Häusliche Gewalt/Körperverletzung

28. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anni25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Häusliche Gewalt/Körperverletzung

Guten Tag allerseits,
ich habe da eine Frage und hoffe auf Verständnis.
Vor 14 Tage würde ich durch eine andere Mieterin, mit Faustschlag geschlagen.
Unter Schock rief ich die Polizei an, diese mich dann, wie es üblicherweise ist, Belehrte.
Jedoch nach solch einem Vorfall, bekommt man leider wenig mit, bzw versteht nur die Hälfte der lieben Beamten.
Wie oben erwähnt, liegt der Vorfall bereits 14 Tage zurück, ich habe noch keine Aussage bis auf die Aufnahme des Strafdelikts getätigt.
Mir ist bewusst, dass unsere Beamten völlig überlastet sind, es schwerwiegendere Fälle als meine gibt aber dennoch, bin ich Opfer von einer Straftat! Ich bin gezwungen mit meiner Peinigerin, in einem Haus zu leben, was natürlich nicht einfach zu verkraften ist. Welche Seelischequal dies ist, ergibt sich von alleine. Rechtlich kann der Hauseigentümer nicht aktiv werden, da der Bericht der Polizei fehlt.
Zudem gibt’s nach der Aufnahme der Tat die Frist von drei Monaten.
Wenn das alles länger dauert, d.h. mehr als ein bis zwei Monate, wird mir die Zeit einfach genommen. Was ich wiederum sehr unzulässig finde, denn weiterhin muss ich als geschädigte, mit dem psychischen Schmerz und Belastung leben.
Ich warte jeden Tag auf die Post, um mir einen Termin geben zulassen für die Sachbearbeitung! Natürlich habe ich Verständnis sehr sogar aber auf der anderen Seite, ich hoffe man hat auch Verständnis für ein Opfer, fühlt man sich von der Justiz sehr im Stich gelassen. Gerade wenn die Beamten von einer Anzeige abraten, aus ihrer Sicht gegebenen Gründen.
Müsste nicht der Brief bald kommen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120294 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Anni25):
diese mich dann, wie es üblicherweise ist, Belehrte.

Und über was hat man da belehrt?



Zitat (von Anni25):
Mir ist bewusst, dass unsere Beamten völlig überlastet sind, es schwerwiegendere Fälle als meine gibt

Korrekt. Man sollte also auch damit rechnen, das das ganze eingestellt wird.



Zitat (von Anni25):
um mir einen Termin geben zulassen für die Sachbearbeitung!

Das verstehe ich nicht, was meint man damit?



Zitat (von Anni25):
Zudem gibt’s nach der Aufnahme der Tat die Frist von drei Monaten.

Die wäre mir neu. Was meint man damit?



Zitat (von Anni25):
Wenn das alles länger dauert, d.h. mehr als ein bis zwei Monate, wird mir die Zeit einfach genommen.

Auch das verstehe ich nicht, was meint man damit?


Verletzungen beim Arzt dokumentiert?
Zivilrechtliche Maßnahmen bzw. Maßnahmen nach Gewaltschtuzgesetz wurden schon eingeleitet?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich bin gezwungen mit meiner Peinigerin, in einem Haus zu leben


Nein, niemand hindert Sie daran auszuziehen. Wenn Sie das nicht wollen, werden Sie weiter mit der Person zusammenleben müssen, in einem Haus. Denn ob der Vorfall direkt für eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses reicht (und ob der VM das überhaupt will) ist noch dahingestellt.

Zitat:
ich habe noch keine Aussage bis auf die Aufnahme des Strafdelikts getätigt.


Wenn das bereits eine verantwortliche Zeugenvernehmung war (und darauf deutet die Belehrung hin) gibt es auch keine weitere Aussage - jedenfalls nicht mehr bei der Polizei.

Zitat:
Zudem gibt’s nach der Aufnahme der Tat die Frist von drei Monaten.


Ja, zur Stellung eines Strafantrags. Was hindert Sie denn daran den Strafantrag zu stellen? Abgesehen davon wurde er möglicherweise schon bei der Anzeigenaufnahme gestellt, denn es handelt sich lediglich um ein "Kreuz" im Protokoll.

Zitat:
Wenn das alles länger dauert, d.h. mehr als ein bis zwei Monate, wird mir die Zeit einfach genommen.


Was "alles" dauert länger und welche Zeit wird Ihnen genommen? Ich glaube Sie haben da irgendwas komplett falsch verstanden...

Zitat:
Ich warte jeden Tag auf die Post, um mir einen Termin geben zulassen für die Sachbearbeitung!


Abhängig davon, was bereits bei der "Anzeigenaufnahme" passiert ist, wird es keinen solchen Termin mehr geben. Rufen Sie doch einfach bei der Polizei an und fragen nach. Die förmliche Stellung eines Strafantrags kann auch schriftlich erfolgen, mit 1 Satz.

Zitat:
fühlt man sich von der Justiz sehr im Stich gelassen


Mal ganz wertfrei gefragt: Was erwarten Sie denn in diesem Fall von der Justiz? Abgesehen davon, bzw. darüber hinausgehend, dass Sie eine Ladung zur Zeugenbefragung bekommen möchten (wenn nicht alle notwendige Dinge schon bei der Anzeigenaufnahme geregelt wurden)

Zitat:
Müsste nicht der Brief bald kommen?


Im Moment ist noch fraglich, ob überhaupt noch ein Brief von der Polizei kommt.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.03.2019 13:35

1x Hilfreiche Antwort

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