Haftantritt - sitzt man dann mit Straftätern aller Art zusammen?

26. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
mcnike1008
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haftantritt - sitzt man dann mit Straftätern aller Art zusammen?

Hallo,

folgendes mal angenommen A wird wegen Betrug zu 2 Jahren Haft verurteilt. Wenn er jetzt seine Haft antritt sitzt er dann mit irgendwelchen wo wegen Körperverletzung oder Drogen
sitzen zusammen auf der Zelle bzw Stadion oder werden Straftäter ne nach Art des Versprechens getrennt.

A würde auch mal Interessieren wie lange es CA dauert von der Vorladung bei der Polizei bis zur Gerichtsverhandlung. Straftat ist auch Betrug.

und dann würde er gerne noch wissen wenn A wirklich zu einer Haftstrafe verurteilt wird wie lange dauert es ca bis er seine Haft anretten muss.

Ich entschuldige mich jetzt schon einmal für meine Rechtschreibung.

Danke




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Wie lange es von der ersten Vorladung bis zur Verurteilung dauert, kann Ihnen keiner sagen - das hängt von der Auslastung der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes ab. Dasselbe gilt für den Haftantritt, der wiederum von der Auslastung der Haftanstalten abhängt. Und natürlich sitzt A zusammen mit Leuten, die andere Straftaten begangen haben

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Soweit einverstanden, bis auf das:
Dasselbe gilt für den Haftantritt, der wiederum von der Auslastung der Haftanstalten abhängt.
Wenn die Ladung erfolgt muss er sich innerhalb der genannten Frist stellen und die JVA muss ihn auch nehmen.


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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34494 Beiträge, 17815x hilfreich)

Natürlich muß er das, aber hängt das Verschicken der Ladung nicht auch vom Freiwerden eines Haftplatzes ab?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1500x hilfreich)

Nö. Die Rechtspfleger schicken die Ladungen raus wie es gerade kommt. Sie würden das nur dann nicht tun (dürfen), wenn "von oben" eine entsprechende Weisung käme. Die Rechtspfleger wissen ja auch nicht, wie der Belegungsstand der JVAen ist. Anders wäre es in Sonderfällen, wenn z.B. der Verurteilte einen rollstuhlgerechten Haftraum benötigt. Die sind recht begrenzt, also würde der Rechtspfleger, wenn er etwas mitdenkt, vor dem Verschicken der Ladung klären, ob Platz ist.

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#5
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(871 Beiträge, 339x hilfreich)

natrülich ist es so das man als Häftling mit Leuten zusammen in einer Zelle bze auf einer Station sitzt die andere Straftaten gemacht haben.

es hängt aber manschmal auch von der JVA ab.

es gibt z.b in einigen JVA stationen für Häftlinge mit geringen Strafen.

dort sind dann z.b nur welche die Diebstahl, Schwarzfahren usw begangen haben und dafür eine recht kleine Haftstrafe bekommen haben. wärend Mörder,Vergewaltiger und andere ,,Schwerverbrecher,, auf gesonderten Stationen sitzen.

zudem gibt es noch den offenen Vollzug
da sind die Hafträume offen bzw werden nur in der nacht verschlossen, man kann sich dann auf der Station bzw auf dem Gelände recht locker bewegen.
wenn man Lockerungen hat darf man das JVA Gelände auch eine bestimmte zeit (meist unter aufsicht) verlassen.

ob man in den offenen oder geschlossen Vollzug geladen wird hängt aber von der Auslastung sowie eignung und der Strafhöhe ab und ob man Erst oder Regalvollzug hat.

wie schon die anderen richtig geschrieben haben kann jedoch keiner vorher sagen wie lange das ganze Verfahren bis zum beginn der Strafvollsteckung dauert.

wenn ein Urteil rechtskäftig gewurden ist erfolgt die Ladung in der regel 2 bis 6 Wochen nach rechtskraft, aber auch das sind nur grobe Zeiten die abweichen können


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