Guten Tag,
Ich bräuchte dringend eine Auskunft von jemandem der sich mit so etwas auskennt, da es mir mittlerweile einfach keine Ruhe mehr lässt, und ich mich richtig schlecht fühle.
Mein Leben war bis vor kurzem nicht ganz einfach, und ich habe auch viel mist gebaut. Mitte dieses Jahres habe ich eine Anzeige wegen Betruges erhalten, da ich letztes Jahr mit einer geklauten Kreditkarte etwas im Internet eingekauft habe. Die Daten der Kreditkarte hatte ich aus einem Forum, das mir ein Freund empfohl.
Mein Computer wurde von der Polizeit konfisziert und ich musste eine Aussage bei der Kriminalpolizei machen. Ich habe sofort alles gestanden und der Polizeit auch ehrlich gesagt woher ich die Kreditkartendaten hatte und von wem.
Ich bin noch 21 Jahre alt, werde am 25.11 22 Jahre. Die Verhandlung ist am 13.11. Somit bin ich zur Verhandlung noch 21 Jahre.
Ich bin vorher schonmal aufgefallen wegen Sachbeschädigung.
Der Betrag bei dem Betrug beläuft sich auf etwa 400€
Ich weiß ich habe richtig Mist gebaut, mein Leben verläuft mittlerweile auch endlich ganz anders wie früher (im positiven), und so etwas wird mir natürlich nie wieder passieren.
Nunja.. mir lässt das keine Ruhe.. ich würde gerne ungefähr eine Einschätzung hören was mir für eine Strafe drohen könnte
Vielen dank schonmal!
Lg
Jonny
-----------------
""
Habe eine Anzeige wegen Betrug bekommen
25. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2013 | 03:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Habe eine Anzeige wegen Betrug bekommen
#1
Antwort vom 25. Oktober 2013 | 13:16
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 67x hilfreich)
Würde in diesem Fall auf eine Geldstrafe tippen. Bei der Schadenshöhe + Geständnis.
Im schlimmsten Fall vielleicht eine niedrige Strafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird + Auflage zur Zahlung einer Geldsumme oder sozialstunden oder sowas.
-----------------
""
#2
Antwort vom 25. Oktober 2013 | 14:46
Von
Status: Unbeschreiblich (34372 Beiträge, 17783x hilfreich)
Geldstrafe. Für eine Haftstrafe, und sei sie auch zur Bewährung ausgesetzt, ist es zu wenig, zumal kurze
Haftstrafen nur in Ausnahmefällen möglich sind (§ 47 StGB
).
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.762
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
Top Strafrecht Themen
-
54 Antworten