HILFE Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte HILFE

24. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
xmarcusx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
HILFE Widerstand gg. Vollstreckungsbeamte HILFE

Hallo leute!

Ich hoffe, dass mir jmd von euch helfen kann. Mir wird vorgeworfen dass ich mich gegen Vollstreckungsbeamte widersetzt hätte, was aber nicht stimmt.

Folgendes ist passiert:
Letzte Woche besuchte ich ein Konzert in der MAnnheimer Innenstadt. Als ich gegen 20.00h gehen wollte lief ich aus dem Hauptausgang. Dort wurde eine Gruppe junger Punks begleitet von Bereitschaftspolizei aus dem Veranstaltungsgelände durch die Menschenmenge geleitet. Dies war jedoch für mich so im ersten Moment nicht erkennbar. Auf einmal stand ich mitten in der Gruppe der Punks und sah was los war - dass sie wohl gerade abtransportiert wurden. Da die Polizei nur locker neben ihnen Spalier lief ging ich einfach aus der Gruppe und aus dem Polizeispalier heraus. Daraufhin wurde ich zurück gezogen und wieder in die Gruppe Punks geschubst. Ich fragte was überhaupt los sei, und sagte, dass ich überhaupt nichts mit dieser Gruppe zu tun habe und ich nicht weiss was das hier solle. Daraufhin antwortete eine Polizistin dass ihr dass auch egal sei und ich jetzt mitkommen müsse. Daraufhin fragte ich nochmal was das überhaupt solle und dass das jawohl nicht sein könne - in dem Moment stürmten 5 Leute der Bereitschaftspolizei auf mich zu rissen mich zu Boden - schön immer das Knie in den Rücken - ich lag da wie ein Schwerverbrecher - Hände auf dem Rücken mit ner Kabelbinde gefesselt die so fest war dass sie dass ganze Blut abschnürte. Ja und dann wurde ich auf die Wache gefahren, wo sich niemand dafür interessierte was eigentlich vorgefallen war sondern ich erstmal in eine Zelle verfrachtet wurde.

Nach einer Ewigkeit war dann endlich mein Bericht fertig - die kreativen Leute der Bereitschaftspolizei haben sich folgendes ausgedacht:
Ich wäre mit dieser Gruppe Punks abtransportiert worden. Dabei hätte ich mehrmals versucht den Polizeikessel zu verlassen (stimmt nicht!) obwohl mir mehrmals erkärt worden sei warum und dass ich jetzt in Gewahrsam genommen würde (stimmt auch nicht!) Als ich dann zum wiederholten Male in den Poliziekessel zurückverfrachtet worden sei wäre ich mit erhobenen Fäusten auf einen Polizisten losgegangen (stimmt nicht !!!)

So dass ist also dass was mir die Polizei vorwirft und der eigentliche Sachverhalt.
Bei der Polizie habe ich keine Angeben zur SAche gemacht.

Ach ja noch einige Angaben zu mir:
bin männlich 25 JAhre, und bisher absolut weisse Weste - noch nie ein Gerichtsverfahren gehabt - kein eintrag im BZR

Nun meine Fragen:
1.Brauch ich einen Anwalt (wurde mir zu geraten!)?

2. Welches Strafmass könnte mir in dem Fall überhaupt drohen? Möglicherweise über 90 Tagessätze/3Monate (wegen Vorstrafe - Mannheim ist Baden-Württemberg die sollen da sehr streng sein!)

3. Gibt es eine Möglichkeit das Verfahren vorzeitig zur Einstellung zu bringen so dass es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung kommt?

4. Welche Möglichkeiten hätte ich überhaupt in einer Gerichtsverhandlung - mit Beweisen und so ist da ja nicht viel - dass wär wohl einfach Aussage gegen Aussage (Student gegen 2 oder mehr Polizisten die natürlich das gleiche erzählen) da hab ich ja dann von vorneherein schon keine Chance meine Unschuld zu beweisen.

Naja würde mich echt freuen wenn einer von euch n paar Tips hätte - bin grad echt n bisschen verzweifelt und weiss nicht was ich machen soll.

Original-Dialog auf der Polizeiwache:

ich: mann mann die können sich einfach irgendwas ausdenken und mir das dann vorwerfen ? lustiger rechtsstaat hier

mein sachbearbeiter: ach junge rechtsstaat ham wir doch schon lange nicht mehr hier

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xmarcusx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja noch als Ergänzung:

die haben mich ed-behandelt (heisst glaub ich so): fingerabdrücke genommen fotos gemacht und so - ich hab das nur mit mir machen lassen weil sie gesagt haben dass ich es nicht verweigern kann und dass sie sonst zwang anwenden würden - war das rechtmässig? ich war ziemlich fertig danach weil ich (obwohl ich nichts gemacht hatte) mir vorkam wie ein schwerverbrecher.

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#2
 Von 
xmarcusx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

kann mir keiner helfen von euch??

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#3
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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#4
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

Die Punks müssten ja auch bestätigen können das Sie nicht zu der Gruppe gehört haben und nur durch Zufall da reingerutscht sind?

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#5
 Von 
xmarcusx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hm na gut dann müsste ich wohl erstmal über die polizei die namen der punks rausfinden - oder wie macht man sowas am besten ? weil für die polizei war das wohl nicht so eindeutig dass ich nicht dazugehöre- und der StA sieht ja auch erstmal nur die Einschätzun g also den Bericht der Polizei oder? Wie soll er da sehen dass ich nur so da reingeraten bin ?

hm hab noch n anderes grosses problem:
ich habe eigentlich ab mitte august ein auslandsstudium in indien für ein jahr - ist das nun gefährdet ? wie lange dauert es ungefähr bis zur eröffnung eines verfahrens? was wäre wenn ich zu dem zeitpunkt in indien wäre?

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#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

1.) Anwalt beauftragen;
2.) über RA Ermittlungsakte anfordern;
3.) Akteninhalt mit RA erörtern;
4.) ggf. Einlassung über RA fertigen lassen mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung ohne Hauptverfahren.

Ob Nr. 4) gelingt, hängt von den Ermittlungsergebnissen ab.

Alle anderen Verhaltenshinweise bewegen sich ohne Aktenkenntnis im Bereich unseriöser Spekulationen.

-- Editiert von thosim am 24.07.2006 19:12:10

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#8
 Von 
xmarcusx
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

hm also ich hab noch ne frage:
meine rechtsschutzversicherung meint, dass mein fall nicht unter die versicherung fällt, da dies in strafrechtssachen nur dann der fall ist wenn ein "alternativ begehbares verfahren (z.B. Körperverletzung fahrlässig oder vorsätzlich)" möglich ist - dies wäre bei "widerstand gegen vollstreckungsbeamte" nicht der fall.

also mein eigentliches problem ist, ich hab jetzt gar keinen anwalt und da ich "leider" auch noch nie mit sowas zu tun hatte habe ich auch keine ahnung wie man sich jetzt genau verhalten soll.

gibt es da qualitativ grosse unterschiede bzw. auch in der motivation der anwälte wie sie sich um meinen fall bemühen ?
die kosten unterscheiden sich ja teilweise enorm. soll ich da jetzt einfach irgendeinen nehmen und der wirds schon richten ? oder lieber mehr investieren in einen mit rang und namen (als student ist mein budget allerdings auch begrenzt)? und lieber an meinem wohnort oder besser am ort wo die verhandlung stattfinden wird (300km entfernt)? gibt es irgendwo erfahrungeberichte ? oder kann ich jetzt nichts weiter tun als irgendeinen FA Strafrecht aufzusuchen und zu hoffen? sorry wenn die fragen teilweise blöd sind, aber ich hab wirklich keine ahnung da ich mit so rechtssachen noch nie etwas zu tun hatte.

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#9
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Kann Ihnen niemand aus Ihrem Bekannten-/Verwandten-/Freundeskreis eine Empfehlung geben. Diese können recht brauchbar sein.

Wenn Ihnen hier im Übrigen von Herrn/Frau K.M völlig undifferenziert erzählt wird:

quote:
anrufen und fragen was er von der Sache hält und wenn er vernünftig scheint können Sie ihn beauftragen. Wenn er nix taugt ggf. einen anderen aufsuchen.


so sollten Sie natürlich wissen, daß wenn der Anwalt für Sie tätig geworden ist, Ihnen nachträglich dessen Arbeitsweise nicht gefällt, Sie deshalb das Mandat kündigen, gleichwohl die bis dahin entstandenen Gebühren und Auslagen zu bezahlen sind. Sie sollten deshalb, was eigentlich selbstverständlich ist, mit der notwendigen Umsicht handeln.

Ansonsen gilt das, was ich bereits oben mitgeteilt habe, nämlich

quote:
1.) Anwalt beauftragen;
2.) über RA Ermittlungsakte anfordern;
3.) Akteninhalt mit RA erörtern;
4.) ggf. Einlassung über RA fertigen lassen mit dem Ziel der Verfahrenseinstellung ohne Hauptverfahren.

Ob Nr. 4) gelingt, hängt von den Ermittlungsergebnissen ab.

Alle anderen Verhaltenshinweise bewegen sich ohne Aktenkenntnis im Bereich unseriöser Spekulationen.


-- Editiert von thosim am 25.07.2006 20:17:37

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#11
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

[Letzte Woche besuchte ich ein Konzert in der MAnnheimer Innenstadt]

ich denke, daß dort die eine oder andere
Filmkamera der Polizei von oben herab das Geschehen aufgenommen hat und sich die Sache in die eine oder andere Richtung aufklären wird.

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#13
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

KM

Sie sprachen von beauftragen, mein lieber Freund. Ansonsten sollten Sie wirklich überlegen, ob Sie nicht Ihre Kauleisten doch besser geschlossen hielten.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Lieber Marcus,

ich kann Ihnen wirklich nur empfehlen die Beiträge von KM zu ignorieren. Diese sind abwegig, unseriös, laienhaft und von keiner Sachkenntnis getrübt. Wenn Sie sich mit einem RA in Verbindung setzen, wird natürlich keine telefonische Beratung erfolgen. Dieser wird Sie in seine Kanzlei bitten. Dort können Sie Ihr Problem schildern. Wenn Ihnen der RA, aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt, wird das Gespräch bei dem RA wenigstens als Beratung abgerechnet werden. Ich kann deshalb nur mit allem Nachdruck empfehlen, daß Sie von vornherein bei der Auswahl eines Anwalts, nicht zuletzt aus Kostengesichtspunkten, umsichtig vorgehen.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

quote:
Sie können den Anwalt schon fragen, ob er so eine Sache übernehmen will und wie gut er StA XY kennt und was er von der Sache hält


Eigentlich ist es müßig und erquicklich auf solche Gestalten wie KM überhaupt zu reagieren. Aber, lieber Markus, ein seriöser Anwalt wird natürlich ohne Aktenkenntnis überhaupt keine Informationen geben, schon gar nicht am Telefon.

Sie sollten sich wirklich schämen, KM.


-- Editiert von thosim am 25.07.2006 21:04:46

-- Editiert von thosim am 25.07.2006 21:08:23

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

ob der Verteidiger den einen oderen anderen Staatsanwalt kennt, spielt im Falle einer Hauptverhandlung eh keine Rolle, da entweder der LOStA oder sein ständiger Vertreter die Sitzungseinteilung vornehmen wird.
Es wird in der Regel so sein, daß eben nicht der Sachbearbeiter in der Hauptverhandlung auftritt, sondern derjenige, welcher an diesem Tag, bei diesem Einzelrichter oder Schöffengericht eingeteilt wird.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

...!

-- Editiert von thosim am 25.07.2006 21:28:11

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

kann sich nicht mal der Admin um K.M. kümmern?

-----------------
"Die Einen machen ihre Schwächen zu Stärken, die anderen zu Neurosen"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ich halte auch einen Anwalt in dieser Sache für empfehlenswert (zB Fachanwalt für Strafrecht). Sollten die Sachverhaltsschilderungen des Fragestellers zutreffen, hätten sich die jeweiligen Beamten strafbar gemacht. Eine strafrechtliche Anzeige wäre dann gegen diese unter anderem wegen §§340 , 239 , 240 StGB usw. möglich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Rönner -

-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Rönner am 26.07.2006 19:44:37

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

also ich würde erstmal noch abwarten mit dem anwalt.
in einem ähnlich gelagerten Fall der mir bekannt ist gab es einen Strafbefehl (über 30 TS, versuchte KV und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte).
Nach Einspruch gegen SB wurde eingestellt ...


gruß m.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich kann mich thosim nur anschließen. Kein auch nur annähernd seriöser Rechtsanwalt wird am Telefon eine Einschätzung abgeben. Er wird allenfalls erklären, dass er bereit ist, das Mandat zu übernehmen. Selbst dann wird er erst nach Kenntnis der Akten eine ernsthafte Einschätzung der Rechslage abgeben. Sich allein auf die Angaben des Mandanten zu verlassen wäre unverantwortlich.
Und was das Verfahren gegen Andreas Türck angeht: Es ist kaum der Arbeit der Verteidigung zu verdanken, dass der Mann freigesprochen worden ist, sondern dem Aussageverhalten der vermeintlichen 'Geschädigten', das überhaupt keine andere Entscheidung zuließ.

Wenn hier von einem User mit markigen Worten andere Beiträge als 'Blödsinn' abqualifiziert werden ist dies aus zwei Gründen bedenklich:
1. Es entspricht einfach nicht den Umgangsformen in diesem Forum.
2. Dieser User hat über diverse Beiträge gezeigt, dass er über Wissensansätze verfügt, mehr aber auch nicht. Leider gehen seine Empfehlungen regelmäßig in die Irre, dieser Thread ist ein wunderbares Beispiel dafür. Mit markigen Worten wird dann versucht, das Unwissen als wahr hinzustellen.

0x Hilfreiche Antwort

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