Habe mich strafbar gemacht ...

18. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Habe mich strafbar gemacht ...


.......wegen Verletzung des Postgeheimnisses.

Mir ist eine unglaubliche Geschichte passiert:
Schon seit Wochen bekomme ich Post mit einen Forderung einer Firma (ein Inkassobüro)die ich nicht kenne. Das Ganze macht einen sehr unseriösen Eindruck und da auch mein Vorname nicht stimmt, bin ich davon ausgegangen, dass es sich um irgendwelche Internetbetrüger handelt. Da die Forderungen nicht aufhörten habe ich mir heute erlaubt, da mal anzurufen. Nach einigen hin- und her, indem ich darum bat mit mal die Forderung zu erklären wurde die plötzlich wütend und sagte ,ich hätte das Postgeheimnis verletzt , weil ich die Briefe gar nicht hätte öffnen dürfen ,da es ja nicht mein Vorname ist. Es stellte sich dann heraus, dass es sich wohl um ein „richtiges" Inkassobüro handelt und die Forderungen zwar nicht mir galten aber trotzdem berechtigt an eben die Person mit dem anderen Vornamen waren. Aber das kann ich doch nicht wissen. Jetzt bekomme ich eine Strafanzeige wegen Verletzung des Postgeheimnisses, weil ich die Briefe unberechtigter Weise geöffnet habe.
Kann ich doch nicht wissen, das die Briefe an jemanden ganz anderes waren, oder? Denn mein Nachname, die Adresse und Straße usw. stimmten ja.



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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 45x hilfreich)

Sehr geehrte Fragstellerin,

hierbei brauchen Sie nichts zu befürchten, da Ihnen kein Vorsatz nachzuweisen dürfte.
Wenn Sie mögen, können Sie gerne meine Kanzlei mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer
Helenenstraße 42
30519 Hannover
Tel: 0511 8 66 99 888 (über Kanzlei Salzwedel)
Fax: 0511 8 66 99 899 (über Kanzlei Salzwedel)
Mobil: 0177 299 31 78 (24h zu erreichen)
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Homepage: www.kanzlei-hoffmeyer.de
- Termine nach Vereinbarung -

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"Rechtsanwaltskanzlei Hoffmeyer
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Fax: 0511 8 66 99 899 (über Kanzlei Salzwedel)
Mobil: 0177 299 31 78 (24h zu erreichen)
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#2
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Natürlich habe ich die Briefe VORSÄTZLICH aufgemacht.Denn aufgrund des anderen Vornamens war ich nicht berechtigt.
Es war also kein Versehen, sondern pure Absicht von mir.
In sofern ist die Strafanzeige wohl durchaus berechtigt.

Das Problem ist ja nur, man erhält täglich mehrere solcher Briefe und bei jedem zweiten stimmt der Vorname nicht, mal stimmt die Hausnummer nicht, mal die Postleitzahl.....

...meist ist alles nur Werbung , irgendwelche Gewinnspiele oder eben Briefe mit der Aufforderung: "Bitte überweisen sie sfort.
......." Sollte man die alle ordnungsgemäß zur Poststelle zurücktragen , hätte man viel zu tun.




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#3
 Von 
Rechtsanwalt Felix Hoffmeyer
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 45x hilfreich)

Sehr geehrte Fragstellerin,

der Vorsatz bezog sich auch nicht auf das Öffnen der Briefe, sondern auf die Verletzung des Briefgeheimnisses, da Sie davon ausgingen, dass die Briefe für Sie bestimmt waren. Aus diesem Grund entfällt dann auch der Vorsatz.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

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Helenenstraße 42
30519 Hannover
Tel: 0511 8 66 99 888 (über Kanzlei Salzwedel)
Fax: 0511 8 66 99 899 (über Kanzlei Salzwedel)
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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

Wiso fragen Sie eigentl. hier nach, wenn Sie selbst einem Rechtsanwalt nicht glauben (sondern meinen es besser zu wissen)?

quote:<hr size=1 noshade>§ 202 StGB
Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt
1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist. <hr size=1 noshade>


Der VORSATZ muß sich auch darauf erstrecken, dass SIE WUSSTEN, DASS DAS SCHRFITSTÜCK NICHT ZU IHRER KENNTNIS BESTIMMT IST. Sie gingen jedoch davon aus (berechtigterweise , da Adresse und Nachnahme stimmten und das Schriftstück ja wohl offenbar in IHREM Briefkasten lag), dass es FÜR SIE BESTIMMT ist.

Insofern haben SIe NICHT VORSÄTZLICH ein FREMDES(!!!) Schriftstück geöffnet, da Sie eben nicht wußten, dass es FREMD(!!!) ist...

Edit: Da war der RA schon schneller, als ich :)



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

-- Editiert am 18.05.2010 14:55

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Doch ich glaube das ja.
Dann kann ich ja beruhig sein.

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Was mich ein bisschen irritiert ist, dass Sie offensichtlich auch nach nie auf die Idee kamen, die Briefe könnten für den anderen "Herr/Frau Stressfrei" in Ihrem Hause sein. Das wäre eigentlich nur dann plausibel, wenn Sie in einem 50 Parteien-Hochhaus wohnen und "Schmidt" heißen.
Auch, dass Sie vorher keine Briefe des Nachbarn bekommen haben, sondern nur diese Forderungen, ist verwunderlich. Schließlich ist es dem (irrenden) Postboten ja egal, ob es sich um Forderungen oder sonstige Briefe handelt.

Oder ist auch die Hausnummer der Straße falsch adressiert?




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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#7
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
für den anderen "Herr/Frau Stressfrei" in Ihrem Hause


Davon ist ja erst mal nicht auszugehen, solange der TE dazu nichts weiteres schreibt.
Kann ja ebensogut sein, daß der andere Herr Stressfrei ganz woanders wohnt und eine falsche Adresse angegeben hat oder das Inkassobüro die falsche Adresse ermittelt hat.

Ich halte das Öffnen hier auch für völlig berechtigt, weil man - gerade, wenn ein Inkasso der Absender ist - hier sich nicht dem Risiko aussetzen muß, daß am Ende der beliebte Zustellungsvereitelungsstreit wieder losgeht, bei dem der Empfänger gerne sagt "ich dachte, ein Brief an Willi Meier sei nicht für mich, ich heiße doch Willy; deswegen habe ich den nicht aufgemacht, also liegt gar keine wirksame Zustellung vor" etc.
Umgekehrt wird man wohl das Recht haben, möglichen unberechtigten Forderungen zeitnah entgegen treten zu können und daran nicht schon deswegen gehindert zu sein, weil ein falscher Vorname einen am Öffnen von Briefen im eigenen Kasten hindert.

Im übrigen glaube ich auch, es handelte sich da um die wirre Drohung eines uninformierten Laien, der einfach mal etwas anbringen wollte, was er mal irgendwo aufgeschnappt hat und wegen des Ärgers darüber, dem "falschen Schuldner" gegenüber zu stehen, nicht so ganz nachgedacht hat.

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

quote:
Kann ja ebensogut sein, daß der andere Herr Stressfrei ganz woanders wohnt und eine falsche Adresse angegeben hat oder das Inkassobüro die falsche Adresse ermittelt hat.


Eben. Darum wäre eine Aufklärung ganz interessant. (Rein informativ)

Bezüglich Strafrecht glaube ich aber auch nicht, dass sich überhaupt jemand die Mühe macht, hier Absicht zu unterstellen.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Doch, das Inkassobüro unterstellt mir Absicht.
Ich wohne übrigens in einem stinknormalem Einfamilienhaus mit nur einem Briefkasten und im ganzen Dorf wohnt nicht einer mit dem selben Nachnamen.

Den Teilnehmer, für den aber dieser Brief hätte sein sollen, gibt es aber.Habe ich im Telefonbuch nachgeschaut.

Nur:
Der wohnt ganz woanders

Laien sind das aber nicht: Es ist in der Tat ein "richtiges" Inkassobüro.




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" "

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#10
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Die sollten sich doch eigentlich freuen wie die Schneekönige, daß sie nicht mehr auf der falschen Spur herumirren.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Okay - nach dieser Aufklärung ist der Fall für mich auch ganz klar: Hier kann beim besten Willen kein Vorsatz konstruiert werden.
Ich weiß nicht, was für ein seltsames Inkassobüro das ist aber ich würde von nun an alle Forderungen ignorieren. Sollte jedoch tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus flattern (aber warum?), müsste fristgemäß Einspruch eingelegt werden. Sollte ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden, sagen Sie einfach wahrheitsgemäß aus und belegen Sie den Sachverhalt anhand der Briefe. Sie haben nichts zu befürchten.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9520x hilfreich)

quote:

Ich wohne übrigens in einem stinknormalem Einfamilienhaus mit nur einem Briefkasten und im ganzen Dorf wohnt nicht einer mit dem selben Nachnamen.


Na umso besser, da ist strafrechtlich nicht das geringste zu holen. Lassen Sie sich von dem Inkassofritzen nicht verrückt machen. Es ist schon so, wie Timetrail auch schon sagte. Wenn man die mal bei einem Fehler erwischt, werden sie pampig (nicht alle, aber einige). Habe ich auch schon oft genug erlebt (beruflich).

Der Tatbestand wäre nur erfüllt, wenn Sie beim Öffnen sicher wußten, dass der Brief nicht für Sie ist. Und das kann man Ihnen nie nachweisen (selbst wenn Sie es tatsächlich wußten).

Entspannen Sie sich...

PS: Und falls -wider Erwarten- noch Briefe vom INK kommen, schreiben Sie (ungeöffnet) "RETOUR - Empfänger hier nicht wohnhaft" drauf und geben Sie dem Briefträger wieder mit.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#13
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Doch, das Inkassobüro unterstellt mir Absicht.


Nur weil irgendein Mitarbeiter am Telefon ausgerastet ist, bedeutet das nicht, daß nun überhaupt eine Strafanzeige folgt.

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