintrag ins BZR wäre mein Untergang!!!
Als ich heimkam habe ich also als erstes ein Entschuldigungsschreiben an den "Geschäftsführer/in" der Filiale aufgesetzt und das kommt auch von Herzen, denn ich bereue meine dämliche Tat zutiefst!

Meine Frage ist nun folgende:
den Strafantrag werden die wohl auf gar keinen Fall zurückziehen.
Soll ich es trotzdem versuchen/ansprechen oder kommt das beim Staatsanwalt womöglich ungut an?
Habe folgende Passage gedacht:


(...) Des Weiteren habe ich natürlich Verständnis dafür, dass Sie mein Verhalten nicht ohne Konsequenzen hinnehmen können und bin selbstredend bereit die Verantwortung für dieses zu übernehmen.
Dennoch ersuche ich Sie, auf Grund meiner Einlassung und des betreffenden Warenwerts Milde walten zu lassen und die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, von der Stellung eines Strafantrages gegen mich abzusehen und sich im Rahmen eines außerrechtlichen Vergleichs mit mir zu einigen, in dessen Umfang ich beispielsweise eine angemessene Spende an eine auch von H&M unterstützte Organisation wie z.B. UNICEF oder die Mentor Foundation entrichten könnte/würde.

Was meint ihr, ist das zu "unverschämt", wird es mir evtl. nachteilig ausgelegt?

Ich danke jedem der sich meiner Frage annimmt sehr, bin total verzweifelt und voller Scham!

LG.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Dennoch ersuche ich Sie, <hr size=1 noshade>


Ersuchen heißt soviel wie auffordern. Das wird wohl nicht gut bei H&M ankommen. Man kann das Kind -wenn dann- schon beim Namen nennen: Sie "bitten" darum...

Ansonsten kann man das sicher so machen, wenn man will. Wie der sachbearbeitende Staats- oder Amtsanwalt es aufnimmt kann man logischerweise nicht vorhersehen. Wäre ich der StA würde es bei bei -wenn als Bitte formuliert- keine Nachteile geben (bei "ersuchen" schon ;) )

Als Jurastudentin wissen Sie natürlich, dass der § 248a StGB nur ein relatives Antragsdelikt ist (kein absolutes, wie etwa Hausfriedensbruch), also die StA auch verfolgen kann, wenn es keinen Strafantrag des Gesch. (mehr) gibt...

Als Ersttäter ist bei dem Warenwert aber eine Einstellung zumindest nach § 153a StPO durchaus wahrscheinlich (so oder so)



-----------------
"da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"



-- Editiert am 05.08.2009 23:23

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amy*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Abend Bob,

erstmal vielen lieben Dank für Ihre Antwort!
Sie haben natürlich Recht, "ersuchen" klingt in Anbetracht meiner Situation tatsächlich sehr großspurig... ;-)
War auch nur ein erster Rohentwurf. Da ich davon ausgehe dass das vom Ladendetektiv ausgefüllte Formular so oder so vermutlich bereits auf dem Weg zur Polizei ist wenn mein Schreiben bei der Filiale eintrifft, sollte ich die betr. Passage vlt. auch am besten ganz weglassen und mich auf die Entschuldigung für mein missbilligenswertes Verhalten beschränken.
Und dann darauf hoffen dass die StA mich ohne größere Konsequenzen aufgrund der Einlassung und des geringen Warenwerts "davonkommen" lässt...
Ich verstehe nicht wie ich das tun konnte und vor allem auch so leicht meine Zukunft aufs Spiel setzen konnte.

Einen schönen Abend wünsche ich noch!

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wenn Sie sich rel. sicher sind, dass der Strafantrag eh schon gestellt/unterwegs ist, würde ich die Passage auch komplett weglassen.

quote:
Einen schönen Abend wünsche ich noch!


Danke, ebenso...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Noch ein Hinweis fürs kommende Strafverfahren: Möglichst nicht erwähnen, dass man Jura studiert. Das macht alles, wenn mann Prof. Beulke glaubt alles noch schlimmer ;)

-----------------
"Cand. Iur. C.Konert
MLU Halle-Wittenberg
Wissenschaftliche Hilfskraft"

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich würde überhaupt kein Theater machen und auch keine aufwändigen Entschuldigungsschreiben verfassen, erst recht nicht an das Geschäft, denn das interessiert keinen. Und mit Sicherheit werden diese das Schreiben auch nicht an die Polizei weiterleiten. Also lass das am besten.

Ich würde - sobald von der Polizei ein Anhörungsbogen kommt - dort schriftlich die Tat einräumen und mein Bedauern ausdrücken. Das kommt dann in die Akte und der Staatsanwalt sieht es, wenn er eine Entscheidung trifft.

Wenn es tatsächlich die erste strafrechtliche Auffälligkeit ist, wird die ganze Sache bestimmt nach § 153 StPO eingestellt, im schlimmsten Fall nach § 153a StPO .

Eine Verurteilung ist eher unwahrscheinlich. Aber welbst wenn, würde dies einer weiteren juristischen Karriere nicht im Wege stehen.




-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Amy*
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich denke schaden kann mir das Schreiben auf keinen Fall und habe vor es an den Anhörungsbogen anzuheften, von daher werde ich es nachher losschicken - allerdings ohne meine "Wiedergutmachungsvorschläge".

Hauptsache diese schreckliche Geschichte ist so schnell wie möglich beendet, bestenfalls natürlich durch Einstellung, aber da bin ich momentan noch guter Dinge! :)

Euch allen noch einen schönen Donnerstag und Danke dass ihr euch Zeit für mein Problem genommen habt!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tatti3001
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Amy,

es ist schon lange her als du diesen Beitrag hier erfasst hast. Dennoch möchte ich dich fragen wie ist der Fall damals ausgegangen? Wurde der Verfahren eingestellt? Falls ja, nach 153 StPO oder nach 153a StPO? Müsstest du eine straffe zahlen?
Und wie lange hat es gedauert zwischen der schriftlichen Anhörung der Polizei und dem Bescheid der Staatsanwaltschaft?

Ich danke jetzt schon für deine Antwort, da es für mich momentan sehr wichtig ist. Bin in die gleiche Situation geraten :sad: , die größte Dummheit meines Lebens :bang:

Freundliche Grüße

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

Liebe Leute, unterlasst es bitte solche "Uralt-Beiträge" zu reaktivieren. Die damalige TE hat sich hier seit 7(!) Jahren nicht mehr gemeldet. Und selbst wenn Sie Ihnen mitteillen könnte, dass das Verfahren damals bei ihr eingestellt wurde, könnten Sie für Ihr Verfahren daraus genau: "Null" ableiten. Jede Staatsanwaltschaft arbeitet anders. Außerdem ist der Fall schon deswegen nicht mir Ihrem vergleichbar, da die damalige TE nicht strafrechtlich vorbelastet war.

Sie haben in Ihrem thread eine kompetente Auskunft auf Ihre Frage erhalten. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass man mehr dazu nicht sagen kann und dass es absolut null Sinn macht (in Bezug auf eine Prognose zu Ihrem Verfahren), andere Betroffene zu fragen, wie deren Verfahren ausgegangen ist.

Im Übrigen bitte ich darum, hier nicht mit 2 verschiedenen Accounts "unterwegs zu sein". Also bitte entweder für "Tatti3001" entscheiden und den "Facebook-Login" (fb439756-36) brach liegen lassen oder anders herum.

Vielen Dank

Moderator 1

***Thread geschlossen***


-- Editiert von Moderator1 am 20.04.2016 02:48

2x Hilfreiche Antwort

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