HILFE! Problem mit mehrmals entwerteten Busticket

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.03.2009 15:09:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE! Problem mit mehrmals entwerteten Busticket

Erst mal Hallo! :)

Ich weis nicht ab das hier reingehört, wenn nicht bitte verschieben.

Nun zu dem Fall:

Angenommen, Person X fährt mit dem Bus und hat ein 4er Ticket das aber ungefähr 10mal entwertet worden ist. Jetzt wird Person X mit diesem Ticket vom K… erwischt.

1) Außer den 40€ Beförderungsentgeld. Was kommt da auf Person X zu?
2) Person X wurde gesagt das für die zusätzlichen 6mal Entwertung des Tickets jeweils 40€ bezahlt werden müssen, sowie ein Anzeige wegen Betrug ins Haus flattert, stimmt das?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.03.2009 15:09:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir keiner Helfen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

1. Ein Strafverfahren wegen Leistungserschleichung und evtl. Urkundenfälschung. Für eine Strafprognose müßte man Alter und Vorstrafen kennen. Ein nicht vorbestrafter Erwachsener bekäme etwa 30 bis 40 Tagessätze Geldstrafe (ganz unverbindliche Schätzung!).
2. Die 40 Euro sind das erhöhte Beförderungsentgelt. Das kriegen die Verkehrsbetriebe dann in der Tat 6mal. Ansonsten: Siehe 1.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
guest-12315.03.2009 15:09:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Person ist 22 Jahre alt und hat noch keine Vorstrafen.
Wie sieht es den mit den Tagessätzen aus, wenn die Person ein Praktikanten Einkommen von unter 250€ hat?
Und gilt der beschriebene Fall als einmal Schwarzfahren oder kann er auch als mehrmals Schwarzfahren ausgelegt werden?

http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/tipps/alltag.html

Hier steht was Interessantes unter Betrug. Könnte man das auf diesen Fall beziehen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12315.03.2009 15:09:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Wird dieses Vergehen den ins Strafregister vermerkt?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Betrug liegt vor, wenn eine Person über etwas getäuscht wird, sich irrt, es zu einer Vermögensverfügung kommt und dann ein Schaden eintritt.
Auf das von Ihnen beschriebene Schwarzfahren, also mit einem mehrmals entwerteten Ticket bezogen bedeutet das (im Erfolgsfall): Der Kontrolleur sieht das Ticket, hält es für echt bzw. ordnungsgemäß entwertet, macht keine Forderung geltend sondern lässt weiterfahren, wodurch der Verkehrsbetrieb einen Schaden hat.
Merkt es der Kontrolleur, ist es ein versuchter Betrug.

Hat jemand dagegen gar keinen Fahrschein, ist es nur ein Erschleichen von Leistungen.

Das Verfahren kann eingestellt werden, ggf. gegen eine Geldauflage, es kann auch ein Strafbefehl (ich sehe es auch im Bereich 30 - 40 TS) erlassen werden. Wenn der Beschuldigte natürlich schon im Ermittlungsverfahren herumzickt muss davon ausgegangen werden, dass er gegen den SB Einspruch einlegt. Dann würde gleich angeklagt werden.

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#6
 Von 
deeva
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

der Mindesttagessatz beträgt 10 Euro, das der übliche Sozialhilfesatz zugrunde gelegt wird.

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#7
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Der Mindestsatz beträgt 5 €, § 40 Abs. 1 Satz 2 StGB .
Es ist aber richtig, dass kaum unter 10 € verhängt wird. Es soll ja ein dreißigstel Monatseinkommen sein, und unter 300 € hat kaum jemand.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.03.2009 15:09:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal DANKE! für die Antworten.

Im diesem Fall ist es also versuchter Betrug oder doch die Erschleichung von Leistungen?

Was wird den härter Verurteilt bzw. was ist schlimmer.
Der Betrug oder die Erschleichung von Leistungen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

es handelt sich, wie von wastl dargelegt, um Betrug in 6 Fällen. Die Strafandrohung für Betrug ist höher, aber faktisch werden Sie auch nicht mehr kriegen als ein klassischer Schwarzfahrer. Und die Verurteilung wird im Bundeszentralregister vermerkt, allerdings nicht im Führungszeugnis.
Was die Tagessatzhöhe anbelangt: Ein Einkommen von 250 Euro wird man Ihnen so nicht abnehmen. Vielleicht haben Sie Kost und Logis bei Ihren Eltern - auch das ist Einkommen. Weniger als 10 Euro pro TS wird es nicht werden.

Gruß vom mümmel

-- Editiert von muemmel am 25.01.2009 01:22

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#10
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Nur mal zu Klarstellung:

Die Mindestanzahl der Tagessätze beträgt 5, die Höchstzahl grundsätzlich 360, § 40 Abs.1 S. 2 StGB.
Die Tagessatzhöhe beträgt mindestens 1 € und höchstens 5000 €, § 40 Abs. 2 S. 3 StGB .
Bei 250 € im Monat ist die Tagessatzhöhe 8 €, wird aber häufig auf 10 € "aufgerundet".

-- Editiert von ezi-cat am 25.01.2009 14:16

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Zitat:
Der Mindesttagessatz beträgt 10 Euro, das der übliche Sozialhilfesatz zugrunde gelegt wird.




Das ist nicht richtig!
Der Tagessatz bei Leistungsempfängern nach Harz4 soll müsste eigentlich 7,- Euro betragen (LG Stuttgart 7 QS 95/07)

Allerdings weiß ich von Streetworker das, man auch mit dieser dort aufgestellten Argumentation häufig nicht in den Berufungsverfahren durchdringt, wobei das LG dort durchaus schlüssig subsumiert hat. Und sich die Obergerichte dieser Rechtssprechung angeschlossen haben. Sofern ich das richtig im Kopf habe. So Auch OLG Stuttgart NJW 1994 S. 745 m.w.N. <hr size=1 noshade>

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

-- Editiert von Rechtsmacher am 25.01.2009 16:45

-- Editiert von Rechtsmacher am 25.01.2009 16:46

-- Editiert von Rechtsmacher am 25.01.2009 16:47

-- Editiert von Rechtsmacher am 25.01.2009 16:49

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12315.03.2009 15:09:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Würde sich das verfassen eines Entschuldigungsbriefes den positiv auf das Strafmaß auswirken?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
123DetTe
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 6x hilfreich)

Eine Entschuldigung kann sich immer positiv auf das Strafmaß auswirken.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12315.03.2009 15:09:23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi,

ich melde mich mal wieder. So die Sache sieht jetzt so aus. Die Strafe an die Verkehrsgesellschaft wurde bezahlt es waren 4x40€. Also 4mal zuviel abgestempelt. Ich habe auch ein Entschuldigungsschreiben verfasst und weggeschickt.Meine Frage ist nun wann das Schreiben vom Anwalt oder Polizei bei mir sein sollte? Gibt es da eine Frist?

mfg

FoxHoundHunter

0x Hilfreiche Antwort

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