Haft wegen Schulden?

13. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)
Haft wegen Schulden?

Hallo,

habe von einem Kumpel einen etwas merkwürdigen Fall geschildert bekommen und möchte gerne wissen, ob das sein kann:

Ein Bekannter sitzt derzeit in der JVA. Laut dessen Aussage habe er vor einigen Jahren für seine Lebensgefährtin eine Bürgschaft unterschrieben, anscheinend in nicht unerheblichem Umfang.
Lebensgefährtin hat ihn dann verlassen. Er selbst war zunächst selbstständig, in den letzten Jahren hat er aber aufgrund div. Erkrankungen nicht gearbeitet und so auch keinerlei Einkünfte gehabt. Die Bürgschaft konnte (oder wollte) er nicht abbezahlen.

Nun sitzt er seit 2 Wochen im Gefängnis. Angeblich wegen genau dieser Bürgschaft/Schulden. Laut Aussage von meinem Bekannten müsse er diese Schulden jetzt absitzen. Es sei ein Betrag von ca. 3000 € die mit täglich 50,00 € verrechnet werden. Demnach soll er also 60 Tage sitzen und wäre diese Schulden dann los.

Kann das denn wirklich sein? Das was ich bis jetzt finden konnte war, dass man eine vom Gericht verhängte Geldstrafe absitzen kann, aber dass man für eine Bürgschaft in den Knast wandertund so seine Schulden tilgt war mir neu....

Gruß
Susanne

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snuggles
Status:
Praktikant
(905 Beiträge, 252x hilfreich)

Er sitzt höchstens eine Strafe ab z.B. wg. Betrug, Veruntreuung oder sonst was.

Wenn jemand eine Geldstrafe nicht zahlen kann / will gibt es halt entsprechend Gefängnis.

Die Schulden sind danach aber nicht weg und das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

13x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Oder Beugehaft, weil er die EV nicht unterschreibt.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MaXaM - tattooist
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

hallo, kann auch sein das der betreffende momentan noch glaubt das es die schulden nach dem jva aufenthalt loshat. ich selbst war wegen einer Fahrens ohne fahrerlaubkiss angelegenheit auch 3 monate auf "montage". Dort hörte ich ähgnliche fälle...die leute glauben wenn sie diese strafe absitzen sind sie ihre schulden los. das ist jedoch nicht der fall.
doch einige bekommen dies erst nach der haft mit, wenn die neue aufforderung kommt die beträge zu begleichen. kann mir vorstellen das derjenige davoin ausgeht er kann so "schuldenfrei" werden. sollte ihn mal jemand aufklären...evtl ihr bekannter?
grus maxam

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wammbachsee
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo
Bin zwar neu im forum,in Deutschland geht doch keiner wegen Schulden in die JVA.Dann würde doch fast jeder dort landen,auch wenn er mal nicht zahlen kann.Es gibt doch Ratenzahlungen,und wenn man kein einkommen mehr hat,dann muss man ,wenn der gläuber einen Mahnbescheid bei Gericht anfordert,darlegen warum man nicht zahlen kann,hilft dies auch nicht ergeht Vollstreckungsbescheid,dann
kommt der Gerichtsvollzieher,wenn der auch nichts Pfänden kann für den titel,dann muss man halt die eidesstatliche Versicherung ablegen,wer das dann nicht macht ,kommt meines wissens in Beugehaft,bis er bereit ist diese eidestatliche Versicherung abzugeben.Wenn ich hiermit falsch liege bitte um andere Meinung

7x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

quote:
kommt meines wissens in Beugehaft,bis er bereit ist diese eidestatliche Versicherung abzugeben.


eben, der GV sperrt schließlich niemanden in seinem Keller ein, wo wird die Haft wohl 'abgesessen'?

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dieter Mayer
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 12x hilfreich)

Würde ich auch tippen...

Er kann nicht irgendwelche zivilrechtlichen Forderungen durch Absitzen tilgen, also keine Privatschulden durch Absitzen erledigen.
Evtl. hat er eine Geldstrafe bekommen, kann oder will diese bezahlen und muss jetzt eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüssen. Die Länge bemisst sich nach der Anzahl der als Geldstrafe verhängten Tagessätze.

Beispiel: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 50 Euro. Verurteilter zahlt nicht. Also muss er im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe 60 Tage absitzen.
Hätte er die Hälfte der Geldstrafe bezahlt müsste er noch 30 Tage absitzen.

Statt des Absitzens gibt es noch die Möglichkeit der Abwendung der Ersatzfreieheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
susanne0603
Status:
Schüler
(176 Beiträge, 43x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen Dank für die vielen Antworten hier. Ich hatte mir ja bereits gedacht, dass das nicht so sein kann, wie es mein Bekannter geschildert hat.

Im Anbetracht dessen, dass der der jetzt in der JVA ist das Arbeiten nicht gerade erfunden hat, ist es mir kein Wunder dass er jetzt sitzt, statt dass er die Stunden abgearbeitet hätte.

Liebe Grüße
Susanne

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Maddl1986
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

mein Freund wurde gestern inhaftiert weil er seine Schulden nicht gezahlt hat.

Ich hätte die Chance ihn heute auszulösen aber ich konnte das Geld nicht aufbringen.

Was kann ich tun um ihn dort wieder raus zu holen?!

Wer kann mir helfen bzw. ein Rat geben!!!

Ich bin total am Boden zerstört und ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll!!

Bitte um Antwort.

-- Editiert am 18.11.2009 00:09

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Wegen "Schulden" kann man vom Grundsatz her nicht in den Knast kommen. Vielleicht solltest du mal etwas ausfürhlicher schildern, worum es geht.



-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12318.11.2009 13:23:46
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
mein Freund wurde gestern inhaftiert weil er seine Schulden nicht gezahlt hat.


Da gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, konnte/wollte die nicht zahlen und nun wird Ersatzfreiheitsstrafe vollstreckt.

2. Es liegt gegen ihn ein Haftbefehl zwecks Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (vulgo: Offenbarungseid) vor.

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""

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