Haftantritt offener Vollzug

25. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
nisi84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Haftantritt offener Vollzug

Hallo...
Mein Freund hatte heute seinen Haftantritt (9 Monate), im offenen Vollzug (Bielefeld-Senne), bisher konnte uns niemand Auskunft über den weiteren Ablauf geben. Kann er seine Arbeit weiter nachgehen? Er hat jetzt erstmal 4 Wochen urlaub genommen. Seine Arbeitsstätte liegt aber in Gelsenkirchen ca. 1,5 std entfernt. Eine Bescheinigung vom Arbeitgeber, das er weiterhin beschäftigt werden kann hat er abgegeben. Wann darf er das erstemal telefonieren? Wann darf man ihn zum erstenmal besuchen? Hilfe!!!!!




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Hi,

wie wäre es, wenn Sie sich mal an den Sozialdienst der JVA wenden würden?

Gruß vom mümmel

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nisi84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Sieht das nicht doof aus wenn ich als Freundin beim Sozialdienst anrufe, obwohl er erst heute seine Haft angetreten hat`? :???:

5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Hi,

nein, wieso denn? Personenbezogene Sachen werden Sie übrigens nicht erfahren, wie etwa die Zulassung zum Freigang. Aber die Besuchshäufigkeit und die Telefonmöglichkeiten kann man Ihnen sagen.
In einer mir bekannten offenen Anstalt gibt es 14täglich Besuch und im Gelände stehen Telefonzellen. Außerdem gibt es 60 Stunden Ausgang pro Monat.

Gruß vom mümmel

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nisi84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Und welche Chancen hat er, das er seiner Arbeit weiter nachgehen kann? Weil es sonst mit unserer Finanziellen Situation ziemlich besch... aussieht. Und er jetzt davon ausgeht das er weiter arbeiten gehen darf!!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Hi,

ja, soll ich das jetzt in % ausdrücken oder wie? Generell kommt es im OV oft vor, daß man auch zum Freigang zugelassen wird, eine Garantie gibt es dafür aber nicht.

Gruß vom mümmel

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mega
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 138x hilfreich)

Das Problem könnte der weite Weg zur Arbeit sein.
Normalerweise wird man aufgefordert, entsprechende Unterlagen möglichst frühzeitig bei der JVA einzureichen. Entschieden wird das aber erst nach Haftantritt.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
baikal
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 26x hilfreich)

Zunächst mal der Einfachheit halber bei einer allseits bekannten Suchmaschine "JVA Bielefeld-Senne" eingeben, das ergibt schon einiges an Informationen.

Was seinen Arbeitsplatz angeht, so war die Idee mit dem Urlaub zunächst nicht schlecht. Hoffentlich hat er seinen Arbeitgeber auch darüber informiert dass er seine Haft antreten muss. Wenn er schnellstens sämtliche erforderlichen Unterlagen über seinen Arbeitsplatz vorlegen kann stehen seine Chancen vielleicht nicht schlecht von Bielefeld nach Castrop-Rauxel verlegt zu werden. Sicher ist das aber nicht, denn ohne weitere Kenntnisse der Tat, Persönlichkeit etc. kann nor "orakelt" werden.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 355x hilfreich)

quote:
Das Problem könnte der weite Weg zur Arbeit sein.


Das Problem sehe ich hier durchaus auch. Mir wäre nicht bekannt das die JVA Senne derart weite Wege zur Arbeit zulässt.

Eine Verlegung in die JVA Castrop-Rauxel ist jedoch aufgrund der Überbelegung dieser wohl nicht vor 3 Monaten zu erwarten, in Moers Kappellen schaut es da ähnlich schlecht aus.

Telefoniert werden kann in Senne (im offenen Teil also auch im Zugang) immer an den dort angebrachten Fernsprechern.

Besucht werden kann jedes Wochenende auch im Zugang eine Stunde, im Zugang dürfen Sie Ihm nichts mitbringen in den Außenstellen dann schon (Wert ca. 20€) Also Zigaretten usw. genauers erfahren Sie von Ihrem Freund dann sicher am Telefon.

Alles andere ist schon gesagt, wie gesagt ob er seine Arbeit fortsetzen kann wird die Abteilungsleitung dann kurzfristig also i.d.R. binnen eines Monates entscheiden.

Der erste Ausgang (Besuchsausgang) ist i.d.R. nach 4 Wochen möglich, d.h. Sie müssen Ihren Freund einmal besuchen, und dann kann er einen Antrag auf Besuchsausgang stellen, dann können Sie 5 Stunden mit Ihm die Anstalt verlassen müssen Ihn aber zurückbringen, der Ausgang darf nicht zum aufsuchen der Heimatanschrift genutzt werden.

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nisi84
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen Informationen. Das mit dem weiten Weg zur Arbeit seh ich auch als Problem. der Arbeitgeber weis bescheid und hat schriftlich mitgeteilt, dass er ihn auch während der Haft beschäftigt.
Er wurde wegen Körperverletzung bestraft.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12323.01.2013 20:51:35
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo.

Das gleiche Problem habe ich auch. Mus am Montag nach Senne, für 9 Monate offener Vollzug. Hat das mit dem Job geklappt? Wenn ja, wie lange hat es gedauert? Habe alle Unterlagen zusammen. Kannst du mir ein paar Tipps und Ratschläge geben? Wann ist er wieder frei gekommen? Halbstrafe oder 2/3 Strafe?

Gruß

5x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12323.01.2013 20:51:35
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo.

Das gleiche Problem habe ich auch. Mus am Montag nach Senne, für 9 Monate offener Vollzug. Hat das mit dem Job geklappt? Wenn ja, wie lange hat es gedauert? Habe alle Unterlagen zusammen. Kannst du mir ein paar Tipps und Ratschläge geben? Wann ist er wieder frei gekommen? Halbstrafe oder 2/3 Strafe?

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9549x hilfreich)

Naja, ob sie das nach fast 3 Jahren noch liest ??!

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

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