Habe ein Schrottfahrrad mitgenommen

29. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
Jutt52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe ein Schrottfahrrad mitgenommen

Hallo Leute. Es stellt sich heraus, dass ich vor ein paar Tagen ein Schrottfahrrad auf der Strasse repariert und mitgenommen habe, das schot seit Wochen da unberührt war. Bei einer Polizeikontrolle wurde ich gefragt woher ich es hatte. Ich habe ihnen die wahre Geschichte erzählt (Ich komme aus einem anderen europäischen Land und wusste nicht, dass das in Deutschland als Diebstahl gilt und auch nicht, dass es überhaupt ein Fundamt gibt). Ich konnte nicht fassen, was sie mir sagten. Ich bin 20 und habe niemals Probleme mit der Polizei gehabt. Sie haben mir gesagt, dass ich jetzt einen Monat oder so abwarten muss, falls sich der Eigentümer bei Ihnen meldet oder nicht. Der Polizist hat gesagt, das Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt werden und ich darf den Gegestand haben, falls sich niemand meldet. Jetzt frage ich mich wie schlimm der fall ist, wie hoch die Strafe sein könnte und ob ich vor Gericht muss. Das Fahrrad war etwas heruntergekommen und bin ganz sicher, dass jemand es verlassen hat. Kann es sein, dass ich es 'geklaut' habe, wenn's keinen Eigentümer gibt.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Netstat
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 7x hilfreich)

Es gibt ja einen Eigentümer. Und der sind nicht Sie.

Was da auf Sie zu kommt, kann man natürlich vorher nicht sicher sagen. Aber ich denke, der Polizist liegt mit seiner Einschätzung vermutlich richtig.

Ob hier eine Gerichtsvehandlung angesetzt wird, wage ich zu bezweifeln. Wenn nicht eingestellt wird bekommen Sie sicher direkt einen Strafbefehl. Mehr als eine geringe Geldstrafe wird es aber ziemlich sicher nicht.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Es gibt ja einen Eigentümer.


Das ist die Frage. Möglichweise hat er das Eigentum auch aufgegeben. Ändert aber nur insoweit was, dass es dann kein Diebstahl wäre, sondern eine (Fund-)unterschlagung, die halt auch strafbar ist. Davon (Fundunterschlagung) geht ja offenbar auch die Polizei aus. Die Sache wird vermutlich eingestellt, v.a. dann wenn Du -glaubhaft- rüberbringen konntest, Dir tatsächlich keiner Straftat bewußt zu sein.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
Jutt52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Verfahren gegen mich wurde schliesslich nach 170 Stpo Abs. 2 eingestellt. Angeblich ist die ganze Sache hinter mir. Es handelt sich hierbei um eine Geringfügigkeit, deswegen vermute ich, dass ich schon keine Folgen/Neuigkeiten erwarten soll. Liege ich damit richtig?

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#4
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

ja. Viel Spaß mit dem neuen Fahrrad. :-)

Und nächstes Mal beim Fundamt abgeben...

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ist zwar jetzt eigentlich nicht mehr wichtig, trotzdem mal ein Kommentar zu einer bestimmten Aussage:

quote:
Möglichweise hat er das Eigentum auch aufgegeben. Ändert aber nur insoweit was, dass es dann kein Diebstahl wäre, sondern eine (Fund-)unterschlagung, die halt auch strafbar ist.
Das wäre nämlich nicht richtig, wenn das Eigentum aufgegeben wurde, dann ist es keine Fundsache.

Bei einem Fahrrad sind imho (mindestens) 4 Fälle möglich:

1. Das Rad ist dort geparkt -> dann wäre es Diebstahl

2. Das Rad ist geparkt, aber der Eigentümer hat vergessen wo -> dann ist es eine Fundsache (und u.U. Unterschlagung)

3. Das Rad wurde aufgegeben/entsorgt/verschrottet -> dann darf man es behalten

4. Das Rad war geklaut und der Dieb hat es dann stehen gelassen -> Je nach dem Zustand und der Gesamtsituation ist es dann wieder 1. bis 3.

Und für die Strafbarkeit ist entscheidend, von welchem Fall der Beschuldigte - glaubhaft - ausging (nicht wie es wirklich war).

Stefan

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Und da die Sache nach 170 II eingestellt wurde, geht die StA vermutlich in dubio pro reo von der Variante 3 aus.

Dem Fragesteller sei noch gesagt, dass die Sache nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde, sondern weil man dir überhaupt keine Straftat vorwirft. das verbirgt sich nämlich hinter dem Paragraphen 170 II

Also ist alles gut.



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"justice"

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