hallo,ich hab schon wieder einmal eine Frage...und zwar wenn man schon 2/3 der haft abgesessen ist hat man chancen das 3/3 vom Gericht einmalig vorzeitig entlassen zu werden?Danke!
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Haft - Aussetzung?
Ja, wenn die Voraussetzungen von § 57 Abs. 1 StGB
vorliegen:
§ 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn
1.
zwei Drittel der verhängten Strafe, mindestens jedoch zwei Monate, verbüßt sind,
2.
dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann, und
3.
die verurteilte Person einwilligt.
Bei der Entscheidung sind insbesondere die Persönlichkeit der verurteilten Person, ihr Vorleben, die Umstände ihrer Tat, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts, das Verhalten der verurteilten Person im Vollzug, ihre Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für sie zu erwarten sind.
Danke für die schnelle Antwort...und wie lange kann so etwas ca.dauern bis es genehmigt wird?und wer genehmigt es?Danke nochmals..
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Rechtzeitig vor Erreichen des 2/3-Termins fordert die StA bei der JVA eine Stellungnahme an und stellt dann einen Antrag bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts, die darüber entscheidet. Dazu findet ein - nicht öffentlicher - Anhörungstermin statt, zu dem der Verurteilte vorgeführt wird, damit er einen persönlichen Eindruck hinterlassen kann.
Lehnt er die Vorführung ab, gilt das als Rücknahme des Antrages auf vorzeitige Entlassung.
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