Hallo liebe Forengemeinde,
wird die Zuständige JVA nach Ort er Verurteilung oder nach Wohnort gewählt? Macht es evtl. SInn vor einer Verhandlung, welche den Wohnort zu wechseln, wenn man in einen anderen Bundesland inhaftiert werden möchte ?
Grüße
Michael
-- Editiert von Moderator am 04.11.2018 19:30
Haftantritt in welcher JVA
4. November 2018
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Frage vom 4. November 2018 | 10:23
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftantritt in welcher JVA
#1
Antwort vom 4. November 2018 | 14:59
Von
Status: Schlichter (7419 Beiträge, 3100x hilfreich)
Nach Wohnort. Und wenn man in einem anderen Bundesland inhaftiert werden will dann sollte man tatsächlich den Wohnort entsprechen wechseln.
#2
Antwort vom 4. November 2018 | 17:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort!
und das wird in der Regel dann auch so ausgeführt? Der Richter sagt dann nicht nee ich will dich lieber doch hier haben?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. November 2018 | 22:20
Von
Status: Unbeschreiblich (30197 Beiträge, 9550x hilfreich)
Der Richter (außer in Jugendsachen) hat mit der Strafvolltreckung, bzw. vollzug überhaupt nichts zu tun.
Wenn man frühzeitig umzieht, würde man in der für den neuen Wohnort zuständigen JVA inhaftiert. Hat man schon die Ladung im Briefkasten, dürfte es zu spät sein.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 04.11.2018 22:20
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