Haftantrit! Und jetzt??

6. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
p.ich
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftantrit! Und jetzt??

Der Angeklagte hatte eine Verhandlung beim Gericht wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.. Er wurde zur 11 Monate ohne Bewährung verurteilt. Sein Anwalt legte Berufung ein. Es wurde dann am Landgericht neu verhandelt und der Angeklagte bekam Bewährung ausgesetzt auf 5 Jahre. Am Samstag hat er einen Brief bekommen das er bis zum 13.4. in der JVA Landshut sein muss. Er versicherte mir aber 1000000%ig das er bei der letzten Verhandlung Bewährung, ausgesetzt auf 5 Jahre bekommen hat. Er versteht nicht warum jetzt ein Brief zum Strafantritt gekommen ist. Und weiß jetzt nicht was er machen soll. Einen schriftlichen Beschluss vom Landgericht hat er noch nicht bekommen.

Dazu kommt auch noch das er zwei Kinde hat die krank sind. Sein Sohn 4 Jahre wird Ende April an den Ohren operiert. Und bei seinen Sohn 5 Monate wird es erst am Donnerstag entschlossen ob auch er operiert werden muss. Noch dazu hat er und seine Familie endlich eine größere Wohnung gefunden und es steht Mitte Mai der Umzug an. Seine Familie und er wohnen momentan zu 5 in einer 2 Zimmer Wohnung! DAher ist der Umzug auch wichtig!

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hatigje79
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 59x hilfreich)

Hallo,

ich würde das Schreiben einfach dem Anwalt vorlegen.
Wenn er Bewährung bekommen hat, kann dieser das Missverständnis am schnellsten aufklären.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hoenig762
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstmal keine Panik, wie allgemein bekannt ist mahlen die Mühlen der Justiz recht langsam.

Ich denke sie sollten Ihren Anwalt drängen, diese Sache sofort zu klären, es bleibt Ihnen auch die Möglichkeit auf das Geschäftszimmer des genannten Gerichtes zu gehen, um den Beschluss zu bekommen.

Und diesen sollten Sie dringend bei sich bewahren, da ja event. ein Haftbefehl gegen sie erwirkt wird.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen